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Neues Genfer Laizität-Gesetz

Genfer Bevölkerung stimmt dem Gesetz über die Laizität zu.

Am 10. Februar hat die Genfer Bevölkerung dem umstrittenen Gesetz über die Laizität mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 55% zugestimmt. Gegen das Gesetz bzw. einzelne Bestimmungen desselben wurden jedoch bereits Beschwerden erhoben, so dass nun die Gerichte darüber entscheiden. Ob der Staatsrat das Gesetz dennoch (teilweise) in Kraft setzt, ist noch offen. Besonders umstritten ist die Bestimmung, dass Staatsangestellte und politische Mandatsträger (während den Beratungen in den Ratssitzungen) keine äusseren Zeichen ihrer Religionszugehörigkeit (Kopftuch, Kippa, sichtbares Kreuz) tragen dürfen (Art. 3 Abs. 5).

Aus Sicht der Kirchen, die sich für das Gesetz eingesetzt haben, sind folgende Regelungen bemerkenswert:

  • Freiwilliger Beitrag an die Religionsgemeinschaft: Das System des freiwilligen, vom Staat erhobenen Kirchenbeitrags wird beibehalten und auf weitere Religionsgemeinschaften ausgeweitet, sofern diese eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, unter anderem: Respektierung des Religionsfriedens, der Rechtsordnung und insbesondere der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Präsenz im Kanton seit 10 Jahren, finanzielle Transparenz und Offenlegung von Geldgebern, deren Beitrag 5% des Gesamtertrags übersteigt, Abgeltung des staatlichen Erhebungsaufwandes. Der Beitrag darf 1.5% des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen.
  • Verbot religiöser Manifestationen auf öffentlichem Grund (mit Ausnahmeklausel)
  • Recht des Staates, das Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen befristet zu verbieten.
  • Unentgeltliche philosophische, spirituelle oder religiöse Begleitung von Menschen in Spitälern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen durch von der zuständigen Autorität auf der Grundlage eines Reglements zugelassene Personen. Organisationen, die solche Begleitung anbieten, können vom Kanton und von den Gemeinden unterstützt werden
  • Der Staat kann Vorhaben unterstützen, die dem religiösen Frieden und dem interreligiösen Dialog dienen.
  • Die öffentlichen Schulen müssen einen religionskundlichen Unterricht anbieten, der die Verschiedenheit der Religionen aufzeigt. Dieser wird durch Lehrpersonen erteilt, die die religiöse Neutralität respektieren.

Mit diesem Gesetz konkretisiert der Kanton Genf sein Verständnis von Laizität positiv und öffnet das bisher den Kirchen vorbehaltene System des freiwilligen, aber staatlich erhobenen Kirchenbeitrags für alle Religionsgemeinschaften, die den Anforderungen genügen.

Link zum neuen Gesetz