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Eine nicht näher umschriebene Sexualmoral bleibt für das Privatleben relevant

Stellungnahme des Präsidiums der RKZ zur Standortbestimmung der Schweizer Bischöfe bezüglich der persönlichen Lebensführung von Seelsorger:innen.

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat vor zwei Jahren das Ziel gesetzt, dass das Privatleben der Seelsorgerinnen und Seelsorger keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr haben dürfe. Das Präsidium der RKZ bedauert, dass dieses Ziel mit der Standortbestimmung der SBK noch nicht erreicht worden ist. Die RKZ wird sich weiter dafür einsetzen.

Ziele der RKZ

Ende September 2023 hat die RKZ im Kontext der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie vier Forderungen an die SBK adressiert. Darunter die Forderung, «dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.» Die RKZ bezog sich dabei auf eine Änderung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst, der die deutschen Bischöfe im November 2022 zugestimmt hatten. Diese besagt: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker, Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige sowie Personen im Noviziat und Postulat bleiben hiervon unberührt.» (Art. 7 Abs. 2 Sätze 3-4 GO).

Verschiedene kirchliche Kreise haben sich der Zielvorgabe der RKZ angeschlossen. Sie möchten, dass kirchliche Mitarbeitende, die in einer gemäss der katholischen Sexualmoral «irregulären» Beziehung leben (uneheliche hetero- oder homosexuelle Partnerschaft, nur zivil, aber nicht kirchlich geschlossene Ehe, insbesondere nach einer zivilrechtlichen Scheidung), aus der Heimlichtuerei und vom Damoklesschwert der Kündigung befreit werden. Die rigide und homophobe Sexualmoral gilt ausserdem als systemisches Element, das sexuellen Missbrauch begünstigt.

Wichtige Fortschritte

Die RKZ erkennt heute das intensive Bemühen der Schweizer Bischöfe an, ihren Reflexionsstand in einer Standortbestimmung festzuhalten. Dabei sind aus Sicht der RKZ zwar wichtige Fortschritte zu verzeichnen, es bleiben jedoch auch erhebliche Desiderate bestehen.

Die Fortschritte betreffen zunächst den Sprachstil: Es herrscht eine spürbare Vorsicht im Umgang mit der Fragestellung sowie eine Zurückhaltung, irgendwelche roten Linien zu benennen – auch dort, wo das Leben von der kirchlichen Norm abweicht. Stets soll versucht werden, Wege zu finden. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Ausweitung der Glaubwürdigkeitsperspektive: Glaubwürdigkeit verschaffen die Gläubigen insgesamt, die kirchlichen Strukturen sowie der Lebensstil der Seelsorgenden – beispielsweise ihr Umgang mit materiellen Gütern – und ihr Engagement für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, ein menschenwürdiges Leben und die Bewahrung der Schöpfung.

Desiderata

Wenngleich die Perspektive auf die Glaubwürdigkeit ausgeweitet wurde, so bleibt das bisherige Kernthema erhalten: «Gestaltung von Beziehungen» und ein «verantworteter Umgang mit der Sexualität» sind weiterhin Kriterien für den kirchlichen Dienst – lediglich nicht mehr die einzigen. Die Bischöfe schreiben unmissverständlich: «Seelsorgerinnen und Seelsorger, deren persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweicht, wissen, dass dies Konsequenzen für ihren Sendungsauftrag haben kann» (S. 3).

Das Wörtchen «kann» verweist auf den Ermessensspielraum. Bemerkenswert ist, dass die Bischöfe diesen Ermessenspielraum bei der Beurteilung, ob eine von den kirchlichen Vorgaben abweichende Lebenssituation zum Entzug der kirchlichen Sendung führt, nicht eingrenzen. Sie haben sich entschlossen, «keinen Katalog von Regeln und Kriterien zu veröffentlichen» (S. 6), da sie nicht nur das äussere Verhalten, sondern auch die «Herzenshaltung» (S. 7) berücksichtigen wollen.

Eine Standortbestimmung?

Die RKZ bedauert, dass das Dokument Personen, die sich für eine kirchliche Tätigkeit interessieren, wenig Klarheit eröffnet, ob sie mit ihrer Lebensform geduldet werden oder nicht. Wie kann die lesbische Frau, die sich überlegt Religionspädagogin zu werden, wie kann der wiederverheiratete Mann, der sich mit dem Berufsbild Seelsorger befasst, sicher sein, dass sie nach absolvierter Ausbildung nicht aufgrund ihrer Lebensführung ohne kirchliche Beauftragung dastehen? 

Hauptbetroffen bleiben die Männer und Frauen, die bereits im kirchlichen Dienst tätig sind und sich in «komplexen Beziehungssituationen» (S. 4) befinden. Sie begegnen der Erwartung der Bischöfe, dass sie sich auf «einen steilen, anspruchsvollen Weg» begeben, um sich den Idealen des christlichen Glaubens anzunähern (S. 4). Nach der offiziellen Lehre der katholischen Kirche besteht dieses Ideal jedoch für alle, die nicht kirchlich verheiratet sind, in der «Keuschheit der Enthaltsamkeit» (Weltkatechismus, Ziffern 2350, 2359, 2390). Wie sehr die einzelnen Bischöfe die Seelsorgenden an diesem Ziel messen, bleibt offen.

Für die RKZ ist klar, dass sie das vor zwei Jahren aufgezeigte Ziel weiterhin verfolgt. Sie wird das im direkten Gespräch mit den Bischöfen tun, aber auch indem sie kantonalkirchliche Körperschaften unterstützt, welche rechtliche Möglichkeiten ausloten.

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© Susanne Goldschmid

Demokratisch – dual – synodal: Kirchenentwicklung in Krisenzeiten

Zur Buchveröffentlichung von Daniel Kosch «Synodal und demokratisch: Katholische Kirchenreform in schweizerischen Kirchenstrukturen».

Daniel Kosch, ehemaliger Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), greift in seinem Anfang November 2023 erschienen Buch «Synodal und demokratisch» Fragen nach dem Umgang mit der Krise und dem Reformbedarf der katholischen Kirche im schweizerischen Kontext auf. Dabei beschäftigt er sich mit den Herausforderungen und notwendigen Reformen der katholischen Kirche. So in den Bereichen Finanzen, Management, Integration von Migratinnen und Migranten, Verhältnis Kirche-Staat, Säkularisierung und vielem mehr.

Daniel Kosch ist überzeugt davon, dass «aus einem von der Spannung zwischen Demokratie und Hierarchie geprägten dualen System eine Kirche entstehen könnte, die weniger dual und viel stärker als bisher gliechzeitig synodal und demokratisch ist». 

Gesamte Veranstaltung zur Buchvernissage «Synodal und demokratisch» als Video

Redetext von Daniel Kosch

Impulsreferat von Annalena Müller, stv. Redaktionsleiterin kath.ch: Das duale System - Entwicklungschance oder Blockaderisiko für den Schweizer Katholizismus?



Staatskirchenrechtliche Körperschaften in Zeiten der Entkirchlichung

Bericht der RKZ für eine zeitgemässe Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechts.

In der Strategie- und Mittelfristplanung 2020-2023 hat die RKZ beschlossen, «für eine zeitgemässe Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechts und der öffentlichen Finanzierung der Kirche(n) einzutreten». Da der religionssoziologische Wandel zu tiefgreifenden Veränderungen der gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirchen ist, hat sich die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Auf der Grundlage dieser Diskussionen entstand der Bericht «Staatskirchenrechtliche Körperschaften in Zeiten der Entkirchlichung». Er dient als Grundlage  für weitere Überlegungen und die Entwicklung von Handlungsperspektiven.

Kosch, Daniel, Staatskirchenrechtliche Körperschaften in Zeiten der Entkirchlichung, Zürich 2022.



Kirchenfinanzierung: Religionen und das liebe Geld

Artikelserie auf religion.ch zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften in der Schweiz

Weshalb wird der Lohn des Pfarrers oder der Pfarrerin in vielen Kantonen mit staatlich organisierten Kirchensteuern finanziert, nicht aber der Lohn des Imams? In einem liberalen Staat sollten eigentlich alle Religionsgemeinschaften gleichbehandelt werden. Doch niemand, auch der Staat nicht, kann die Arbeit der Kirchen für die Gesellschaft im sozialen Bereich so günstig verrichten – ehrenamtlichem Engagement sei Dank. Trotzdem, die staatliche Kirchenfinanzierung könnte sich als Auslaufmodell erweisen.Wie soll es also weitergehen?

religion.ch erklärt in verschiedenen Artikeln, wie sich Religionsgemeinschaften in der Schweiz finanzieren, wie die Beziehung zum Staat geregelt ist und zeigt Perspektiven auf, wie es weitergehen könnte.



«Auf das Zusammenspiel kommt es an» – für das Miteinander im dualen System

Positionspapier mit Leitlinien für eine sachgemässe und wirkungsvolle Koordination pastoraler und finanzieller Entscheidungen im dualen System.

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Kirchenasyl

Positionspapier mit Hilfestellungen und Denkanstösse zur Meinungsbildung

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