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VD: Reglement für die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften

Regierung des Kantons Waadt erlässt Reglement zur Anerkennung weiterer Regligionsgemeinschaften.

Die Regierung des Kantons Waadt hat ein Reglement erlassen, das die Voraussetzungen und das Vorgehen für die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften regelt. Religionsgemeinschaften, welche die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen, können künftig ein Gesuch um Anerkennung als Institutionen von öffentlichem Interesse einreichen. Damit werden Rahmenbedingungen für die Beibehaltung des religiösen Friedens geschaffen.

Um die Anerkennung zu erreichen, müssen die darum ersuchenden Religionsgemeinschaften das kantonale und eidgenössische Recht anerkennen und eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wozu finanzielle Transparenz, Respekt des religiösen Friedens, ein religiöses Angebot auf dem Kantonsgebiet, die Beteiligung am ökumenischen und interreligiösen Dialog, eine über dreissigjährige Präsenz im Kanton und eine ausreichende Anzahl von im Kanton wohnhaften Mitgliedern gehören. Das Gesuch wird von einer Expertenkommission geprüft, die vom Regierungsrat eingesetzt wird. Die Anerkennung erfolgt durch den grossen Rat in Form eines Gesetzes. Die Anerkennung eröffnet der Religionsgemeinschaft den Zugang zu Spitälern und Gefängnissen und den regelmässigen Kontakt mit den staatlichen Behörden. Sie hat keine Ausrichtung von Staatsbeiträgen zur Folge.