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Der Kirchenbund wird 2020 zur Kirche

Aus dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) wird neu ab 2020 die «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» (EKS).

Die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) haben an ihrer ausserordentlichen Versammlung vom 18. Dezember 2018 mit grosser Mehrheit eine neue Verfassung angenommen. Damit ist der Weg vom Dachverband zur Evangelisch-reformierten Kirche (EKS) geebnet. Mit der neuen Verfassung erhält die EKS den Auftrag «die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus durch Wort und Sakrament, Diakonie und Seelsorge, Erziehung und Bildung». Im Zentrum der Neustrukturierung stehen:

die Nationale Synode
Die heutige Abgeordnetenversammlung wird in eine nationale Synode umgewandelt und unterstreicht so den kirchlichen Charakter des Gremiums.

die Dreigliedrige Leitung
Neu wird die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz eine dreigliedrige Leitung haben: synodal (durch die nationale Synode, das oberste Organ), kollegial (durch den Rat) und personal (durch die Präsidentin, den Präsidenten der EKS). Dem Ratspräsidenten kommt neben der personalisierten, neu auch eine geistlich verstandene Führungsrolle zu. Das Amt des Ratspräsidenten wird aber nicht wie ursprünglich vorgesehen nur Pfarrerinnen und Pfarrern vorbehalten sein.

die Konferenz der Kirchenpräsidien
Die Konferenz der Kirchenpräsidien (KKP, Organ mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedkir-chen) wird neu institutionalisiert und erhält eine beratende Funktion.

die Förderung der Gleichstellung
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz fördert die Gleichstellung der Geschlechter und sorgt für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Gremien.

Die neue Verfassung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.