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Kirchensteuern für juristische Personen: Stand in den Kantonen

Sollen Unternehmen Kirchensteuern zahlen? In mehreren Kantonen wurden dagegen Volksinitiativen lanciert, bisher ohne Erfolg. Die Kirchensteuern juristischer Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Kosten für die Unterstützung Benachteiligter und wichtiger Bildungs-, Integrations-, Jugend- und Altersangebote der Kirchen. Ohne diese Steuerbeiträge kann die Kirche einen bedeutenden Teil dieser Aufgaben nicht finanzieren. Der Stand der Debatten in den Kantonen:

TG: Wie in Zürich, Graubünden und Nidwalden wollten die Jungfreisinnigen auch im Kanton Thurgau eine Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen lancieren. Hauptpunkte ihrer Kritik waren: Firmen zahlen Kirchensteuern, obwohl sie nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, und können sich nicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen. Bereits im Februar 2010 reichte die SVP eine Motion ein zur Abschaffung des «Systemfehlers» Kirchensteuer. Diese wurde jedoch vom Grossen Rat mit 89 zu 25 Stimmen als nicht erheblich erklärt. Zudem wies das Bundesgericht im September 2013 die Beschwerde eines Thurgauer Unternehmers ab und erklärte die Thurgauer Regelung für rechtskonform. Darauf kündigten die Jungfreisinnigen ihre Initiative an. Nach dem klaren Nein aus dem Graubünden und aus Zürich entschieden sich die Thurgauer Initianten im Juli 2014, auf die Volksinitiative zu verzichten.

ZH: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich haben am 18. Mai 2014 die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» mit 72% deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 55%. Keine einzige der 184 Zürcher Gemeinden votierte für die Initiative. Mit der Initiative wollten die Jungfreisinnigen die Zürcher Unternehmen von der Kirchensteuerpflicht entbinden. Die Kirchen im Kanton Zürich erbringen gemeinnützige Leistungen für die Allgemeinheit im Wert von rund 265 Millionen Franken. Mit rund 107 Millionen Franken leisten die Unternehmen einen wesentlichen Anteil zur Deckung dieser Kosten. Mit einer Annahme der Volksinitiative wären wichtige Leistungen weggefallen oder hätten von der Steuerzahlerin und vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.

LU: Der Kantonsrat des Kantons Luzern folgte dem Antrag des Regierungsrates und lehnte das Postulat der Grünliberalen (GLP) zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen in ihrer Frühlingsession 2014 grossmehrheitlich ab. In seiner Antwort gab der Regierungsrat den Antragsstellern zwar Recht, dass die Meinungen über die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen geteilt seien. Im Kanton Luzern sei diese Frage jedoch 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung eingehend diskutiert und schliesslich klar zugunsten der Steuer entschieden worden. Diese Meinung teilen im Kantonsrat die gesamte CVP-Fraktion sowie die grosse Mehrheit von FDP, SVP, SP und Grüne.

GR: Die Initiative «Weniger Steuern für das Gewerbe» wurde am 9. Februar 2014 vom Bündner Stimmvolk deutlich abgelehnt. Rund 75% der Stimmenden sprachen sich für die Beibehaltung der sogenannten Kultussteuer aus. Die Abschaffung dieser Steuer hätte dem Gewerbe kaum Entlastung gebracht. Entlastet wären ausschliesslich juristische Personen, also Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nicht aber Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften. Letztere stellen jedoch den Grossteil des Gewerbes im Kanton Graubünden. Zudem wäre für einen Grossteil der juristischen Personen die Steuerentlastung nur geringfügig gewesen. Mit einer Annahme der Volksinitiative hätten die römisch-katholische und die reformierte Kirche etwa einen Drittel ihrer Einkünfte verloren.

NW: Die Initianten der Verfassungsinitiative zur Abschaffung der juristischen Kirchensteuer im Kanton Nidwalden haben Ende 2013 die Initiative zurückgezogen. Grund dafür war: Zum aktuellen Zeitpunkt könne in Nidwalden keine Mehrheit für dieses Anliegen gefunden werden. Dazu beigetragen hatte sicher auch das klare Ergebnis der Beratung des Landrates vom 27. November 2013, der die Initiative mit 50 zu 5 Stimmen abgelehnt hatte.