Schwyz sagt Ja zur neuen Kirchenverfassung
Mit 65% Ja-Stimmen zur neuen Kirchenverfassung erhält die Röm.-kath. Kantonalkirche des Kantons Schwyz im 17. Jahr ihrer Tätigkeit ein vom Souverän selbst genehmigtes Grundgesetz. Das bestehende, vom Kantonsrat im Jahr 1998 ersatzweise erlassene Organisationsstatut wird durch eine der heutigen Zeit und der Entwicklung angepasste eigene Verfassung ersetzt. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat dem Kantonalen Kirchenvorstand der Schwyzer Katholiken zur deutlichen Annahme der neuen Verfassung für sie Römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz gratuliert und ihm für den grossen Einsatz gedankt.
Die RKZ wertet das Abstimmungsergebnis
Die RKZ ist sich bewusst, dass die Annahme der Verfassung noch kein Beitrittsentscheid zur RKZ ist und dass sowohl dieser Beitritt als auch die Höhe des finanziellen Engagements noch Gegenstand intensiver Diskussionen im den Organen der Kantonalkirche sein werden. Sie sieht diesem demokratischen Prozess mit Zuversicht entgegen, zumal sie überzeugt ist, dass die staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Rahmen der RKZ gemeinsam mehr bewirken können – für die Kirche und für die Menschen.