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Neue Verfassung für die Katholische Kantonalkirche Schwyz

Damit wird u.a. die rechtliche Grundlage für eine Mitgliedschaft in der RKZ geschaffen.

Am 14. Juni 2015 stimmen die Mitglieder der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz über eine neue Verfassung ab. Das Organisationsstatut aus dem Jahre 1989 wird durch eine den heutigen Bedürfnissen angepasste Verfassung ersetzt. Mit der neuen Verfassung wird auch die Grundlage geschaffen (Artikel 10 lit g), dass die Kantonalkirche Schwyz in übergeordneten Gremien mitarbeiten und mitentscheiden kann. Das bestehende Organisationsstatut ermöglicht dies nicht, obwohl zum Beispiel Solidaritätsbeiträge zu Gunsten der Kirche Schweiz geleistet werden. D.h. die Kantonalkirche Schwyz erhält mit der neuen Verfassung endlich die Legitimation vollständiges und stimmberechtigtes Mitglied der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) zu werden.

Vorlage für eine neue Verfassung der Katholische Kantonalkirche Schwyz