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«Anliegen der Kirchen werden berücksichtigt»

Ergebnisse der Vernehmlassung zur Steuerreform 2017

Von September bis Dezember 2017 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Steuerreform 17, dem Nachfolgeprojekt zur gescheiterten Unternehmenssteuerreform III (USR III) durch. Auch die Kirchen beteiligten sich und brachten drei Anliegen ein: Erweiterung des finanziellen Spielraums für die Kantone, damit diese die Steuerausfälle bei Städten, Gemeinden und allenfalls auch Kirchgemeinden abfedern können; Berücksichtigung der Kirchgemeinden bei der Ausgestaltung der Reform durch die Kantone; Gemeinwohlverträglichkeit der Reform.

Eine Durchsicht der Vernehmlassungsantworten ergibt, dass das Thema der Berücksichtigung der Kirchgemeinden bei der Ausgestaltung der Vorlage in mehreren kantonalen Vernehmlassungen (ZH, BE, SZ, Bl) aufgenommen wurde, nicht aber von den Parteien und anderen Vernehmlassungsteilnehmenden.

Deutlich besser steht es um die Stellungnahmen zur Frage des Anteils der Kantone an den Erträgen aus der Bundessteuer. Auch viele andere Vernehmlassungsteilnehmer fordern, dass dieser gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates erhöht wird, was zwingend nötig ist, damit die Kantone überhaupt Spielraum haben, um Kirchenanliegen zu berücksichtigen.

Die mediale Berichterstattung zeigt allerdings, dass die gesamte Vorlage sehr umstritten bleibt, und aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen (Schweiz auf „grauer Liste“ der Europäischen Union) ist ebenfalls erkennbar, dass die Kirchenanliegen steuerpolitisch gesehen ein Randthema sind. Ob der Bundesrat die Kirchenanliegen bei der Ausarbeitung der Botschaft dennoch berücksichtigt, bleibt abzuwarten. Nach Vorliegen der Botschaft des Bundesrates wird zu prüfen sein, ob die Kirchen sich an der Diskussion um die Ausgestaltung der Reform auf nationaler Ebene beteiligen oder sich darauf beschränken, ihre Anliegen in jenen Kantonen zur Geltung zu bringen, wo sie sich auf die Erträge der Kirchen auswirkt.

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