Unter Zugzwang wegen Religionsfragen
Religionsfragen nehmen den Bund zunehmend in Anspruch. Aus diesem Grund fasst der Bund gemäss der NZZ vom 5. Februar 2017 die Schaffung einer Anlauf- und Koordinationsstelle für Religionsfragen ins Auge. Zwar liegt es in der Kompetenz der Kantone, das Verhältnis von Staat und Religion zu regeln, doch nicht zuletzt an der starken Zunahme der parlamentarischen Vorstösse lässt sich ablesen, dass Religionsfragen den Bund vermehrt beschäftigten. Hinzu kommt, dass der Bund auch bei der Gewährleistung von Kantonsverfassungen involviert ist - beispielsweise in Bezug auf das Tessiner Burkaverbot. Die angenommene Minarett- und die lancierte Burka-Initiative zeigen zudem die verfassungsrechtliche Tragweite der Entwicklung.
Derzeit beschäftigt sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit dem Projekt. Die neu zu schaffende Stelle hätte einerseits eine Koordinationsaufgabe innerhalb des Bundes inne, um eine kohärente Haltung sicherzustellen. Andererseits wäre die neue Einheit Kontakt- und Anlaufstelle für die Kantone, die Religionsgemeinschaften und betroffene Bürgerinnen und Bürger. Fest steht ausserdem, dass die Schaffung der Stelle nichts an bestehenden Zuständigkeiten ändern soll – weder an jenen von Bund und Kantonen noch an jenen von anderen Bundesstellen.