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«Es braucht Grundlagen zur Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften»

Weder Zürich noch St. Gallen planen derzeit weitere Anerkennungen von Religionsgemeinschaften.

© rudis-fotoseite.de / pixelio.de

Viele Expertinnen und Experten in religionsrechtlichen Fragen, Kirchenvertreter sowie religionspolitisch Engagierte haben sich in den letzten Jahren für die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften in der Schweiz angesprochen. Mehrheitlich favorisieren sie ein zweistufiges Verfahren. Als ersten Schritt die «kleine» oder «einfache» Anerkennung von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften, und erst in einem zweiten Schritt die «qualifizierte» Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wie zuvor schon in anderen Kantonen (z.B. Luzern) zeigen neueste Entwicklungen in Zürich und St. Gallen, dass die Politik diesen Weg jedenfalls derzeit nicht beschreitet, aber Entwicklungen anstossen möchte. So veröffentlichte der Zürcher Regierungsrat am 8. Dezember 2017 eine «Orientierung» zu «Staat und Religion im Kanton Zürich», die zwar nicht von der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften spricht, aber «klare Handlungsgrundlagen» zum Umgang mit den verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften» fordert.

Und im Kanton St. Gallen hatte die Regierung im Frühling 2017 zwar Vorschläge für ein Religionsgemeinschaftengesetz in die Vernehmlassung gegeben, teilte Ende Jahr aber mit, dass die Parteien dieses Instrument aus unterschiedlichen Gründen ablehnten. Deshalb «verzichtet die Regierung nun darauf, diese Form der Anerkennung im Gesetzesentwurf zu integrieren».

Diese beiden Entwicklungen entsprechen einem Trend, auf den der Direktor des Instituts für Religionsrecht an der Universität Freiburg, Prof. René Pahud de Mortanges, schon 2015 aufmerksam gemacht hat: «Das klassische ‚Anerkennungs-Paket‘, so wie es etwa vor einem halben Jahrhundert konstruiert wurde, scheint aus der Mode zu kommen». Dagegen gewinne die «Gemeinwohlorientierung als neue Legitimation» für finanziellen und anderen Support von Kirchen und Religionsgemeinschaften an Bedeutung, was für diese «gravierende Nachteile» hätte.

Klares Bekenntnis zum bewährten System

So weit ist es allerdings derzeit nicht. Die St. Galler Regierung hält in ihrer Botschaft fest, die öffentlich-rechtliche Anerkennung sei «gerade in der heutigen, von neuen religiösen Konflikten geprägten Zeit weiterhin gerechtfertigt.» Sie verankert «die herausragende Rolle einer Religionsgemeinschaft» und anerkennt den «wichtigen Beitrag» ihrer Aktivitäten zur «gesellschaftlichen Integration». Und die Zürcher Regierung hält fest, «das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung hat sich bewährt und soll beibehalten werden.» Es verschafft «den anerkannten Körperschaften einen besonderen Status und hebt ihre Rolle als wichtige gesellschaftliche Potenzen hervor». Auf der Grundlage dieses Systems «hat sich ein sehr gutes Zusammenwirken zwischen staatlichen Stellen und anerkannten Religionsgemeinschaften entwickelt. Es ist von regelmässigem Austausch, gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt».

Links und Literatur