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Neue Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» nimmt im Juni ihre Arbeit auf

Gemeinsame Medienmitteilung der SBK, Fastenaktion und RKZ vom 28. Mai 2025

Die Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» nimmt ihre Arbeit am 12. Juni 2025 unter der Leitung der Philosophin und Ethikerin Dr. Florence Quinche auf. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und Fastenaktion fungieren als Trägerorganisationen der Dienststelle, die beim Generalsekretariat der SBK in Fribourg ihre Büros beziehen wird.

Die neue Stelle widmet sich neben der nationalen und internationalen Vernetzung in Bezug auf sozial-, bio- und umweltethische Fragen auch der Erarbeitung von Grundlagen und Informationen zu ethischen Fragestellungen der Gesellschaft aus Sicht eines christlichen Menschenbildes. Die Kommissionen «Bioethik» und «Justitia et Pax» bilden einen Teil dieser Dienststelle und leisten als Expertengremien ihren Beitrag. 

Dr. Florence Quinche wird die Dienststelle leiten. Die bisherige wissenschaftliche Mitarbeiterin und geschäftsführende Sekretärin der Kommission «Bioethik», Dr. Anik Sienkiewicz, sowie der neu angestellte Theologe Florian Lüthi ergänzen das Team.

Im Rahmen eines ersten ganztägigen Workshops wird bereits am 12. Juni 2025 die Arbeit der neuen Dienststelle inhaltlich vertieft und die Aufgabenteilung durchgeführt. Daran werden die Mitglieder des Steuerungsausschusses (Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen sowie die Präsidenten der zwei Kommissionen) und die drei Mitarbeitenden teilnehmen.

Dr. Florence Quinche steht ab Anfang Juni für Interviews zur Verfügung.

Medienkontakt

Kommunikationsdienst SBK kommunikation(at)bischoefe.ch
Sabine Stalder (RKZ, Präsidentin des Steuerungsausschuss) sabine.stalder(at)rkz.ch



Würdigung von Papst Franziskus

Medienmitteilung vom 21. April 2025

Wir trauern um Papst Franziskus, der heute Morgen sein irdisches Leben vollendet hat, und würdigen sein wertvolles Wirken für die katholische Kirche und darüber hinaus. 

In einer Zeit, in der in Westeuropa immer mehr Menschen zur Kirche auf Distanz gehen und aus ihr austreten, hat Papst Franziskus ein glaubwürdiges Bild des Jesus von Nazareth vorgelebt: Interessiert an Menschen jeglicher Herkunft hat er ganz besonders jene Menschen in den Mittelpunkt gerückt, die in Armut leben, auf der Flucht sind, im Gefängnis sitzen.

Er hat einen neuen, auch ungewohnten Führungsstil praktiziert, indem er vielfältig Zeichen setzte und Impulse gab, ohne den Weg zu diktieren. Indem er eine angstfreie Diskussionskultur zuliess und förderte, die sich in Teilen sogar gegen seine Person richtete, etwas, was zuvor unvorstellbar war. Indem er sich gegen Klerikalismus und Privilegienschacher in seinem eigenen Umfeld wandte und bewusst einen bescheidenen Lebensstil pflegte. Indem er die römische Kurie reformierte, sie als Dienst an der Weltkirche umschrieb und eine «heilsame Dezentralisierung» wünschte. Zu Beginn dieses Jahres hat er erstmals zwei Frauen in Spitzenfunktionen eingesetzt. Es war eine spannende Erfahrung von Glasnost und Perestrojka im Vatikan, die etlichen auch Angst bereitete, fürchteten sie doch, dass die Kirche daran Schaden nähme. 

Andererseits ist nicht zu übersehen, dass Papst Franziskus viele reformorientierte Kräfte in der Kirche auch enttäuscht hat, weil er bei zahlreichen Momenten des Aufbruchs und der Erneuerung nicht klar vorangegangen ist, zu wenig rechtliche und strukturelle Erneuerung ermöglicht hat, ja verschiedene Aufbrüche (z.B. synodaler Weg in Deutschland) auch herb ausbremste. 

Aus Sicht der RKZ bleibt von Papst Franziskus vor allem das Vermächtnis, das unter dem Stichwort Synodalität bekannt geworden ist: Die Kirche soll sich erneuern, indem sie den Anspruch des Evangeliums ernst nimmt und auf sich selbst bezieht. Die weltweite Befragung der Gläubigen im Rahmen des synodalen Prozesses, der Einbezug von nichtgeweihten Frauen und Männern auf allen Ebenen der Diskussion haben dazu beigetragen, vielen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns Hoffnung zu geben auf eine lernfähige Kirche. Die RKZ unterstützt diesen Prozess in der Schweiz und will diesen Weg auch weiter mit Finanzen und eigenem Engagement unterstützen.

Roland Loos, Präsident der RKZ
Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ



Die RKZ legt mit dem Finanzplan den Rahmen für die weitere Entwicklung fest

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 21./22. März 2025 in Baar (ZG).

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 21.-22. März 2025 den Finanzplan 2025-2028 verabschiedet. Der Beschlussfassung ging ein längeres Ringen voraus, da die Kosten steigen, aber die Erträge an verschiedenen Orten rückläufig sind. Nun ist klar: Ab 2027 wird die RKZ ihren Beitrag zu Gunsten der kirchlichen Organisationen auf nationaler und sprachregionaler Ebene um CHF 570'000 reduzieren.

Der thematische Teil der Plenarversammlung befasste sich mit der Seelsorge für Menschen mit Migrationshintergrund. In den kommenden Jahren gilt es passende pastorale Strukturen für die zugewanderten Katholinnen und Katholiken zu entwickeln.

Medienmitteilung vom 26. März 2025



Unabhängige Opferberatung seit Anfang Januar 2025 schweizweit in Kraft

Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz.

Im Verlauf von 2025 setzt die römisch-katholische Kirche neue Kooperationen, Standards und Abläufe in Kraft, um sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung zu verhindern und Opfer überall in der Schweiz professionell zu unterstützen: Seit Anfang Jahr bieten die kirchlichen Meldestellen keine eigene Opferberatung mehr an, sondern verweisen konsequent an die kantonal anerkannten Opferberatungsstellen, wo Betroffene unabhängige Unterstützung und Beratung erhalten. Ein Leitfaden zur Führung von Personaldossiers und ein wissenschaftlich abgestütztes Assessment für angehende Seelsorgende schaffen im Personalmanagement Voraussetzungen, um Risiken zu minimieren. Sie werden im Lauf des Jahres eingeführt. Die nationale Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext verfügt seit Anfang Januar über mehr Ressourcen, um die Konkretisierung und Umsetzung des ganzen Massnahmenpakets voranzubringen.

Medienmitteilung SBK-RKZ-kovos vom 29. Januar 2025

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung der 2023 beschlossenen Massnahmen und weiteres Vorgehen



© Annalena Müller, Pfarrblatt Bern

Zwei Frauen verstärken die nationale Arbeit gegen den sexuellen Missbrauch

Die Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von SBK, RKZ und KOVOS wird per 1. Januar 2025 mit Annegret Schär und Mari Carmen Avila verstärkt.

Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext»

Von 2002 bis 2021 hat Joseph Maria Bonnemain die Aufgabe als Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im unbezahlten Nebenamt ausgeübt. Nach seiner Wahl zum Bischof von Chur schuf die SBK eine kleine Stelle im Umfang von 30 Prozent, wofür Stefan Loppacher und Karin Iten angestellt wurden. 2023 beschlossen SBK, RKZ und KOVOS verschiedene Massnahmen, mit denen sie auf die Erkenntnisse aus dem Bericht der Pilotstudie der Universität Zürich reagierten. Schon damals war klar, dass die Stelle verstärkt werden muss, um die Massnahmen zeitgerecht umsetzen zu können.

Ein im Mai 2024 zwischen den drei nationalen kirchlichen Dachorganisationen abgeschlossener Vertrag schuf die strukturellen Voraussetzungen: 

  • Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von SBK, RKZ und KOVOS, koordiniert und leitet neu die Aktivitäten der katholischen Kirche im Aufgabenfeld der Missbrauchsbekämpfung auf gesamtschweizerischer Ebene. Sie ist neu auch für die Dienststelle zuständig.
  • Aus dem früheren (kleinen) Sekretariat des Fachgremiums der SBK wird eine (etwas grössere) Dienststelle von SBK, RKZ und KOVOS. Diese ist neu bei der RKZ in Zürich angesiedelt.
  • Das bisherige Fachgremium arbeitet als Pool von Fachexpert:innen aus verschiedenen Disziplinen weiter. Es hilft bei der Entwicklung von Richtlinien und Konzepten sowie der Evaluation der Massnahmen mit.

Die Aufstockung der Dienststelle wurde im Juni 2024 öffentlich ausgeschrieben. Per 1. Januar 2025 beginnen nun Annegret Schär (50 Prozent) und Mari Carmen Avila (20 Prozent) ihre Arbeit.

Annegret Schär

Die Bernerin Annegret Schär (55) hat die Ausbildungen zur Primarlehrerin und zur Sozialarbeiterin HFS abgeschlossen. Sie arbeitete in verschiedenen Aufgabengebieten, so unter anderem als Beauftragte für die Prävention von sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen in der Gemeinde Köniz, in der Begleitung von angeschuldigten und verurteilten Personen, bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern und zuletzt als Schulsozialarbeiterin in Zollikofen. Über diese Aufgaben ist sie sowohl mit der Täter- als auch der Opferseite vertraut. Sie hat sich viel Knowhow erworben in den Bereichen Psychologie, Recht und Andragogik. 

Annegret Schär wird mit Stefan Loppacher zusammen an den Massnahmen arbeiten, welche sich die katholische Kirche vorgenommen hat. Nach dem Aufbau unabhängiger Beratungsstrukturen, die per Januar 2025 starten werden, wird in den nächsten Jahren der Schwerpunkt bei den kirchlichen Meldestellen und den psychologischen Assessments liegen. Annegret Schär ist hochmotiviert, hierzu einen Beitrag in der katholischen Kirche zu leisten. Sie wird von der RKZ mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent angestellt.

Interview mit Annegret Schär bei Pfarrblatt Bern

Mari Carmen Avila

Die in Mexiko geborene Mari Carmen Avila Diaz-Rubín (65) ist seit zwei Jahren Präventionsbeauftragte des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg. Am Institut catholique de Paris hat sie eine Ausbildung im Umgang mit sexuellem Missbrauch absolviert («Abus et bientraitance: Ecouter, accompagner, prévenir»). Sie ist Mitglied der Gemeinschaft der gottgeweihten Frauen des Regnum Christi in der Schweiz, der Laienorganisation der Legionäre Christi.

Mari Carmen Avila wird vor allem die Verbindung zwischen der nationalen Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext» und der französisch- und italienischsprachigen Schweiz sicherstellen. Die «Übersetzungsarbeit» ist dabei nicht bloss in sprachlicher, sondern vielmehr in kultureller und kirchenstruktureller Hinsicht nötig. Sie wird die nationalen Massnahmen gegenüber den Verantwortlichen in den Bistümern, kantonalkirchlichen Körperschaften und den Opferberatungsstellen vertreten und umgekehrt deren Anliegen in Zürich einbringen.

Die Fédération ecclésiastique catholique romaine du canton de Vaud (FEDEC-VD), die Mari Carmen Avila als Bischöfliche Präventionsbeauftragte angestellt hat, wird auch die ergänzende Anstellung im Umfang von 20 Stellenprozenten für die nationalen Aufgaben übernehmen. Die FEDEC-VD leistet mit der Übernahme des Personalaufwands ein Sponsoring für die nationalen Aufgaben, da die RKZ zurzeit nicht imstande ist, alle neuen Aufgaben im Bereich der Missbrauchsbekämpfung ausreichend zu finanzieren. Die FEDEC-VD und die RKZ haben über die Zurverfügungstellung soeben eine Vereinbarung abgeschlossen.

Interview mit Mari Carmen Avila bei Pfarrblatt Bern

Weitere Auskünfte erteilt Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
Tel. 044 266 12 01, E-Mail: urs.brosi(at)rkz.ch



Die RKZ erlässt das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 29./30. November 2024 in Delémont (JU)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung in Delémont das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren erlassen. Im Rahmen des Vorabendprogramms standen die Organisationen der Missbrauchs-betroffenen im Zentrum. Zur Finanzierung von Aufgaben auf nationaler Ebene beschloss die RKZ die Beiträge an die durch sie mitfinanzierten Institutionen für das Jahr 2025. 

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2024



© Sylvia Stam/Pfarrblatt Bern

Gemeinsam für eine starke Präsenz der Kirchen im Gesundheitswesen

Gemeinsame Medienmitteilung der EKS, RKZ und SBK vom 4. Dezember 2024

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) unterzeichnen heute in Engelberg den Kooperationsvertrag für die nationale ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen». Dieses wegweisende Projekt stärkt die ökumenische Zusammenarbeit der Kirchen und sichert ihre Präsenz im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene.

Eine gemeinsame Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen

Die nationale ökumenische Koordinationsstelle wird als gemeinsame Plattform von EKS, RKZ und SBK geschaffen, um die Interessen der Kirchen im Gesundheitswesen gezielt und wirksam zu vertreten. Gesundheitspolitische Entscheidungen werden zunehmend auf auch Bundesebene getroffen – eine Entwicklung, die die Kirchen zu einem koordinierten Vorgehen veranlasst. Ziel der Koordinationsstelle ist es, kirchliche Perspektiven frühzeitig in gesundheitspolitische Strategien einzubringen und die Zusammenarbeit zwischen Kirchen, Behörden und Institutionen zu fördern: „Unsere Seelsorge verdient auch eine starke nationale Vertretung. Mit der Koordinationsstelle schaffen wir eine gemeinsame Stimme, um die Anliegen der Kirchen im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene wirksam einzubringen und unsere Verantwortung für die Menschen in herausfordernden Lebenssituationen wahrzunehmen.“, betont Bischof Markus Büchel. Themen wie Demenz, Palliativversorgung, Spiritual Care und Datenschutz stehen dabei im Fokus.

Strukturelle Verankerung und Aufgaben der Koordinationsstelle

Die Koordinationsstelle wird als einfache Gesellschaft gegründet, in der die drei Trägerschaften gleichberechtigt vertreten sind. Ein Steuerungsausschuss übernimmt die strategische Leitung, während eine beauftragte Person oder ein Team die operative Arbeit übernimmt. Roland Loos, Präsident der RKZ, betont den Wert des ökumenischen Engagements: „Die Gründung der nationalen Koordinationsstelle ist ein starkes Zeichen für die Kraft der ökumenischen Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir die Präsenz der kirchlichen Seelsorge stärken.“

Das Projekt, das in einem partizipativen Prozess entwickelt wurde, hebt die Bedeutung der ökumenischen Zusammenarbeit hervor. Die Vielfalt kantonaler und konfessioneller Zuständigkeiten wird nicht nur respektiert, sondern als Ressource für innovative Lösungen genutzt: „Die Vielfalt kantonaler und konfessioneller Zuständigkeiten ist eine grosse Stärke, die es uns ermöglicht, innovative und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam können wir so auf die dynamischen Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren und die gesellschaftliche Relevanz der Seelsorge weiter stärken.“, erklärt Rita Famos, Präsidentin der EKS.

Start im Frühjahr 2025

Die Koordinationsstelle nimmt ihre Arbeit im Frühjahr 2025 auf. Sie soll sicherstellen, dass die Stimmen der Kirchen in gesundheitspolitischen Debatten Gehör finden und die kirchliche Seelsorge weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens wahrgenommen wird.



Einander im Glauben bestärken und zum Frieden beitragen

Erstes «Christliches Forum» in der Deutschschweiz

Vom 27. bis 30. Oktober 2024 fand auf dem Chrischona Campus in Bettingen (BS) das erste Christliche Forum in der deutschsprachigen Schweiz statt. Über 100 Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt rund 25 Landes- und Freikirchen, traditionellen und jüngeren Kirchen sowie von christlichen Gemeinschaften unterschiedlicher Herkunft und Prägung nahmen am Treffen teil. Im Zentrum stand das Austauschen der persönlichen Glaubensgeschichten als erster Schritt auf einem Weg der Öffnung füreinander und für ein neues Miteinander.

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2024

Was glaubst du denn? - Online-Artikel im Pfarrblatt für die Nordwestschweiz zum Forum vom 13.11.2024, Eva Meienberg



Ist Krise immer eine Chance?

Medienmitteilung zum RKZ Fokus vom 18. September 2024

Ein erstes Fazit zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche der Schweiz.

Was braucht es, um die Krise rund um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu bewältigen? Der nationale Vernetzungsanlass der RKZ griff das wohl brennendste Thema der Kirche auf und setzte bewusst auf die Reflexion unter den Teilnehmenden und den Dialog: auf den Dialog zwischen zwei krisenerfahrenen Fachpersonen und den Dialog zwischen den über 100 anwesenden Gästen. Dabei wurde klar: Erst wenn sich alle in der Kirche Engagierten die Krise eingestehen, kann sie bewältigt werden. Und aus der Krise gelangt die Kirche nur, wenn alle in ihrem Wirkungsbereich das Mögliche tun.

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2024 



Foto Christian Murer

Filmfestival Locarno 2024: Grusswort der Kirchen

Medienmitteilung vom 14.8.2024

Am Filmfestival Locarno ruft der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, dazu auf, kirchliche Mitarbeitende zu fördern, die sich mit den Künsten und dem Kino beschäftigen. Im Rahmen des Ökumenischen Empfangs im Pala Cinema vom 13.08.2024 sagte er: «Fördern Sie doch bitte solche Personen, um diesen wichtigen Dialog der Kirchen mit der Welt der Künste, auch des Kinos zu führen.»

Am Filmfestival Locarno trafen sich am Dienstag, 13.8.2024, Vertreter:innen von Kirchen und Filmschaffende im Rahmen des Ökumenischen Empfangs. Hier hielt Urs Brosi, ein Grusswort, in dem er auf die Beziehung zwischen Kirche und Kino einging:

«Aus meiner Sicht ist es ist für die Kirchen, die sich immer stärker mit sich selber beschäftigen, ganz wesentlich, in der Auseinandersetzung mit Filmen und anderen Kunstformen danach zu suchen, wie das Absolute, die Transzendenz, die göttliche Kraft sich in den Leben der Menschen vielfältig zeigt.»

«Musik, bildende Künste, Architektur, Literatur, Theater und eben auch Film waren und sind wie Leitern, welche die Menschen für einen Moment aus ihrer Alltagswelt hinausführen und einen weiten Horizont eröffnen. Darin kann sich der Mensch ergreifen lassen, kann ein gnadenhafter Moment entstehen.»

«Vor einem Jahr durfte ich am Festival so einen Moment erleben, als ich den Film «The Old Oak» von Ken Loach sah. In der Figur des englischen Pub-Besitzers TJ Ballantyne, welcher syrische Flüchtlinge unterstützt, ist mir die Bedeutung des Christus-Ereignisses ganz neu bewusst geworden.»

Vollständiger Text des Grusswortes von Urs Brosi



Solidarische Finanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren für finanzschwache Landeskirchen

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 21./22. Juni 2024 in Altdorf (UR)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist willens, die Kosten für Seelsorge zu Gunsten von Asylsuchenden teilweise zu übernehmen. Sie erhöht ihr Budget dafür um CHF 200'000. Das ist ein Drittel der effektiv in diesem Bereich erbrachten Leistungen. Begünstigt werden sollen vor allem jene kantonalkirchlichen Körperschaften, die einerseits finanzschwach sind und andererseits mit grossen Bundesasylzentren konfrontiert sind. 

Medienmitteilung vom 26. Juni 2024



Klärung zu Falschdarstellungen hinsichtlich der Besetzung der Leitungsfunktionen beim Katholischen Medienzentrum Zürich

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 10. Juni 2024

Seit Längerem werden Berichte über die Nichtzustimmung von Medienbischof Josef Stübi zur Wahl von Annalena Müller in eine Co-Leitungsfunktion des Kath. Medienzentrums Zürich veröffentlicht, die falsche Informationen und Indiskretionen enthalten. Diese Zustimmung wurde in Absprache mit der SBK nicht erteilt, weil der Vorstand des Vereins Kath. Medienzentrum Zürich, der für die Auswahl der Leitungspersonen zuständig ist, wesentliche Erkenntnisse aus dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt hat. Die Zustimmung zur Wahl von Direktion und Redaktionsleitung/Chefredaktion – bei der es sich im Übrigen nicht um ein «nihil obstat» handelt, wie in diversen Artikeln zu lesen war – ist im «Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit der röm.-kath. Kirche in der Schweiz» geregelt.

Medienbischof Josef Stübi hat die Nichtzustimmung gegenüber dem Vorstand am 8. März 2024 mündlich und am 19. März 2024 schriftlich detailliert begründet. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Die Anstellung von Annalena Müller als Journalistin beim Kath. Medienzentrum Zürich war seitens SBK und RKZ nicht in Frage gestellt.


Für weitere Informationen:

Dr. iur. utr. Martin Wey, stellvertretender Generalsekretär SBK
martin.wey(at)bischoefe.ch oder 026 510 15 15

Sabine Stalder, stellvertretende Generalsekretärin RKZ
sabine.stalder(at)rkz.ch oder 044 266 12 03



© Christoph Wider

Neue Vorstandsmitglieder für ein breit aufgestelltes katholisches Medienzentrum

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 31. Mai 2024

Nach der Wahl des neuen Direktors des Katholischen Medienzentrums der Deutschschweiz kath.ch im April 2024 wird an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2024 auch der Vorstand des Katholischen Medienzentrum gewählt. Die beiden mitfinanzierenden Organisationen, die Schweizer Bischofskonferenz SBK und die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ, konnten ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen, damit sich das Medienzentrum unter der neuen Führung weiter als gewichtige Stimme in der katholischen Kirche profilieren kann. Ziel ist unabhängiger und qualitätsvoller Journalismus, der kritisch und fair auch die Spannungsfelder der katholischen Kirche beleuchtet.

Medienmitteilung vom 31. Mai 2024



Neue Fachstelle «Ethik und Gesellschaft»

Medienmitteilung der SBK, RKZ und Fastenaktion vom 29. Mai 2024.

Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz und Fastenaktion gründen ab Herbst dieses Jahres eine gemeinsame Dienststelle «Ethik und Gesellschaft»". Ziel der neuen Fachstelle ist es, die sozial-, bio- und umweltethische Stimme der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu stärken.

Die Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» wird zu wichtigen ethischen Fragen Stellung nehmen und kirchliche Institutionen und Organisationen beraten. Sie wird Hintergrundinformationen, Entscheidungsgrundlagen, Stellungnahmen und Positionspapiere zu anstehenden Abstimmungen und Referenden erarbeiten. 

Das Team der neuen Dienststelle wird sich auf nationaler und internationaler Ebene vernetzen und Dialogangebote und -anlässe schaffen. Die Dienststelle wird strategisch durch einen Steuerungsausschuss von Vertretern und Vertreterinnen der drei Trägerorganisationen geleitet und von den Präsident/-innen der Kommissionen für «Bioethik» und «Justitia et Pax» ergänzt.

Der Steuerungsausschuss wird sich im zweiten Quartal 2024 formieren sowie die zukünftigen thematischen Prioritäten festlegen. 

Gemeinsam möchten die Träger mit der Dienststelle ihre sozialethische Stimme in der Öffentlichkeit durch Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote stärken. 

Sozialethik kann einen wichtigen Beitrag leisten für eine Welt, in der die Menschenwürde, die Freiheit und der Planet geachtet werden. Sie zeigt gesellschaftliche Zusammenhänge auf, beschreibt Herausforderungen und wirft Fragen auf. Sie gibt Orientierung bei Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Solidarität oder Subsidiarität.


Weitere Auskünfte erteilen:

Davide Pesenti, Generalsekretär der SBK
026 510 15 15, davide.pesenti(at)bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ
044 266 12 00, urs.brosi(at)rkz.ch

Helena Jeppesen, Leiterin Kooperationen Inland bei Fastenaktion
041 227 59 88, jeppesen(at)fastenaktion.ch



Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Erste Zwischenresultate: wichtige Partnerschaften und Klärungen für die im September 2023 beschlossenen Massnahmen liegen vor

Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben am 27. Mai 2024 in einem Zwischenbericht aufgezeigt, wo die Arbeiten stehen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Zum aktuellen Stand des Projekt: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung



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