Menu
Medien 

Medien

Unabhängige Opferberatung seit Anfang Januar 2025 schweizweit in Kraft

Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz.

Im Verlauf von 2025 setzt die römisch-katholische Kirche neue Kooperationen, Standards und Abläufe in Kraft, um sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung zu verhindern und Opfer überall in der Schweiz professionell zu unterstützen: Seit Anfang Jahr bieten die kirchlichen Meldestellen keine eigene Opferberatung mehr an, sondern verweisen konsequent an die kantonal anerkannten Opferberatungsstellen, wo Betroffene unabhängige Unterstützung und Beratung erhalten. Ein Leitfaden zur Führung von Personaldossiers und ein wissenschaftlich abgestütztes Assessment für angehende Seelsorgende schaffen im Personalmanagement Voraussetzungen, um Risiken zu minimieren. Sie werden im Lauf des Jahres eingeführt. Die nationale Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext verfügt seit Anfang Januar über mehr Ressourcen, um die Konkretisierung und Umsetzung des ganzen Massnahmenpakets voranzubringen.

Medienmitteilung SBK-RKZ-kovos vom 29. Januar 2025

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung der 2023 beschlossenen Massnahmen und weiteres Vorgehen



© Annalena Müller, Pfarrblatt Bern

Zwei Frauen verstärken die nationale Arbeit gegen den sexuellen Missbrauch

Die Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von SBK, RKZ und KOVOS wird per 1. Januar 2025 mit Annegret Schär und Mari Carmen Avila verstärkt.

Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext»

Von 2002 bis 2021 hat Joseph Maria Bonnemain die Aufgabe als Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im unbezahlten Nebenamt ausgeübt. Nach seiner Wahl zum Bischof von Chur schuf die SBK eine kleine Stelle im Umfang von 30 Prozent, wofür Stefan Loppacher und Karin Iten angestellt wurden. 2023 beschlossen SBK, RKZ und KOVOS verschiedene Massnahmen, mit denen sie auf die Erkenntnisse aus dem Bericht der Pilotstudie der Universität Zürich reagierten. Schon damals war klar, dass die Stelle verstärkt werden muss, um die Massnahmen zeitgerecht umsetzen zu können.

Ein im Mai 2024 zwischen den drei nationalen kirchlichen Dachorganisationen abgeschlossener Vertrag schuf die strukturellen Voraussetzungen: 

  • Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von SBK, RKZ und KOVOS, koordiniert und leitet neu die Aktivitäten der katholischen Kirche im Aufgabenfeld der Missbrauchsbekämpfung auf gesamtschweizerischer Ebene. Sie ist neu auch für die Dienststelle zuständig.
  • Aus dem früheren (kleinen) Sekretariat des Fachgremiums der SBK wird eine (etwas grössere) Dienststelle von SBK, RKZ und KOVOS. Diese ist neu bei der RKZ in Zürich angesiedelt.
  • Das bisherige Fachgremium arbeitet als Pool von Fachexpert:innen aus verschiedenen Disziplinen weiter. Es hilft bei der Entwicklung von Richtlinien und Konzepten sowie der Evaluation der Massnahmen mit.

Die Aufstockung der Dienststelle wurde im Juni 2024 öffentlich ausgeschrieben. Per 1. Januar 2025 beginnen nun Annegret Schär (50 Prozent) und Mari Carmen Avila (20 Prozent) ihre Arbeit.

Annegret Schär

Die Bernerin Annegret Schär (55) hat die Ausbildungen zur Primarlehrerin und zur Sozialarbeiterin HFS abgeschlossen. Sie arbeitete in verschiedenen Aufgabengebieten, so unter anderem als Beauftragte für die Prävention von sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen in der Gemeinde Köniz, in der Begleitung von angeschuldigten und verurteilten Personen, bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern und zuletzt als Schulsozialarbeiterin in Zollikofen. Über diese Aufgaben ist sie sowohl mit der Täter- als auch der Opferseite vertraut. Sie hat sich viel Knowhow erworben in den Bereichen Psychologie, Recht und Andragogik. 

Annegret Schär wird mit Stefan Loppacher zusammen an den Massnahmen arbeiten, welche sich die katholische Kirche vorgenommen hat. Nach dem Aufbau unabhängiger Beratungsstrukturen, die per Januar 2025 starten werden, wird in den nächsten Jahren der Schwerpunkt bei den kirchlichen Meldestellen und den psychologischen Assessments liegen. Annegret Schär ist hochmotiviert, hierzu einen Beitrag in der katholischen Kirche zu leisten. Sie wird von der RKZ mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent angestellt.

Interview mit Annegret Schär bei Pfarrblatt Bern

Mari Carmen Avila

Die in Mexiko geborene Mari Carmen Avila Diaz-Rubín (65) ist seit zwei Jahren Präventionsbeauftragte des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg. Am Institut catholique de Paris hat sie eine Ausbildung im Umgang mit sexuellem Missbrauch absolviert («Abus et bientraitance: Ecouter, accompagner, prévenir»). Sie ist Mitglied der Gemeinschaft der gottgeweihten Frauen des Regnum Christi in der Schweiz, der Laienorganisation der Legionäre Christi.

Mari Carmen Avila wird vor allem die Verbindung zwischen der nationalen Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext» und der französisch- und italienischsprachigen Schweiz sicherstellen. Die «Übersetzungsarbeit» ist dabei nicht bloss in sprachlicher, sondern vielmehr in kultureller und kirchenstruktureller Hinsicht nötig. Sie wird die nationalen Massnahmen gegenüber den Verantwortlichen in den Bistümern, kantonalkirchlichen Körperschaften und den Opferberatungsstellen vertreten und umgekehrt deren Anliegen in Zürich einbringen.

Die Fédération ecclésiastique catholique romaine du canton de Vaud (FEDEC-VD), die Mari Carmen Avila als Bischöfliche Präventionsbeauftragte angestellt hat, wird auch die ergänzende Anstellung im Umfang von 20 Stellenprozenten für die nationalen Aufgaben übernehmen. Die FEDEC-VD leistet mit der Übernahme des Personalaufwands ein Sponsoring für die nationalen Aufgaben, da die RKZ zurzeit nicht imstande ist, alle neuen Aufgaben im Bereich der Missbrauchsbekämpfung ausreichend zu finanzieren. Die FEDEC-VD und die RKZ haben über die Zurverfügungstellung soeben eine Vereinbarung abgeschlossen.

Interview mit Mari Carmen Avila bei Pfarrblatt Bern

Weitere Auskünfte erteilt Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
Tel. 044 266 12 01, E-Mail: urs.brosi(at)rkz.ch



Die RKZ erlässt das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 29./30. November 2024 in Delémont (JU)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung in Delémont das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren erlassen. Im Rahmen des Vorabendprogramms standen die Organisationen der Missbrauchs-betroffenen im Zentrum. Zur Finanzierung von Aufgaben auf nationaler Ebene beschloss die RKZ die Beiträge an die durch sie mitfinanzierten Institutionen für das Jahr 2025. 

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2024



Einander im Glauben bestärken und zum Frieden beitragen

Erstes «Christliches Forum» in der Deutschschweiz

Vom 27. bis 30. Oktober 2024 fand auf dem Chrischona Campus in Bettingen (BS) das erste Christliche Forum in der deutschsprachigen Schweiz statt. Über 100 Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt rund 25 Landes- und Freikirchen, traditionellen und jüngeren Kirchen sowie von christlichen Gemeinschaften unterschiedlicher Herkunft und Prägung nahmen am Treffen teil. Im Zentrum stand das Austauschen der persönlichen Glaubensgeschichten als erster Schritt auf einem Weg der Öffnung füreinander und für ein neues Miteinander.

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2024

Was glaubst du denn? - Online-Artikel im Pfarrblatt für die Nordwestschweiz zum Forum vom 13.11.2024, Eva Meienberg



Ist Krise immer eine Chance?

Medienmitteilung zum RKZ Fokus vom 18. September 2024

Ein erstes Fazit zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche der Schweiz.

Was braucht es, um die Krise rund um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu bewältigen? Der nationale Vernetzungsanlass der RKZ griff das wohl brennendste Thema der Kirche auf und setzte bewusst auf die Reflexion unter den Teilnehmenden und den Dialog: auf den Dialog zwischen zwei krisenerfahrenen Fachpersonen und den Dialog zwischen den über 100 anwesenden Gästen. Dabei wurde klar: Erst wenn sich alle in der Kirche Engagierten die Krise eingestehen, kann sie bewältigt werden. Und aus der Krise gelangt die Kirche nur, wenn alle in ihrem Wirkungsbereich das Mögliche tun.

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2024 



Foto Christian Murer

Filmfestival Locarno 2024: Grusswort der Kirchen

Medienmitteilung vom 14.8.2024

Am Filmfestival Locarno ruft der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, dazu auf, kirchliche Mitarbeitende zu fördern, die sich mit den Künsten und dem Kino beschäftigen. Im Rahmen des Ökumenischen Empfangs im Pala Cinema vom 13.08.2024 sagte er: «Fördern Sie doch bitte solche Personen, um diesen wichtigen Dialog der Kirchen mit der Welt der Künste, auch des Kinos zu führen.»

Am Filmfestival Locarno trafen sich am Dienstag, 13.8.2024, Vertreter:innen von Kirchen und Filmschaffende im Rahmen des Ökumenischen Empfangs. Hier hielt Urs Brosi, ein Grusswort, in dem er auf die Beziehung zwischen Kirche und Kino einging:

«Aus meiner Sicht ist es ist für die Kirchen, die sich immer stärker mit sich selber beschäftigen, ganz wesentlich, in der Auseinandersetzung mit Filmen und anderen Kunstformen danach zu suchen, wie das Absolute, die Transzendenz, die göttliche Kraft sich in den Leben der Menschen vielfältig zeigt.»

«Musik, bildende Künste, Architektur, Literatur, Theater und eben auch Film waren und sind wie Leitern, welche die Menschen für einen Moment aus ihrer Alltagswelt hinausführen und einen weiten Horizont eröffnen. Darin kann sich der Mensch ergreifen lassen, kann ein gnadenhafter Moment entstehen.»

«Vor einem Jahr durfte ich am Festival so einen Moment erleben, als ich den Film «The Old Oak» von Ken Loach sah. In der Figur des englischen Pub-Besitzers TJ Ballantyne, welcher syrische Flüchtlinge unterstützt, ist mir die Bedeutung des Christus-Ereignisses ganz neu bewusst geworden.»

Vollständiger Text des Grusswortes von Urs Brosi



Solidarische Finanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren für finanzschwache Landeskirchen

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 21./22. Juni 2024 in Altdorf (UR)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist willens, die Kosten für Seelsorge zu Gunsten von Asylsuchenden teilweise zu übernehmen. Sie erhöht ihr Budget dafür um CHF 200'000. Das ist ein Drittel der effektiv in diesem Bereich erbrachten Leistungen. Begünstigt werden sollen vor allem jene kantonalkirchlichen Körperschaften, die einerseits finanzschwach sind und andererseits mit grossen Bundesasylzentren konfrontiert sind. 

Medienmitteilung vom 26. Juni 2024



Klärung zu Falschdarstellungen hinsichtlich der Besetzung der Leitungsfunktionen beim Katholischen Medienzentrum Zürich

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 10. Juni 2024

Seit Längerem werden Berichte über die Nichtzustimmung von Medienbischof Josef Stübi zur Wahl von Annalena Müller in eine Co-Leitungsfunktion des Kath. Medienzentrums Zürich veröffentlicht, die falsche Informationen und Indiskretionen enthalten. Diese Zustimmung wurde in Absprache mit der SBK nicht erteilt, weil der Vorstand des Vereins Kath. Medienzentrum Zürich, der für die Auswahl der Leitungspersonen zuständig ist, wesentliche Erkenntnisse aus dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt hat. Die Zustimmung zur Wahl von Direktion und Redaktionsleitung/Chefredaktion – bei der es sich im Übrigen nicht um ein «nihil obstat» handelt, wie in diversen Artikeln zu lesen war – ist im «Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit der röm.-kath. Kirche in der Schweiz» geregelt.

Medienbischof Josef Stübi hat die Nichtzustimmung gegenüber dem Vorstand am 8. März 2024 mündlich und am 19. März 2024 schriftlich detailliert begründet. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Die Anstellung von Annalena Müller als Journalistin beim Kath. Medienzentrum Zürich war seitens SBK und RKZ nicht in Frage gestellt.


Für weitere Informationen:

Dr. iur. utr. Martin Wey, stellvertretender Generalsekretär SBK
martin.wey(at)bischoefe.ch oder 026 510 15 15

Sabine Stalder, stellvertretende Generalsekretärin RKZ
sabine.stalder(at)rkz.ch oder 044 266 12 03



© Christoph Wider

Neue Vorstandsmitglieder für ein breit aufgestelltes katholisches Medienzentrum

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 31. Mai 2024

Nach der Wahl des neuen Direktors des Katholischen Medienzentrums der Deutschschweiz kath.ch im April 2024 wird an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2024 auch der Vorstand des Katholischen Medienzentrum gewählt. Die beiden mitfinanzierenden Organisationen, die Schweizer Bischofskonferenz SBK und die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ, konnten ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen, damit sich das Medienzentrum unter der neuen Führung weiter als gewichtige Stimme in der katholischen Kirche profilieren kann. Ziel ist unabhängiger und qualitätsvoller Journalismus, der kritisch und fair auch die Spannungsfelder der katholischen Kirche beleuchtet.

Medienmitteilung vom 31. Mai 2024



Neue Fachstelle «Ethik und Gesellschaft»

Medienmitteilung der SBK, RKZ und Fastenaktion vom 29. Mai 2024.

Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz und Fastenaktion gründen ab Herbst dieses Jahres eine gemeinsame Dienststelle «Ethik und Gesellschaft»". Ziel der neuen Fachstelle ist es, die sozial-, bio- und umweltethische Stimme der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu stärken.

Die Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» wird zu wichtigen ethischen Fragen Stellung nehmen und kirchliche Institutionen und Organisationen beraten. Sie wird Hintergrundinformationen, Entscheidungsgrundlagen, Stellungnahmen und Positionspapiere zu anstehenden Abstimmungen und Referenden erarbeiten. 

Das Team der neuen Dienststelle wird sich auf nationaler und internationaler Ebene vernetzen und Dialogangebote und -anlässe schaffen. Die Dienststelle wird strategisch durch einen Steuerungsausschuss von Vertretern und Vertreterinnen der drei Trägerorganisationen geleitet und von den Präsident/-innen der Kommissionen für «Bioethik» und «Justitia et Pax» ergänzt.

Der Steuerungsausschuss wird sich im zweiten Quartal 2024 formieren sowie die zukünftigen thematischen Prioritäten festlegen. 

Gemeinsam möchten die Träger mit der Dienststelle ihre sozialethische Stimme in der Öffentlichkeit durch Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote stärken. 

Sozialethik kann einen wichtigen Beitrag leisten für eine Welt, in der die Menschenwürde, die Freiheit und der Planet geachtet werden. Sie zeigt gesellschaftliche Zusammenhänge auf, beschreibt Herausforderungen und wirft Fragen auf. Sie gibt Orientierung bei Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Solidarität oder Subsidiarität.


Weitere Auskünfte erteilen:

Davide Pesenti, Generalsekretär der SBK
026 510 15 15, davide.pesenti(at)bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ
044 266 12 00, urs.brosi(at)rkz.ch

Helena Jeppesen, Leiterin Kooperationen Inland bei Fastenaktion
041 227 59 88, jeppesen(at)fastenaktion.ch



Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Erste Zwischenresultate: wichtige Partnerschaften und Klärungen für die im September 2023 beschlossenen Massnahmen liegen vor

Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben am 27. Mai 2024 in einem Zwischenbericht aufgezeigt, wo die Arbeiten stehen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Zum aktuellen Stand des Projekt: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung



Die katholische Kirche in der Schweiz schafft eine nationale «Synodalitätskommission»

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 10. April 2024

Im Wunsch nach mehr Partizipation und Gemeinschaft bei der Erfüllung ihres Auftrags will die katholische Kirche in der Schweiz eine «Synodalitätskommission» ins Leben rufen. Das neue Gremium wird für eine auf fünf Jahre befristete Probephase errichtet, in der es Formen der synodalen Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene testen soll.

Angeregt durch den Impuls, den Papst Franziskus der Kirche seit 2021 gibt, will auch die katholische Kirche in der Schweiz die Synodalität als kirchlichen Stil für Entscheidungsprozesse fördern. Der spirituelle Ansatz besteht darin, das Hören auf den Heiligen Geist zu verbinden mit dem Hören auf die Stimme der Menschen; kirchliche Amtsträger und Gläubige versuchen in einem gemeinsamen Prozess, die Bedeutung des Evangeliums Christi neu zu entdecken und für den Auftrag der Kirche fruchtbar zu machen.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gewährleisten gemeinsam die Rahmenbedingungen für die synodale Erprobungsphase. Sie haben ein Statut beschlossen, das der Synodalitätskommission erlauben soll, ihren Auftrag auszuüben und die strategische Verantwortung für die Umsetzung der synodalen Erprobungsphase zu übernehmen. SBK und RKZ sichern die Finanzierung des neuen Gremiums einschliesslich einer eigenen Geschäftsführung, die beim SPI in St. Gallen angesiedelt sein soll.

Die Synodalitätskommission soll aus dreissig Mitgliedern bestehen: Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Sprachregionen, aus Jugend- und Erwachsenenorganisationen, aus der Migration, aus Orden, aus der wissenschaftlichen Theologie und Liturgie sowie aus verschiedenen Bereichen der Pastoral. In die Kommission integriert wird die bisherige Pastoralkommission der Bischofskonferenz. Die Mitglieder werden im Laufe dieses Jahres von der SBK ernannt.

Ein Büro, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird die Geschäfte vorbereiten und die Aufträge der Kommission umsetzen.

Die Aufgaben der Synodalitätskommission sind vielfältig:

  • Die Hauptaufgabe ist, den synodalen Prozess auf der nationalen Ebene im Rahmen der Erprobungsphase zu gestalten und die Erfahrungen auszuwerten.
  • Im Weiteren wird sie den weltkirchlichen synodalen Prozess verfolgen und für die Arbeit in der Schweiz fruchtbar machen.
  • Sie fördert das gegenseitige Verständnis über die unterschiedlichen Sichtweisen von Synodalität und die unterschiedlichen Erfahrungen ihrer Umsetzung in den Bistümern, Sprachräumen und in der postmigrantischen Vielfalt.
  • Sie soll geeignete Formate der synodalen Beratung und Entscheidungsfindung entwickeln und erproben.
  • Es sind Prioritäten für die Erneuerung der katholischen Kirche in der Schweiz zu erarbeiten, verbunden mit Empfehlungen zu möglichen Vorgehensweisen zuhanden der SBK, der RKZ oder anderen Instanzen.
  • Jedes Jahr organisiert sie einen Reflexionstag zusammen mit der SBK, dem Präsidium der RKZ sowie weiteren Gruppierungen, um gemeinsam den Stand und die Perspektiven der synodalen Erprobungsphase zu überdenken.

Weitere Auskünfte erteilen:

Julia Moreno, Leiterin des Kommunikationsdienstes SBK
026 510 15 25, julia.moreno@bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
044 266 12 00, urs.brosi@rkz.ch



Die RKZ beschliesst die vom Präsidium gesetzten Ziele für die Missbrauchsbekämpfung

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 1./2. Dezember 2023 in Zürich

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2023 in Zürich die Erneuerungswahlen für 2024-2025 durchgeführt. Eingehend befassten sich die Delegierten mit den Folgen der im September veröffentlichten Studie zum Pilotprojekt über den sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche. Sie beschlossen dazu zwei Nachtragskredite und unterstützten die vom Präsidium initiierten Forderungen im Sinn von Zielen für die gemeinsame Umsetzung der Massnahmen, ohne jedoch diese mit finanziellen Konsequenzen zu verbinden.

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2023



Roland Loos wird neuer Präsident der RKZ

Mitteilung vom 2. Dezember 2023

Der Unternehmer Roland Loos wurde von den Delegierten der 26 kantonalkirchlichen Organisationen an der Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2023 zum Präsidenten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gewählt.

Roland Loos (62) tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge der Luzerner Synodalrätin Renata Asal-Steger an, die nach zwei Amtszeiten nicht mehr zur Wiederwahl antreten durfte. Er ist erst der zweite Romand in der Geschichte der RKZ, dem Ehre zukommt, die staatskirchenrechtlichen Seite der dualen Kirchenstruktur auf nationaler Ebene zu repräsentieren.

Roland Loos stammt aus Luxemburg, aus einer gleichzeitig germanisch und lateinisch geprägten Kultur. Für das Studium der Elektrotechnik ging er 1980 an die ETH-Lausanne und wohnt seither in der Westschweiz. Beruflich hat sich der weltrauminteressierte Unternehmer mit Satelliten-Technologie beschäftigt, war Mitgründer und Direktor einer Gesellschaft für satellitengestützte Telekommunikation. Seit 2016 ist er CEO von SolarStratos.

Roland Loos ist nicht nur begeisterter Pfadfinder, er engagiert sich auch für Umweltanliegen und für Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit mit West-Afrika. Seit 10 Jahren ist er Mitglied im Vorstand der Fédération ecclésiastique catholique romaine du canton de Vaud (FEDEC-VD), wo er 2018 zum Vizepräsidenten gewählt wurde. Seit 2016 vertritt er die FEDEC-VD auf nationaler Ebene in der RKZ. 2017 wurde er von der RKZ ins Präsidium und 2018 zum Vizepräsidenten gewählt.

Als Herausforderungen für seine zukünftige Arbeit als Präsident der RKZ benennt Roland Loos die Umsetzung von Massnahmen zur Aufklärung der sexuellen Missbräuche und der Prävention, zweitens die langfristige Finanzierung der kirchlichen Aufgaben und drittens den Synodalen Weg.

Lebenslauf von Roland Loos

Quelle confiance peut-on accorder aux évêques? Interview de Roland Loos

Weitere Auskünfte



Pierre Cornu und Brigitte Tag werden bei der kanonischen Voruntersuchung mitwirken

Medienmitteilung des Bistums Chur und der RKZ vom 10. November 2023

Der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich Brigitte Tag werden im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) Bischof Joseph Maria Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Bischofskonferenz unterstützen.

Bischof Joseph Maria Bonnemain wurde im Juni 2023 vom Dikasterium für die Bischöfe in Rom mit der Voruntersuchung betreffend allfällige Meldeunterlassungen seitens drei anderer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmasslicher sexueller Belästigung seitens eines vierten Mitgliedes der SBK beauftragt. Als dies im September öffentlich wurde, erklärte das Präsidium der RKZ im Sinn der öffentlichen Glaubwürdigkeit dieses Mandats die Absicht, unabhängige Fachpersonen in die Voruntersuchung einzubinden.

Der Bischof von Chur und das Präsidium der RKZ haben sich vor kurzem auf zwei Experten und auf die Rahmenbedingungen ihrer Mitwirkung verständigt. Bischof Bonnemain stehen somit sowohl eine Fachperson aus der Deutschschweiz sowie eine aus der Westschweiz zur Seite.

Brigitte Tag und Pierre Cornu werden mit Bischof Bonnemain die bereits gewonnenen Erkenntnisse, die gesammelten Dokumente und die durchgeführten Gespräche bzw. die Befragungen im Hinblick auf eine mögliche Vervollständigung analysieren. Zusammen mit Bischof Bonnemain werden sie die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen. Der Schlussbericht liegt in der Letztverantwortung von Bischof Bonnemain. Anschliessend liegt es am Dikasterium für die Bischöfe des Apostolischen Stuhls, ob Disziplinarmassnahmen verhängt werden oder ein kirchliches Strafverfahren gegen einzelne der vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz eröffnet wird.

Pierre Cornu und Brigitte Tag äussern sich – wie üblich in Ermittlungsverfahren – nicht öffentlich über den Ablauf und die Inhalte der Voruntersuchung. Ihre Mitwirkung ist aus Sicht der RKZ für die öffentliche Glaubwürdigkeit wesentlich. Mit ihrer Fachkompetenz in Strafsachen und ihrem unabhängigen Aussenblick festigen sie das Vertrauen in die Richtigkeit der kanonischen Voruntersuchungen.

Zur Person Pierre Cornu
Zur Person Brigitte Tag

Weitere Auskünfte erteilen:



Filter