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Sonderregelungen in GE, NE, VD, VS und TI

In den Kantonen GE, NE, VD, VS und TI ist das Verhältnis von Staat und Kirche anders geregelt – dort sieht das duale System anders aus als in den übrigen Kantonen oder existiert nicht:

  • In Genf und Neuenburg nehmen privatrechtliche Vereine auf kantonaler und lokaler Ebene die Aufgaben wahr, die in der Mehrheit der Kantone von den öffentlich-rechtlich anerkannten Körperschaften wahrgenommen werden.
  • Im Kanton Waadt ist nur die kantonale Körperschaft öffentlichen Rechts; die Pfarreien sind im Privatrecht als Vereine organisiert.
  • In den Kantonen Wallis und Tessin ist das Verhältnis von Staat und Kirche anders geregelt, so dass dort kein duales System besteht.

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