MITFINANZIERUNG FO/RKZ
Das Wichtigste in Kürze
Mitteleinsatz
Von FO/RKZ mitfinanzierte Institutionen und Projekte
Gremien und Abläufe
Rechtsgrundlagen
Formulare
Das Wichtigste in Kürze
Rund 85% der finanziellen Mittel, die der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz insgesamt zur Verfügung stehen, werden auf Gemeindeebene eingesetzt. Die kantonale, diözesane, sprachregionale und gesamtschweizerische Ebene sind, gemessen an den dort anfallenden Aufgaben, finanziell schwach dotiert.
Seit Anfang der 1970er Jahre finanzieren Fastenopfer und RKZ gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben der Kirche im Rahmen der gemeinsamen «Mitfinanzierung FO/RKZ».
Im Jahre 2009 haben FO und RKZ zusammen insgesamt CHF 8,95 Mio. bereitgestellt – die RKZ CHF 6,25 Mio. und das FO CHF 2,7 Mio.–, mit denen rund 50 Institutionen (regelmässige Betriebsbeiträge) und Projekte (einmalige Projektbeiträge) unterstützt werden.
Mitteleinsatz
Der Stiftungsrat des Fastenopfers und die Plenarversammlung der RKZ entscheiden – unter Einbezug der für die Pastoral verantwortlichen Gremien (SBK, COR, DOK, PPK) – gemeinsam über die Mittelverwendung.
Gegenwärtig werden 39% für Institutionen und Projekte auf gesamtschweizerischer Ebene und 61% für Institutionen und Projekte auf sprachregionaler Ebene eingesetzt (34% in der deutsch-, 23% in der französisch- und 4% in der italienischsprachigen Schweiz).
Mit regelmässigen Betriebsbeiträgen unterstützt werden Institutionen in den folgenden Bereichen:
- Kirchenleitung und gesamtschweizerische Fachstellen: In der durch den Föderalismus und die Komplexität der staatlichen und kirchlichen Strukturen geprägten Schweiz sind eine gesamtschweizerische Steuerung und Koordination der verschiedenen Tätigkeiten der Kirche von zunehmender Bedeutung. Das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, deren Stabstellen, Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie weitere gesamtschweizerische Fachstellen übernehmen diesbezüglich eine Schlüsselrolle.
- Aus-, Weiter- und Fortbildung: Damit die Kirche ihren Auftrag zeitgemäss, glaubwürdig und wirksam erfüllen kann, ist sie auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Qualitativ hochstehende Aus-, Weiter- und Fortbildung, die sich an kirchliche Mitarbeitende und engagierte Laien richtet, kann nur auf überkantonaler und überdiözesaner Ebene angeboten werden.
- Kirchliche Medienarbeit: Die heutige Gesellschaft wird – stärker denn je – durch die Medien geprägt. Die Schweizer Bischofskonferenz betrachtet die kirchliche Medienarbeit als eine ihrer wichtigsten pastoralen Prioritäten und hat 2009 einen Businessplan für die kirchliche Medienarbeit auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene verabschiedet. Bei dessen Umsetzung kommt den mitfinanzierten sprachregionalen Institutionen im Medienbereich eine herausragende Bedeutung zu.
- Internationale Organisationen: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit prägt das Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche als Weltkirche, für die es im Grunde keine (nationalstaatlichen) Grenzen gibt. Die mitfinanzierten internationalen Organisationen in Genf leisten wichtige Vernetzungsarbeit zwischen internationalen und nationalen, zwischen katholischen und nichtkatholischen Institutionen.
- Sprachregionale Fachstellen: In Tätigkeitsbereichen wie Liturgie, Katechese und Kategorialseelsorge, in denen Koordination und Kooperation auf überkantonaler und überdiözesaner Ebene angezeigt sind, die aber gleichzeitig stark auf die Sprache ausgerichtet sind, bietet sich der Aufbau sprachregionaler Fachstellen geradezu an. Diese erarbeiten Grundlagen, koordinieren und bieten fachspezifische Beratung und Bildung an.
- Jugendverbände: Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der Kirche, und dementsprechend wichtig ist die Kinder- und Jugendpastoral. Unterstützt werden einerseits Verbände (italienisch- und deutschsprachige Schweiz), andererseits eine Koordinationsstelle (französischsprachige Schweiz).
- Erwachsenenverbände: Die mitfinanzierten Verbände und Vereine engagieren sich für das Laienapostolat sowie für frauenspezifische Anliegen.
Mit den mitfinanzierten Institutionen werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die in der Regel für vier Jahre gelten.
Gremien und Abläufe
Das Fastenopfer und die RKZ, die die finanziellen Mittel bereitstellen, entscheiden auch über deren Einsatz. Die entsprechenden Beschlüsse fällen der Stiftungsrat des Fastenopfers und die Plenarversammlung der RKZ jeweils im November für das darauffolgende Jahr.
Die pastorale Verantwortung liegt bei der Schweizer Bischofskonferenz bzw. den Ordinarienkonferenzen der deutschsprachigen (DOK) und der französischsprachigen Schweiz (COR).
Die Entscheide werden von den Mitfinanzierungsgremien, denen sowohl Vertreter von FO und RKZ als auch der pastoralen Instanzen angehören, vorbereitet. Es sind dies:
- die Paritätische Planungs- und Finanzierungskommission SBK – FO/RKZ (PPFK)
- die Gemischte Expertenkommission Inland FO/RKZ (GEKI)
- die drei Fachgruppen (FG) der Gemischten Expertenkommission Inland FO/RKZ
Rechtsgrundlagen
- Mitfinanzierungsvertrag SBK - FO - RKZ vom 24. Dezember 1983
(PDF) - Vereinbarung FO - RKZ betreffend Durchführung des Vertrages SBK - FO - RKZ vom 24. Dezember 1983
(PDF) - Reglement der Paritätischen Planungs- und Finanzierungskommission SBK – FO/RKZ
(PDF)
Formulare
Den Leitfaden «Leistungsvereinbarungen als Instrument wirkungsorientierter Pastoral» sowie sämtliche Formulare für Leistungsvereinbarungen und Beitragsgesuche finden Sie unter Downloads > Formulare.





