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Die RKZ sucht eine Übersetzerin/einen Übersetzer

Ausschreibung eines grösseren Mandats für schriftliche Übersetzungen deutsch – französisch

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist der Zusammenschluss aller kantonalkirchlicher Organisationen. Sie stellt sämtliche wichtigen Dokumente in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.

Im Vorfeld der drei Versammlungen der RKZ im März, Juni und Ende November müssen beträchtliche Volumina in kurzer Frist vom Deutschen ins Französische übersetzt werden. Um über ausreichende Kapazitäten zu verfügen, sucht die RKZ eine/n qualifizierten Übersetzer/in. Es handelt sich um ein Mandat im Umfang von ca. 500 bis 600 Seiten à 1'800 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

Die Übernahme des Mandats erfordert Kenntnisse in den Bereichen Recht, Finanzen, kirchliche Strukturen, politisches System der Schweiz und Interesse an den Tätigkeitsfeldern, in denen die Institutionen tätig sind, die von der RKZ unterstützt werden. Vertrautheit mit den Realitäten der katholischen Kirche in der Schweiz ist von Vorteil. Für theologische und religiöse Fragen im engeren Sinne ist die RKZ nicht zuständig, weshalb entsprechende Vorkenntnisse nicht nötig ist.

Weil für eine korrekte Übersetzung Vorkenntnisse sowie ein intensiver Austausch zwischen der/m Übersetzer/in und dem Generalsekretariat erforderlich sind, soll das Mandat einer Person oder allenfalls einem kleinen Team anvertraut werden, das mit den bereits tätigen Übersetzerinnen zusammenarbeitet.

Zu übersetzen sind insbesondere längere Protokolle und Berichte, Positionspapiere, Briefe, Medienmitteilungen, Programme für Veranstaltungen, Inhalte für die Webseite und den Newsletter.

Sind Sie an diesem Mandat interessiert?

Dann richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben unter Angaben von Referenzen bis am 7. Mai 2021 an den Generalsekretär der RKZ, Dr. Daniel Kosch, RKZ, Hirschengraben 66, 8001 Zürich (daniel.kosch(at)rkz.ch; +41 44 266 12 01). Gerne steht er auch für Fragen zur Verfügung. Das Auswahlverfahren sieht ein Gespräch mit dem Generalsekretär und der derzeitigen Übersetzerin sowie die Anfertigung einer Probe-Übersetzung vor.