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 Aktuell 

© Susanne Goldschmid

Demokratisch – dual – synodal: Kirchenentwicklung in Krisenzeiten

Zur Buchveröffentlichung von Daniel Kosch «Synodal und demokratisch: Katholische Kirchenreform in schweizerischen Kirchenstrukturen».

Daniel Kosch, ehemaliger Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), greift in seinem Anfang November 2023 erschienen Buch «Synodal und demokratisch» Fragen nach dem Umgang mit der Krise und dem Reformbedarf der katholischen Kirche im schweizerischen Kontext auf. Dabei beschäftigt er sich mit den Herausforderungen und notwendigen Reformen der katholischen Kirche. So in den Bereichen Finanzen, Management, Integration von Migratinnen und Migranten, Verhältnis Kirche-Staat, Säkularisierung und vielem mehr.

Daniel Kosch ist überzeugt davon, dass «aus einem von der Spannung zwischen Demokratie und Hierarchie geprägten dualen System eine Kirche entstehen könnte, die weniger dual und viel stärker als bisher gliechzeitig synodal und demokratisch ist». 

Gesamte Veranstaltung zur Buchvernissage «Synodal und demokratisch» als Video

Redetext von Daniel Kosch



Pierre Cornu und Brigitte Tag werden bei der kanonischen Voruntersuchung mitwirken

Medienmitteilung des Bistums Chur und der RKZ vom 10. November 2023

Der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich Brigitte Tag werden im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) Bischof Joseph Maria Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Bischofskonferenz unterstützen.

Bischof Joseph Maria Bonnemain wurde im Juni 2023 vom Dikasterium für die Bischöfe in Rom mit der Voruntersuchung betreffend allfällige Meldeunterlassungen seitens drei anderer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmasslicher sexueller Belästigung seitens eines vierten Mitgliedes der SBK beauftragt. Als dies im September öffentlich wurde, erklärte das Präsidium der RKZ im Sinn der öffentlichen Glaubwürdigkeit dieses Mandats die Absicht, unabhängige Fachpersonen in die Voruntersuchung einzubinden.

Der Bischof von Chur und das Präsidium der RKZ haben sich vor kurzem auf zwei Experten und auf die Rahmenbedingungen ihrer Mitwirkung verständigt. Bischof Bonnemain stehen somit sowohl eine Fachperson aus der Deutschschweiz sowie eine aus der Westschweiz zur Seite.

Brigitte Tag und Pierre Cornu werden mit Bischof Bonnemain die bereits gewonnenen Erkenntnisse, die gesammelten Dokumente und die durchgeführten Gespräche bzw. die Befragungen im Hinblick auf eine mögliche Vervollständigung analysieren. Zusammen mit Bischof Bonnemain werden sie die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen. Der Schlussbericht liegt in der Letztverantwortung von Bischof Bonnemain. Anschliessend liegt es am Dikasterium für die Bischöfe des Apostolischen Stuhls, ob Disziplinarmassnahmen verhängt werden oder ein kirchliches Strafverfahren gegen einzelne der vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz eröffnet wird.

Pierre Cornu und Brigitte Tag äussern sich – wie üblich in Ermittlungsverfahren – nicht öffentlich über den Ablauf und die Inhalte der Voruntersuchung. Ihre Mitwirkung ist aus Sicht der RKZ für die öffentliche Glaubwürdigkeit wesentlich. Mit ihrer Fachkompetenz in Strafsachen und ihrem unabhängigen Aussenblick festigen sie das Vertrauen in die Richtigkeit der kanonischen Voruntersuchungen.

Zur Person Pierre Cornu
Zur Person Brigitte Tag

Weitere Auskünfte erteilen:



Charles Martig verlässt kath.ch und wechselt zur Landeskirche Bern

Medienmitteilung

Der Theologe und Journalist Charles Martig (58) beendet sein langjähriges Engagement im Katholischen Medienzentrum. Er geht am 1. April 2024 zur röm.-kath. Landeskirche des Kantons Bern. Dort übernimmt er den Aufbau eines neuen Kompetenzzentrums Kommunikation. Der Vorstand des Katholischen Medienzentrums dankt Charles Martig für den sehr erfolgreichen Aufbau des Newsrooms in Zürich. Unter ihm als Direktor und Chefredaktor ist die Plattform kath.ch zu einem aktuellen und relevanten Online-Medium in der Schweiz aufgestiegen.

Medienmitteilung vom 01.11.2023 auf kath.ch



Luc Humbel tritt per Ende 2024 zurück

Der langjährige Kirchenratspräsident und ehemalige RKZ-Präsident Luc Humbel wird die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau per Ende 2024 verlassen.

An der Kirchenratssitzung vom 25. Oktober 2023 kündigte Luc Humbel seinen Rücktritt als Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau per Ende 2024 an und stellt sein Amt ab August 2024 zur Verfügung. Luc Humbel wurde 2010 als Kirchenratspräsident gewählt. Von 2016 bis 2019 war er zudem Präsident der RKZ, der Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz.

Unter seiner Leitung entwickelte sich die Landeskirche im Aargau stark weiter. So war Luc Humbel massgeblich für die Einführung der Kirchlich-Regionalen Sozialdienste als Angebot der Caritas zuständig. Ebenso wurden unter seiner Mitwirkung die ökumenisch verantwortete Spitalseelsorge sowie die erste Aargauer Notschlafstelle geschaffen. Die Landeskirchlichen Fachstellen zogen an der Feerstrasse in Aarau gemeinsam unter ein Dach. Er sorgte dafür, dass die «Lange Nacht der Kirchen» nach Österreichischem Vorbild zuerst im Aargau und dann im Zweijahresrhythmus in immer mehr Kantonen der Schweiz durchgeführt wurde. Auch das Projekt «Zukunft Vielfalt», dass die Integration der anderssprachigen Missionen in die Standortkirchgemeinden vorsieht, trieb er aktiv voran. Luc Humbel überzeugte mit seiner konsequenten Haltung bezüglich transparenter Aufarbeitung des Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Zudem setzte er sich stets für Reformen im Bistum und der Kirche ein.

«Es war eine bereichernde und herausfordernde Aufgabe. Ich habe die Ungeduld nie verloren und freue mich darüber, dass wir zugunsten der Menschen im Aargau, insbesondere derjenigen am Rand der Gesellschaft, gute Dienstleistungen erarbeiten und etablieren konnten», äussert sich Luc Humbel zu seiner bisherigen Amtszeit. «Ich mache Platz für neue Kräfte und Ideen und freue mich auf das verbleibende Jahr.»



Das Vertrauen in die katholische Kirche auf dem Prüfstand

Untersuchung zum Vertrauen in die katholische Kirche.

Warum sind Vertrauen und Glaubwürdikgeit von fundamentaler Bedeutung für die Kirchen? Dieser Frage geht Urs Winter-Pfändler, Projektleiter beim Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut in St. Gallen (SPI) in seiner neusten Studie nach.

Der Bericht zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz und die Rezeption in Medien sowie Öffentlichkeit haben viel Vertrauen gekostet. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, aus Fehlern zu lernen und Massnahmen zur Verbesserung einzuleiten und umzusetzen. Die Kirche muss alles daransetzen, verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Ein beschwerlicher Weg, denn Vertrauen entsteht nicht einfach mithilfe einer professionell konzipierten PR-Kampagne. Es wächst in stetiger und fortwährender Kleinarbeit. 

Daher muss die Kirche ihren kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sorge tragen. Sie sind die konkreten Gesichter der Kirche. Sie, freiwillig Engagierte und Seelsorgende, mussten in den letzten Jahren vor Ort für vieles geradestehen, was auf anderen Ebenen in der Vergangenheit und krumm und schief lief.

Urs Winter-Pfändler, Das Vertrauen in die katholische Kirche auf dem Prüfstand, St. Gallen, 2023



«Neue Träume für alte Kirchenräume»

Wie lassen sich die Potenziale der kirchlichen Räume ausloten?

Kirchen und Kapellen dienen immer häufiger dem Innehalten im Alltag anstatt für den Besuch von Gottesdiensten. Sakralräume werden auch für Anlässe, Ausstellungen, Konzerte und Feste genutzt. Der Besitz der ortsbildprägenden Gebäude ist ein ungeheurer Wert und bringt zugleich grosse Verantwortung mit sich.

«Neue Träume für alte Kirchenräume»: Unter diesem Titel ging der jährliche Vernetzungsanlass der RKZ im Kulturzentrum PROGR in Bern – eine umgenutzte Kantonsschule notabene – Fragen nach, vor denen immer mehr Kirchgemeinden stehen: Wie kann eine Transformation ein «Mehr» für möglichst viele schaffen? Wie weit soll und darf eine Transformation gehen? Und wie wird die Bürde auch zur Chance? 

Die Transformation von Sakralräumen ist anspruchsvoll: Da sind die Menschen, die beteiligt sein wollen. Stadtplanung und Denkmalpflege treten in Aktion. Da ist der Bischof mit seiner kanonischen Verantwortung für geweihte Räume. Und da ist allenfalls eine kantonalkirchliche Körperschaft, die sich mit der übergreifenden Planung aller Sakralräume beschäftigt.

Inspirationen und Erfahrungen brachten Gäste aus Städtebau, Architektur und Kirche ein. In verschiedenen Ateliers bot sich die Möglichkeit, Themen zu vertiefen. Eine Zusammenfassung der Präsentationen der Ateliers und die Thesen der Inputreferenten finden Sie hier.

Der Live-Zeichner Jonas Raeber hat die wichtigsten Impressionen und zentralen Aussagen im nachfolgenden Video auf den Punkt gebracht: https://vimeo.com/jonasraeber/rzkfokus2023?share=copy



05.12.2023 Tag der Freiwilligen

Jetzt Botschaft erstellen

Der 5. Dezember 2023, der Tag der Freiwilligen, rückt näher und damit auch die Möglichkeit, dazu eine eigene Botschaft zu gestalten. Es ist eine Gelegenheit, die Bedeutung des freiwilligen Engagements in unserer Gesellschaft und all die unzähligen Stunden zu würdigen. Es ist nicht nur eine Möglichkeit, allen Freiwilligen danke zu sagen, es gibt Ihnen als Organisation auch die Möglichkeit, Ihr Engagement zu zeigen und sichtbar zu machen. Erstellen Sie eine persönliche Botschaft und sagen Sie, weshalb Sie sich engagieren. Zeigen Sie die Botschaft in ihrer Kommunikation.

Hier geht es zum Botschaften Generator



Sabine Stalder wird stellvertretende Generalsekretärin der RKZ

Mitteilung vom 29. September 2023

Sabine Stalder (51) übernimmt am 1. Februar 2024 die neu geschaffene Stelle als stellvertretende Generalsekretärin der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

Sabine Stalder hat in Augsburg Architektur studiert und arbeitet seit 20 Jahren in der Bauherrenberatung eines grossen schweizerischen Ingenieurbüros. Neben ihrer siebenköpfigen Familie und dem Beruf hat sie den vierjährigen Studiengang Theologie am Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut in Zürich (TBI) absolviert. Nebenamtlich und freiwillig ist sie seit vielen Jahren kirchlich engagiert, initiiert und gestaltet Pfarreianlässe mit, war Firmbegleiterin und am Aufbau einer dominikanischen Laiengemeinschaft in Zürich beteiligt. Sie verbindet Kompetenzen im Bereich Projektleitung, Kostenverantwortung und Diplomatie aus der Privatwirtschaft mit einer sehr profunden Kenntnis der katholischen Kirche und dem Willen, sich für diese Kirche zu engagieren.

Das Präsidium der RKZ freut sich, mit Sabine Stalder das kleine Team des Generalsekretariats in Zürich verstärken zu können. Die Plenarversammlung der RKZ hat im März 2021 eine vierte Stelle und einen Etat von 3.4 Vollzeitäquivalenten für das Generalsekretariat bewilligt. Damit wird einerseits die Stellvertretung für den Generalsekretär sichergestellt und andererseits der Ausweitung der Aufgabenbereiche Rechnung getragen.

Die RKZ ist die nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften (meist Landeskirchen genannt). Sie finanziert die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und mittels Leistungsvereinbarungen rund 40 kirchliche Organisationen, die national oder sprachregional für die Kirche tätig sind. Die Finanzierungsentscheide werden in Gremien gefällt, die paritätisch aus Vertretungen der Bischofskonferenz und der RKZ besetzt sind; der RKZ obliegt im Wesentlichen die Geschäftsführung für die paritätischen Gremien.

Sabine Stalder wird einen Schwerpunkt im Bereich der Geschäftsführung für die Mitfinanzierung SBK|RKZ übernehmen und dadurch den Generalsekretär entlasten, der sich stärker auf die Projekte fokussieren wird, die zwischen der Bischofskonferenz, der RKZ und weiteren Partnern laufen.

Lebenslauf von Sabine Stalder



Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen

Mitteilung des Präsidiums der RKZ vom 29. September 2023

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist die nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften (meist Landeskirchen genannt). Als solche finanziert sie unter anderem die Schweizer Bischofskonferenz (SBK).

Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den Kirchgemeinden und Landeskirchen angestellt. Deshalb sieht die RKZ sich, die Landeskirchen und die Kirchgemeinden in einer Mitverantwortung für Prävention, aber auch für Intervention bei sexuellen Missbräuchen im kirchlichen Umfeld:

  • Die anstellenden Behörden stehen zusammen mit den pastoralen Leitungspersonen in der Verantwortung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Umfeld der Kirche zu schützen. Deshalb müssen die Verantwortlichen die Mitarbeitenden sorgfältig auswählen und allfällige Missbrauchsmeldungen rasch und professionell abklären.
  • Als Arbeitgeberinnen tragen Kirchgemeinden und Landeskirchen auch eine Fürsorgepflicht für das Personal. Dazu gehört, die grosse Zahl der unbescholtenen Mitarbeitenden vor dem Generalverdacht zu schützen. Dies erfordert, dass der kleine Teil der Mitarbeitenden zur Verantwortung gezogen wird, der seine Macht missbraucht und Grenzen verletzt. Eine Kultur des Wegsehens und Vertuschens bringt alle Mitarbeitenden in Verruf, insbesondere die Priester.

Am 12. September 2023 fand an der Universität Zürich die Medienkonferenz statt, an der die Ergebnisse des Pilotprojekts zum sexuellen Missbrauch vorgestellt wurden. Die RKZ ist dabei Seite an Seite mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) aufgetreten.

In den letzten Tagen ist aber über weitere mediale Enthüllungen sowie Auftritte von Bischöfen in breiten Kreisen der Kirche – und auch im Präsidium der RKZ – die Überzeugung gereift, dass der Kulturwandel in den Ordinariaten nicht ausreichend geglückt ist. Das Vertrauen, auf dem eingeschlagenen Weg innerhalb nützlicher Zeit eine massgebliche Verbesserung der Situation zu erreichen, ist angeschlagen.

Das Präsidium der RKZ hat deshalb vier Forderungen aufgestellt, von denen sie eine Verbesserung der Situation erwartet. Die Forderungen verlangen nicht bloss einen Kulturwandel, sondern Veränderungen in der Struktur. Es geht darum, Macht zu kontrollieren und zu begrenzen. In gewissem Mass ritzen die Forderungen das bestehende kirchenrechtliche System. Aus Sicht der RKZ lässt sich die Krise nicht lösen, wenn alle systemkonform warten, bis «Rom» das Kirchenrecht geändert hat. Dennoch klammern die Forderungen die für die Weltkirche (leider) unverhandelbaren Punkte aus, um so auf der Ebene Schweiz weiterzukommen.

1. Externe Fachperson für die Voruntersuchungen von Bischof Joseph gegen einige Bischöfe

Bischof Joseph Maria Bonnemain ist vom römischen Dikasterium für die Bischöfe beauftragt, eine Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz zu führen und darüber einen Bericht nach Rom zu schicken. Bei drei Bischöfen ist zu untersuchen, ob sie die Pflicht zur Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen verletzt haben; diese sind seit 2001 an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom zu melden. Wäre die Meldepflicht verletzt, so wäre eine Vertuschung anzunehmen.

Dass ein Bischof gegen seine Mitbischöfe ermitteln muss, stellt unter den Gesichtspunkten der Befangenheit und der fehlenden Gewaltenteilung ein Glaubwürdigkeitsproblem dar.

Das Präsidium der RKZ schlägt vor, Bischof Joseph Maria Bonnemain eine unabhängige Fachperson für Ermittlungen in Strafverfahren zur Seite zu stellen. Diese soll zusammen mit ihm die Untersuchungen leiten.

Die externe Fachperson gibt öffentlich keine Auskunft über die Ermittlungsergebnisse, formuliert aber in einem Bericht an die RKZ, ob die Zusammenarbeit mit Bischof Joseph funktioniert hat und der Schlussbericht von Bischof Joseph die Ergebnisse der Ermittlungen angemessen wiedergibt. Die externe Fachperson hilft einerseits, die Ermittlungen fachkompetent durchzuführen, andererseits ist sie Gewährsperson für die Öffentlichkeit, dass die Voruntersuchung seriös stattgefunden hat.

Nach Kirchenrecht darf der von Rom beauftragte Untersuchungsführer qualifizierte Personen auswählen, die ihn in der Untersuchung unterstützen (Franziskus, MP Vos estis Lux mundi, vom 25. März 2023, Artikel 14). Speziell an der Forderung der RKZ ist, dass sie die Fachperson aussucht, dass diese dem Bischof nicht nur zudienen, sondern auch eine Mitverantwortung für die Verfahrensführung tragen und am Schluss über den Erfolg ihrer Mitarbeit berichten soll.

Was die Massnahme nicht sicherstellen kann, ist eine öffentliche Transparenz des Verfahrens. Es liegt am Dikasterium für die Bischöfe, nach ihrer Entscheidung in einer zumindest summarischen Form zu erklären, aus welchen Gründen es welche Mitglieder der SBK als schuldig oder unschuldig betrachtet.

2. Kontroll-Funktion der unabhängigen Meldestelle

SBK, RKZ und KOVOS wollen eine unabhängige Meldestelle für Missbrauchsfälle einrichten. Dies wird von den Betroffenenverbänden schon länger gefordert.

Das Präsidium der RKZ möchte, dass diese Meldestelle nicht bloss Meldungen entgegennimmt und weiterleitet, sondern auch eine Kontrollfunktion über das weitere Verfahren erhält.

Dies bedeutet, dass die Personalverantwortlichen der Ordinariate und der Kirchgemeinden ihr mitteilen müssen, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben und welchen Massnahmen sie getroffen haben. Falls die Meldestelle keine Informationen erhält oder erhebliche Zweifel daran hat, dass das Verfahren gut durchgeführt worden ist, hat sie ein Interventionsrecht bei den zuständigen Stellen und kann im Notfall an den Kooperationsrat SBK|RKZ gelangen.

Ein in der Studie geschilderter Fall aus dem Bistum St. Gallen (S. 96 – 100) zeigt die Schwierigkeit, wenn Fachgremien und Meldestellen bloss unverbindliche Empfehlungen abgeben können. Die Studie resümiert: «In diesem Fall wiegt besonders schwer, dass trotz mehrfachen Insistierens sowohl des diözesanen als auch des nationalen Fachgremiums über Jahre hinweg keinerlei Massnahmen ergriffen wurden, selbst als die Anschuldigungen wiederholt, konkreter und überprüfbarer wurden.» (S. 99). Das Präsidium möchte verhindern, dass solches möglich ist, wenn Meldungen über die zukünftige unabhängige Meldestelle eingehen.

3. Errichtung einer nationalen Strafgerichtshofs mit Beteiligung der RKZ

Der Staat ist zuständig, um Verbrechen und Vergehen zu bestrafen. Den kirchlichen Instanzen bleibt die Entscheidung überlassen, ob sie das Arbeitsverhältnis mit einer verurteilten Person im kirchlichen Dienst auflösen will und ob sie einen Priester, der eine Straftat begangen hat, in der Ausübung seiner priesterlichen Funktionen einschränkt (Suspendierung) oder aus dem Klerikerstand entlässt. Für die Suspendierung oder Entlassung aus dem Klerikerstand bedarf es eines kirchlichen Strafverfahrens (vergleichbar mit Disziplinarverfahren), für das die Kirche eigene Gerichte kennt.

Die Kirche kennt mangels Gewaltenteilung keine von der Exekutive unabhängige Justiz. Ob eine Missbrauchsmeldung zu einer kirchlichen Voruntersuchung führt und ob eine Voruntersuchung zu einer kirchlichen Anklage führt, liegt allgemeine in der Entscheidungskompetenz des Bischofs; in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger entscheidet dies das Dikasterium für die Glaubenslehre. Gemäss geltenden römischen Normen dürfen an Strafverfahren gegen Priester nur Priester als Ankläger und als Richter eingesetzt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen mit Erlaubnis aus Rom möglich.

Ein Lösungsansatz, der in Frankreich und Deutschland versucht wird, ist die Schaffung von interdiözesanen kirchlichen Strafgerichtshöfen (gemäss Canon 1423 CIC). So soll das Verfahren einerseits in Distanz zum zuständigen Bischof stattfinden, was eine gewisse Gewaltenteilung ermöglicht, anderseits kann an diesen spezialisierten Strafgerichtshöfen mehr Fachkompetenz im Bereich Ermittlung, Strafrecht und Strafprozessrecht aufgebaut werden.

Das Präsidium der RKZ fordert für die Schweizer Diözesen ein interdiözesanes Gericht, das für kirchliche Strafverfahren zuständig ist. Dieses soll in der gemeinsamen Trägerschaft von SBK und RKZ stehen, so dass die RKZ in die Wahl und Beauftragung von Richterinnen und Richtern eingebunden ist.

Die RKZ will verhindern, dass ausschliesslich Priester gegen Priester ermitteln und über Priester richten. Um der Opfer willen müssen in die Ermittlung und Rechtsfindung unbedingt auch Frauen, Familienleute und Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft eingebunden werden. Zudem ist die Möglichkeit vorzusehen, dass die Opfer als Privatkläger am Prozess mitwirken können (analog zu Art. 118 StPO) und so von stärkeren Verfahrensrechten profitieren.

4. Partnerschaftliches Leben ist Privatsache

In der Schweiz wurden homosexuelle Handlungen 1942 entkriminalisiert, die in einzelnen Kantonen vorhanden Konkubinatsverbote wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jh. aufgehoben. Seit 2022 sind gleichgeschlechtliche Eheschliessungen möglich. Die katholische Sexualmoral ist in der Folge seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr gesellschaftsbestimmend. Noch immer aber versucht die Kirchenleitung, bei den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst durchzusetzen, dass diese in einer sog. kanonisch anerkannten Form leben müssen, d. h. ledig, kirchlich verheiratet oder verwitwet. Dagegen erhalten Personen, die geschieden und wiederverheiratet sind, in unehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, offiziell keine bischöfliche Beauftragung. In einzelnen Fällen führt eine kirchlich unzulässige Lebensform zur Kündigung, in der Mehrzahl der Fälle aber zu einem partnerschaftlichen Leben im Verborgenen. Eine Änderung wäre wesentlich für die betroffenen Seelsorgerinnen und Seelsorger. Sie wäre darüber hinaus auch im Zusammenhang mit der Prävention wichtig, da die rigide und homophobe Sexualmoral eine der systemischen Ursachen für den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche darstellt.

Im November 2022 haben die deutschen Bischöfe einer Änderung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst zugestimmt. Neu lautet die Aussage: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker, Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige sowie Personen im Noviziat und Postulat bleiben hiervon unberührt.» (Art. 7 Abs. 2 Sätze 3-4 GO).

Das Präsidium der RKZ will, dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.

 

Das Präsidium der RKZ hat die erste Forderung aufgrund der Dringlichkeit beschlossen und für die Forderungen 2 bis 4 ein Konsultationsverfahren bei den Landeskirchen eingeleitet. Anfang Dezember 2023 soll die Plenarversammlung der RKZ entscheiden, ob sie die Forderungen in dieser oder in geänderter Form unterstützt, sowie die Frage, ob die RKZ für den Fall, dass die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, ihren Finanzhebel in Anschlag bringen und die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz überprüfen soll.

Renata Asal-Steger, Präsidentin

Urs Brosi, Generalsekretär                             



«Die katholische Kirche in Deutschland macht sich auf einen Weg der Umkehr und der Erneuerung»

Beschlüsse des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland

So beginnt die Satzung des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland. Der vorliegende Sammelband versammelt alle Beschlüsse, die auf dem Synodalen Weg im Rahmen der fünf Synodalversammlungen von 2020 bis 2023 gefasst wurden. Den Beschlüssen liegen die Beratungen und Vorarbeiten in den vier Synodalforen zugrunde.

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Kirche im Gesundheitswesen: Herausforderungen und Chancen

Nationale ökumenische Studientagung 26./27. Januar 2024 in Fribourg

Die Studientagung «Kirche im Gesundheitswesen: Herausforderungen und Chancen» vom 26./27. Januar 2024 fördert Austausch und Gespräch zwischen Seelsorgenden, Kirchenleitungen und Anstellungsbehörden sowie weiteren Fachpersonen – ökumenisch, zwischen Kantonen und Sprachregionen. Unterschiedliche Konzepte der Seelsorgepraxis im Gesundheitswesen in der Schweiz kommen mit theologischen Einordnungen und aktuellen Forschungserkenntnissen ins Gespräch. Welche Perspektiven für die Weiterentwicklung öffnen sich?

Die Studientagung wird von der Schweizer Bischofskonferenz SBK, der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS und dem Berufsverband Seelsorge im Gesundheitswesen BSG gemeinsam durchgeführt.

Hier erfahren Sie mehr und können sich anmelden