Altehrwürdige Rechte und neue Herausforderungen für die Bistümer
In den letzten Jahren wird vermehrt über eine Neueinteilung der Schweizer Bistümer diskutiert. Einer der Diskussionspunkte ist regelmässig die Frage, wie es bei einer solchen Neueinteilung um die Mitwirkungsrechte bei der Bischofswahl stünde. Gingen diese verloren – oder könnten sie sogar noch auf neue Bistümer ausgedehnt werden? Vor dem Hintergrund solcher Fragen lohnt es sich auch über die Bistumsgrenzen hinaus, die «zwei Studien zum ‚schwierigsten Bistum der Welt‘ (Papst Gregor XVI.)» zu lesen, die Urban Fink und Alfred Bölle in den «Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht» kürzlich publiziert haben.
Konkret geht es einerseits um den sogenannten «konkordatären Weihbischof» und um die «Diözesankonferenz», also jenes Gremium, in das jeder Bistumskanton zwei Vertreter entsendet und das bei der Bischofswahl eine wichtige Rolle spielt. Aber das Buch zielt weiter, was besonders die beiden letzten Kapitelüberschriften deutlich machen. Diese lauten «Die notwendige Neuumschreibung der Schweizer Bistümer» und «Die Diözesankonferenz als Gesprächsplattform zwischen Kirche und Staat».
Auch in der heutigen Zeit ist es undenkbar, Fragen rund um Bistümer und Bistumsgrenzen auf der Basis einer rein funktionalen oder managerialen Betrachtungsweise regeln zu wollen. Geschichtlich Gewachsenes will berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob es als zukunftsträchtige Errungenschaft oder als historisches Erbe beurteilt wird. Schon aus diesem Grund ist das knappe und gut zu lesende Buch allen zu empfehlen, die sich kompetent an der Diskussion rund um Bistumsfragen in der Schweiz beteiligen wollen.