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Neuregelung der Beziehungen von Staat und Kirche in Luxemburg

Bericht von Enry Gillen zu den neuen Konventionen vom 26. Januar 2015.

Mit der Trennung von Kirche und Staat hat das Großherzogtum Luxemburg im Januar bis weit über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Für Aussenstehende war es bislang nicht leicht, das monatelange Ringen zwischen der Regierung und dem Erzbistum nachzuvollziehen. Jetzt hat der ehemalige Generalvikar Erny Gillen einen detailkundigen Zwischenbericht vorgelegt. Gillen war einer der Protagonisten auf kirchlicher Seite. Der frühere Professor für Theologische Ethik und Vorsitzende von Caritas Europa war seit 2011 Generalvikar. In dieser Funktion bekam er die zunehmenden Risse im alten System des Staatskatholizismus mit. Ein System, das 200 Jahre überdauert hatte: «Seit der napoleonischen Epoche stand die Zeit in Sachen Religion und Staat im Großherzogtum lange still», schreibt Gillen in dem 68-seitigen Bericht.

Eine neue Regierungskoalition, die 2013 an die Macht kam, brachte sehr rasch Dynamik in die Diskussion. Schon zwei Jahre später wurden mit der Kirche und anderen Religionsgemeinschaften Verträge abgeschlossen, die zur Folgen haben, dass die Kirche künftig nur noch sieben von bisher 23 Millionen Euro erhalten wird. Als Errungenschaft ist zu werten, dass sich die drei abrahamitischen Religionen für die Beziehungen zum Staat zu einem Rat zusammenschlossen und dass sie inskünftig im staatlichen Recht gleichgestellt sind.

Aus Schweizer Sicht ist an der Entwicklung bemerkenswert, wie schnell auch in einem sehr stark katholisch geprägten Land die staatskirchenrechtlichen Rahmenbedingungen sich wandeln können – insbesondere wenn Entflechtungen, die aufgrund der gewachsenen Bedeutung der staatlichen Neutralität in einem religiös pluralen Staat angezeigt gewesen wären, nicht vollzogen wurden.

Bericht von Enry Gillen «Neue Verhältnisse in Luxemburg – zwischen Staat und Religionsgemeinschaften»