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Getreu dem Auftrag

Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium in der Welt von heute glaubwürdig zur Sprache zu bringen und in die Tat umzusetzen. Den staatskirchenrechtlichen Behörden kommt die Aufgabe zu, möglichst gute Voraussetzungen für das kirchliche Leben zu schaffen und dabei sämtliche Bereiche des kirchlichen Handelns zu berücksichtigen: die Verkündigung, die Liturgie, die Diakonie und auch die Pflege der Gemeinschaft.

Prüfen Sie als staatskirchenrechtliche Behörde – gerade bei finanziellen Entscheidungen von grosser Tragweite –, ob Ihr Mitteleinsatz dem Auftrag der Kirche entspricht.

An die richtige Stelle

Staatskirchenrechtliche Behörden sind verpflichtet, die kirchliche Zuständigkeitsordnung zu wahren und das hierarchische Prinzip zu respektieren. Für formelle Entscheidungen sind auf Bistumsebene der Bischof oder sein Stellvertreter (General- bzw. Bischofsvikar), auf lokaler Ebene der Pfarrer oder die Seelsorgerin / der Seelsorger mit Leitungsverantwortung zuständig.

Wenden Sie sich als staatskirchenrechtliche Behörde an die jeweils zuständigen Träger oder Trägerinnen der pastoralen Leitungsverantwortung und respektieren Sie deren Zuständigkeit.