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Neuenburg lanciert die Diskussion über die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften neu

Das Dossiers über die Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften im Kanton Neuenburg wird von der Regierung neu

lanciert.

In der Verfassung des Kantons Neuenburg sind die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. In Artikel 99 ist zudem festgelegt, dass auch andere Religionsgemeinschaften eine gleiche Anerkennung beantragen können. Jedoch hält der Artikel 99 fest, dass die Bedingungen und das Verfahren einer solche öffentlich-rechtlichen Anerkennung zuerst in einem Gesetzt veranktert werden müssen. Dieses Gesetz wurde vergangenen September 2021 im Rahmen einer Referendumsabstimmung abgelehnt.

Der Staatsrat des Kantons Neuenburg hat nun einen Entwurf für ein neues Rahmengesetzt vorgelegt, welches die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften sowie die Trennung von Kirche und Staat in Einklang bringen soll. Dazu hat der Staatsrat einen konsultativen Prozess eingeleitet, welcher in einem ersten Schritt die politischen Parteien und die drei bereits öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen miteinbezieht. In einem zweiten Schritten soll dann auch die Meinung der anderen Religionsgemeinschaften zu neuen Rahmengesetzt abgeholt werden. Auf der Grundlage der Resultate aus diesem Prozess wird der Staatsrat dann seine Position formalisieren.

(Der Inhalt stammt aus dem Artikel «Neuchâtel relance la reconnaissance des communautés religieuses», cath.ch 25.01.2022)