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Zuger Kirchen danken für «Zeichen der Wertschätzung und Ermutigung»

Medienmitteilung der katholischen und der reformierten Kirche im Kanton Zug vom 26. August 2021.

Die Motion der SVP-Fraktion betreffend Freiwilligkeit der Kirchensteuer für juristische Personen im Kanton Zug vom Dezember 2020 wurde vom Kantonsrat in seiner Sitzung am 26. August 2021 mit 50:21 Stimmen für nicht erheblich erklärt. Den Ausschlag gaben die Einschätzung des Regierungsrates und die mehrheitlich sehr wohlwollende Beurteilung der Fraktionen, die Leistungen der Kirchen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur würden wesentlich zu einer stabilen Gesellschaft beitragen.

Der Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ, Karl Huwyler, und der Kirchenratspräsident der Reformierten Kirche Kanton Zug, Rolf Berweger, danken dem Kantonsrat für das Vertrauen in die Einschätzung des Regierungsrates und die Argumente der Kirchen für das Beibehalten der Kirchensteuern der juristischen Personen im Kanton Zug. Die Anerkennung der Leistungen der Kirchen für die Gesellschaft ist auch für die über 800 Mitarbeitenden und fast 4’000 Freiwilligen im Dienst der beiden Kirchen ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit und zugleich Ermutigung.

Die beiden Landeskirchen im Kanton Zug werden alles daransetzen, mit den Erträgen aus diesen Steuern das gesellschaftliche Engagement zum Wohle der gesamten Zuger Bevölkerung weiterzuführen und zu intensivieren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Aber auch die Leistungen der Seelsorge und der Diakonie, basierend auf dem Grundsatz der christlichen Nächstenliebe, werden weitergeführt.

Die Kirchen sind offen für konstruktive Vorschläge, kreative Ideen und Projekte. Dank der demokratischen Grundstruktur stehen Tür und Tore offen für eine aktive Teilnahme in den Pfarreien und Kirchgemeinden.