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Die RKZ und das Vademecum

Das im Sommer 2013 von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) veröffentlichte «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz» hat in und ausserhalb der katholischen Kirche viel Echo ausgelöst. Die Diskussionen sind vielschichtig und für Aussenstehende nicht leicht nachvollziehbar. Grund dafür ist unter anderem die Frage, welche konkreten Auswirkungen das «Vademecum» für das kirchliche Leben in den Bistümern und Kirchgemeinden bedeutet.

Die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ hat sich vertieft mit dem Dokument befasst und Empfehlungen zum «Vademecum» unter dem Titel «Katholische Kirche, staatskirchenrechtliche Körperschaften und Staat in der Schweiz» veröffentlicht. Ein erster Bericht und Beschlüsse der RKZ zum Vademecum wurde im November 2013 verabschiedet.