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(Live-)Streaming von urheberrechtlich geschützter Musik in Gottesdiensten

Neue Regelung

Die RKZ hat beschlossen, dass die Kirchgemeinden/Pfarreien ab 2023 die Urheberrechtsentschädigungen für das Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik in gestreamten Gottesdiensten, Gemeindeanlässen und Videoaufnahmen selber bezahlen müssen.

Das Faktenblatt «Livestreaming von Gottesdiensten» informiert über diesen Entscheid und das Vorgehen zur Abrechnung von gestreamten Anlässe mit der SUISA.