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Die RKZ erlässt das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 29./30. November 2024 in Delémont (JU)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung in Delémont das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren erlassen. Im Rahmen des Vorabendprogramms standen die Organisationen der Missbrauchs-betroffenen im Zentrum. Zur Finanzierung von Aufgaben auf nationaler Ebene beschloss die RKZ die Beiträge an die durch sie mitfinanzierten Institutionen für das Jahr 2025. 

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2024



Ist Krise immer eine Chance?

Medienmitteilung zum RKZ Fokus vom 18. September 2024

Ein erstes Fazit zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche der Schweiz.

Was braucht es, um die Krise rund um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu bewältigen? Der nationale Vernetzungsanlass der RKZ griff das wohl brennendste Thema der Kirche auf und setzte bewusst auf die Reflexion unter den Teilnehmenden und den Dialog: auf den Dialog zwischen zwei krisenerfahrenen Fachpersonen und den Dialog zwischen den über 100 anwesenden Gästen. Dabei wurde klar: Erst wenn sich alle in der Kirche Engagierten die Krise eingestehen, kann sie bewältigt werden. Und aus der Krise gelangt die Kirche nur, wenn alle in ihrem Wirkungsbereich das Mögliche tun.

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2024 



Foto Christian Murer

Filmfestival Locarno 2024: Grusswort der Kirchen

Medienmitteilung vom 14.8.2024

Am Filmfestival Locarno ruft der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, dazu auf, kirchliche Mitarbeitende zu fördern, die sich mit den Künsten und dem Kino beschäftigen. Im Rahmen des Ökumenischen Empfangs im Pala Cinema vom 13.08.2024 sagte er: «Fördern Sie doch bitte solche Personen, um diesen wichtigen Dialog der Kirchen mit der Welt der Künste, auch des Kinos zu führen.»

Am Filmfestival Locarno trafen sich am Dienstag, 13.8.2024, Vertreter:innen von Kirchen und Filmschaffende im Rahmen des Ökumenischen Empfangs. Hier hielt Urs Brosi, ein Grusswort, in dem er auf die Beziehung zwischen Kirche und Kino einging:

«Aus meiner Sicht ist es ist für die Kirchen, die sich immer stärker mit sich selber beschäftigen, ganz wesentlich, in der Auseinandersetzung mit Filmen und anderen Kunstformen danach zu suchen, wie das Absolute, die Transzendenz, die göttliche Kraft sich in den Leben der Menschen vielfältig zeigt.»

«Musik, bildende Künste, Architektur, Literatur, Theater und eben auch Film waren und sind wie Leitern, welche die Menschen für einen Moment aus ihrer Alltagswelt hinausführen und einen weiten Horizont eröffnen. Darin kann sich der Mensch ergreifen lassen, kann ein gnadenhafter Moment entstehen.»

«Vor einem Jahr durfte ich am Festival so einen Moment erleben, als ich den Film «The Old Oak» von Ken Loach sah. In der Figur des englischen Pub-Besitzers TJ Ballantyne, welcher syrische Flüchtlinge unterstützt, ist mir die Bedeutung des Christus-Ereignisses ganz neu bewusst geworden.»

Vollständiger Text des Grusswortes von Urs Brosi



Solidarische Finanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren für finanzschwache Landeskirchen

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 21./22. Juni 2024 in Altdorf (UR)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist willens, die Kosten für Seelsorge zu Gunsten von Asylsuchenden teilweise zu übernehmen. Sie erhöht ihr Budget dafür um CHF 200'000. Das ist ein Drittel der effektiv in diesem Bereich erbrachten Leistungen. Begünstigt werden sollen vor allem jene kantonalkirchlichen Körperschaften, die einerseits finanzschwach sind und andererseits mit grossen Bundesasylzentren konfrontiert sind. 

Medienmitteilung vom 26. Juni 2024



Klärung zu Falschdarstellungen hinsichtlich der Besetzung der Leitungsfunktionen beim Katholischen Medienzentrum Zürich

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 10. Juni 2024

Seit Längerem werden Berichte über die Nichtzustimmung von Medienbischof Josef Stübi zur Wahl von Annalena Müller in eine Co-Leitungsfunktion des Kath. Medienzentrums Zürich veröffentlicht, die falsche Informationen und Indiskretionen enthalten. Diese Zustimmung wurde in Absprache mit der SBK nicht erteilt, weil der Vorstand des Vereins Kath. Medienzentrum Zürich, der für die Auswahl der Leitungspersonen zuständig ist, wesentliche Erkenntnisse aus dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt hat. Die Zustimmung zur Wahl von Direktion und Redaktionsleitung/Chefredaktion – bei der es sich im Übrigen nicht um ein «nihil obstat» handelt, wie in diversen Artikeln zu lesen war – ist im «Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit der röm.-kath. Kirche in der Schweiz» geregelt.

Medienbischof Josef Stübi hat die Nichtzustimmung gegenüber dem Vorstand am 8. März 2024 mündlich und am 19. März 2024 schriftlich detailliert begründet. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Die Anstellung von Annalena Müller als Journalistin beim Kath. Medienzentrum Zürich war seitens SBK und RKZ nicht in Frage gestellt.


Für weitere Informationen:

Dr. iur. utr. Martin Wey, stellvertretender Generalsekretär SBK
martin.wey(at)bischoefe.ch oder 026 510 15 15

Sabine Stalder, stellvertretende Generalsekretärin RKZ
sabine.stalder(at)rkz.ch oder 044 266 12 03



© Christoph Wider

Neue Vorstandsmitglieder für ein breit aufgestelltes katholisches Medienzentrum

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 31. Mai 2024

Nach der Wahl des neuen Direktors des Katholischen Medienzentrums der Deutschschweiz kath.ch im April 2024 wird an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2024 auch der Vorstand des Katholischen Medienzentrum gewählt. Die beiden mitfinanzierenden Organisationen, die Schweizer Bischofskonferenz SBK und die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ, konnten ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen, damit sich das Medienzentrum unter der neuen Führung weiter als gewichtige Stimme in der katholischen Kirche profilieren kann. Ziel ist unabhängiger und qualitätsvoller Journalismus, der kritisch und fair auch die Spannungsfelder der katholischen Kirche beleuchtet.

Medienmitteilung vom 31. Mai 2024



Neue Fachstelle «Ethik und Gesellschaft»

Medienmitteilung der SBK, RKZ und Fastenaktion vom 29. Mai 2024.

Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz und Fastenaktion gründen ab Herbst dieses Jahres eine gemeinsame Dienststelle «Ethik und Gesellschaft»". Ziel der neuen Fachstelle ist es, die sozial-, bio- und umweltethische Stimme der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu stärken.

Die Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» wird zu wichtigen ethischen Fragen Stellung nehmen und kirchliche Institutionen und Organisationen beraten. Sie wird Hintergrundinformationen, Entscheidungsgrundlagen, Stellungnahmen und Positionspapiere zu anstehenden Abstimmungen und Referenden erarbeiten. 

Das Team der neuen Dienststelle wird sich auf nationaler und internationaler Ebene vernetzen und Dialogangebote und -anlässe schaffen. Die Dienststelle wird strategisch durch einen Steuerungsausschuss von Vertretern und Vertreterinnen der drei Trägerorganisationen geleitet und von den Präsident/-innen der Kommissionen für «Bioethik» und «Justitia et Pax» ergänzt.

Der Steuerungsausschuss wird sich im zweiten Quartal 2024 formieren sowie die zukünftigen thematischen Prioritäten festlegen. 

Gemeinsam möchten die Träger mit der Dienststelle ihre sozialethische Stimme in der Öffentlichkeit durch Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote stärken. 

Sozialethik kann einen wichtigen Beitrag leisten für eine Welt, in der die Menschenwürde, die Freiheit und der Planet geachtet werden. Sie zeigt gesellschaftliche Zusammenhänge auf, beschreibt Herausforderungen und wirft Fragen auf. Sie gibt Orientierung bei Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Solidarität oder Subsidiarität.


Weitere Auskünfte erteilen:

Davide Pesenti, Generalsekretär der SBK
026 510 15 15, davide.pesenti(at)bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ
044 266 12 00, urs.brosi(at)rkz.ch

Helena Jeppesen, Leiterin Kooperationen Inland bei Fastenaktion
041 227 59 88, jeppesen(at)fastenaktion.ch



Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Erste Zwischenresultate: wichtige Partnerschaften und Klärungen für die im September 2023 beschlossenen Massnahmen liegen vor

Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben am 27. Mai 2024 in einem Zwischenbericht aufgezeigt, wo die Arbeiten stehen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Zum aktuellen Stand des Projekt: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung



Die katholische Kirche in der Schweiz schafft eine nationale «Synodalitätskommission»

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 10. April 2024

Im Wunsch nach mehr Partizipation und Gemeinschaft bei der Erfüllung ihres Auftrags will die katholische Kirche in der Schweiz eine «Synodalitätskommission» ins Leben rufen. Das neue Gremium wird für eine auf fünf Jahre befristete Probephase errichtet, in der es Formen der synodalen Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene testen soll.

Angeregt durch den Impuls, den Papst Franziskus der Kirche seit 2021 gibt, will auch die katholische Kirche in der Schweiz die Synodalität als kirchlichen Stil für Entscheidungsprozesse fördern. Der spirituelle Ansatz besteht darin, das Hören auf den Heiligen Geist zu verbinden mit dem Hören auf die Stimme der Menschen; kirchliche Amtsträger und Gläubige versuchen in einem gemeinsamen Prozess, die Bedeutung des Evangeliums Christi neu zu entdecken und für den Auftrag der Kirche fruchtbar zu machen.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gewährleisten gemeinsam die Rahmenbedingungen für die synodale Erprobungsphase. Sie haben ein Statut beschlossen, das der Synodalitätskommission erlauben soll, ihren Auftrag auszuüben und die strategische Verantwortung für die Umsetzung der synodalen Erprobungsphase zu übernehmen. SBK und RKZ sichern die Finanzierung des neuen Gremiums einschliesslich einer eigenen Geschäftsführung, die beim SPI in St. Gallen angesiedelt sein soll.

Die Synodalitätskommission soll aus dreissig Mitgliedern bestehen: Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Sprachregionen, aus Jugend- und Erwachsenenorganisationen, aus der Migration, aus Orden, aus der wissenschaftlichen Theologie und Liturgie sowie aus verschiedenen Bereichen der Pastoral. In die Kommission integriert wird die bisherige Pastoralkommission der Bischofskonferenz. Die Mitglieder werden im Laufe dieses Jahres von der SBK ernannt.

Ein Büro, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird die Geschäfte vorbereiten und die Aufträge der Kommission umsetzen.

Die Aufgaben der Synodalitätskommission sind vielfältig:

  • Die Hauptaufgabe ist, den synodalen Prozess auf der nationalen Ebene im Rahmen der Erprobungsphase zu gestalten und die Erfahrungen auszuwerten.
  • Im Weiteren wird sie den weltkirchlichen synodalen Prozess verfolgen und für die Arbeit in der Schweiz fruchtbar machen.
  • Sie fördert das gegenseitige Verständnis über die unterschiedlichen Sichtweisen von Synodalität und die unterschiedlichen Erfahrungen ihrer Umsetzung in den Bistümern, Sprachräumen und in der postmigrantischen Vielfalt.
  • Sie soll geeignete Formate der synodalen Beratung und Entscheidungsfindung entwickeln und erproben.
  • Es sind Prioritäten für die Erneuerung der katholischen Kirche in der Schweiz zu erarbeiten, verbunden mit Empfehlungen zu möglichen Vorgehensweisen zuhanden der SBK, der RKZ oder anderen Instanzen.
  • Jedes Jahr organisiert sie einen Reflexionstag zusammen mit der SBK, dem Präsidium der RKZ sowie weiteren Gruppierungen, um gemeinsam den Stand und die Perspektiven der synodalen Erprobungsphase zu überdenken.

Weitere Auskünfte erteilen:

Julia Moreno, Leiterin des Kommunikationsdienstes SBK
026 510 15 25, julia.moreno@bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
044 266 12 00, urs.brosi@rkz.ch



Die RKZ beschliesst die vom Präsidium gesetzten Ziele für die Missbrauchsbekämpfung

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 1./2. Dezember 2023 in Zürich

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2023 in Zürich die Erneuerungswahlen für 2024-2025 durchgeführt. Eingehend befassten sich die Delegierten mit den Folgen der im September veröffentlichten Studie zum Pilotprojekt über den sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche. Sie beschlossen dazu zwei Nachtragskredite und unterstützten die vom Präsidium initiierten Forderungen im Sinn von Zielen für die gemeinsame Umsetzung der Massnahmen, ohne jedoch diese mit finanziellen Konsequenzen zu verbinden.

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2023



Roland Loos wird neuer Präsident der RKZ

Mitteilung vom 2. Dezember 2023

Der Unternehmer Roland Loos wurde von den Delegierten der 26 kantonalkirchlichen Organisationen an der Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2023 zum Präsidenten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gewählt.

Roland Loos (62) tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge der Luzerner Synodalrätin Renata Asal-Steger an, die nach zwei Amtszeiten nicht mehr zur Wiederwahl antreten durfte. Er ist erst der zweite Romand in der Geschichte der RKZ, dem Ehre zukommt, die staatskirchenrechtlichen Seite der dualen Kirchenstruktur auf nationaler Ebene zu repräsentieren.

Roland Loos stammt aus Luxemburg, aus einer gleichzeitig germanisch und lateinisch geprägten Kultur. Für das Studium der Elektrotechnik ging er 1980 an die ETH-Lausanne und wohnt seither in der Westschweiz. Beruflich hat sich der weltrauminteressierte Unternehmer mit Satelliten-Technologie beschäftigt, war Mitgründer und Direktor einer Gesellschaft für satellitengestützte Telekommunikation. Seit 2016 ist er CEO von SolarStratos.

Roland Loos ist nicht nur begeisterter Pfadfinder, er engagiert sich auch für Umweltanliegen und für Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit mit West-Afrika. Seit 10 Jahren ist er Mitglied im Vorstand der Fédération ecclésiastique catholique romaine du canton de Vaud (FEDEC-VD), wo er 2018 zum Vizepräsidenten gewählt wurde. Seit 2016 vertritt er die FEDEC-VD auf nationaler Ebene in der RKZ. 2017 wurde er von der RKZ ins Präsidium und 2018 zum Vizepräsidenten gewählt.

Als Herausforderungen für seine zukünftige Arbeit als Präsident der RKZ benennt Roland Loos die Umsetzung von Massnahmen zur Aufklärung der sexuellen Missbräuche und der Prävention, zweitens die langfristige Finanzierung der kirchlichen Aufgaben und drittens den Synodalen Weg.

Lebenslauf von Roland Loos

Quelle confiance peut-on accorder aux évêques? Interview de Roland Loos

Weitere Auskünfte



Pierre Cornu und Brigitte Tag werden bei der kanonischen Voruntersuchung mitwirken

Medienmitteilung des Bistums Chur und der RKZ vom 10. November 2023

Der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich Brigitte Tag werden im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) Bischof Joseph Maria Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Bischofskonferenz unterstützen.

Bischof Joseph Maria Bonnemain wurde im Juni 2023 vom Dikasterium für die Bischöfe in Rom mit der Voruntersuchung betreffend allfällige Meldeunterlassungen seitens drei anderer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmasslicher sexueller Belästigung seitens eines vierten Mitgliedes der SBK beauftragt. Als dies im September öffentlich wurde, erklärte das Präsidium der RKZ im Sinn der öffentlichen Glaubwürdigkeit dieses Mandats die Absicht, unabhängige Fachpersonen in die Voruntersuchung einzubinden.

Der Bischof von Chur und das Präsidium der RKZ haben sich vor kurzem auf zwei Experten und auf die Rahmenbedingungen ihrer Mitwirkung verständigt. Bischof Bonnemain stehen somit sowohl eine Fachperson aus der Deutschschweiz sowie eine aus der Westschweiz zur Seite.

Brigitte Tag und Pierre Cornu werden mit Bischof Bonnemain die bereits gewonnenen Erkenntnisse, die gesammelten Dokumente und die durchgeführten Gespräche bzw. die Befragungen im Hinblick auf eine mögliche Vervollständigung analysieren. Zusammen mit Bischof Bonnemain werden sie die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen. Der Schlussbericht liegt in der Letztverantwortung von Bischof Bonnemain. Anschliessend liegt es am Dikasterium für die Bischöfe des Apostolischen Stuhls, ob Disziplinarmassnahmen verhängt werden oder ein kirchliches Strafverfahren gegen einzelne der vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz eröffnet wird.

Pierre Cornu und Brigitte Tag äussern sich – wie üblich in Ermittlungsverfahren – nicht öffentlich über den Ablauf und die Inhalte der Voruntersuchung. Ihre Mitwirkung ist aus Sicht der RKZ für die öffentliche Glaubwürdigkeit wesentlich. Mit ihrer Fachkompetenz in Strafsachen und ihrem unabhängigen Aussenblick festigen sie das Vertrauen in die Richtigkeit der kanonischen Voruntersuchungen.

Zur Person Pierre Cornu
Zur Person Brigitte Tag

Weitere Auskünfte erteilen:



Sabine Stalder wird stellvertretende Generalsekretärin der RKZ

Mitteilung vom 29. September 2023

Sabine Stalder (51) übernimmt am 1. Februar 2024 die neu geschaffene Stelle als stellvertretende Generalsekretärin der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

Sabine Stalder hat in Augsburg Architektur studiert und arbeitet seit 20 Jahren in der Bauherrenberatung eines grossen schweizerischen Ingenieurbüros. Neben ihrer siebenköpfigen Familie und dem Beruf hat sie den vierjährigen Studiengang Theologie am Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut in Zürich (TBI) absolviert. Nebenamtlich und freiwillig ist sie seit vielen Jahren kirchlich engagiert, initiiert und gestaltet Pfarreianlässe mit, war Firmbegleiterin und am Aufbau einer dominikanischen Laiengemeinschaft in Zürich beteiligt. Sie verbindet Kompetenzen im Bereich Projektleitung, Kostenverantwortung und Diplomatie aus der Privatwirtschaft mit einer sehr profunden Kenntnis der katholischen Kirche und dem Willen, sich für diese Kirche zu engagieren.

Das Präsidium der RKZ freut sich, mit Sabine Stalder das kleine Team des Generalsekretariats in Zürich verstärken zu können. Die Plenarversammlung der RKZ hat im März 2021 eine vierte Stelle und einen Etat von 3.4 Vollzeitäquivalenten für das Generalsekretariat bewilligt. Damit wird einerseits die Stellvertretung für den Generalsekretär sichergestellt und andererseits der Ausweitung der Aufgabenbereiche Rechnung getragen.

Die RKZ ist die nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften (meist Landeskirchen genannt). Sie finanziert die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und mittels Leistungsvereinbarungen rund 40 kirchliche Organisationen, die national oder sprachregional für die Kirche tätig sind. Die Finanzierungsentscheide werden in Gremien gefällt, die paritätisch aus Vertretungen der Bischofskonferenz und der RKZ besetzt sind; der RKZ obliegt im Wesentlichen die Geschäftsführung für die paritätischen Gremien.

Sabine Stalder wird einen Schwerpunkt im Bereich der Geschäftsführung für die Mitfinanzierung SBK|RKZ übernehmen und dadurch den Generalsekretär entlasten, der sich stärker auf die Projekte fokussieren wird, die zwischen der Bischofskonferenz, der RKZ und weiteren Partnern laufen.

Lebenslauf von Sabine Stalder



Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen

Mitteilung des Präsidiums der RKZ vom 29. September 2023

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist die nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften (meist Landeskirchen genannt). Als solche finanziert sie unter anderem die Schweizer Bischofskonferenz (SBK).

Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den Kirchgemeinden und Landeskirchen angestellt. Deshalb sieht die RKZ sich, die Landeskirchen und die Kirchgemeinden in einer Mitverantwortung für Prävention, aber auch für Intervention bei sexuellen Missbräuchen im kirchlichen Umfeld:

  • Die anstellenden Behörden stehen zusammen mit den pastoralen Leitungspersonen in der Verantwortung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Umfeld der Kirche zu schützen. Deshalb müssen die Verantwortlichen die Mitarbeitenden sorgfältig auswählen und allfällige Missbrauchsmeldungen rasch und professionell abklären.
  • Als Arbeitgeberinnen tragen Kirchgemeinden und Landeskirchen auch eine Fürsorgepflicht für das Personal. Dazu gehört, die grosse Zahl der unbescholtenen Mitarbeitenden vor dem Generalverdacht zu schützen. Dies erfordert, dass der kleine Teil der Mitarbeitenden zur Verantwortung gezogen wird, der seine Macht missbraucht und Grenzen verletzt. Eine Kultur des Wegsehens und Vertuschens bringt alle Mitarbeitenden in Verruf, insbesondere die Priester.

Am 12. September 2023 fand an der Universität Zürich die Medienkonferenz statt, an der die Ergebnisse des Pilotprojekts zum sexuellen Missbrauch vorgestellt wurden. Die RKZ ist dabei Seite an Seite mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) aufgetreten.

In den letzten Tagen ist aber über weitere mediale Enthüllungen sowie Auftritte von Bischöfen in breiten Kreisen der Kirche – und auch im Präsidium der RKZ – die Überzeugung gereift, dass der Kulturwandel in den Ordinariaten nicht ausreichend geglückt ist. Das Vertrauen, auf dem eingeschlagenen Weg innerhalb nützlicher Zeit eine massgebliche Verbesserung der Situation zu erreichen, ist angeschlagen.

Das Präsidium der RKZ hat deshalb vier Forderungen aufgestellt, von denen sie eine Verbesserung der Situation erwartet. Die Forderungen verlangen nicht bloss einen Kulturwandel, sondern Veränderungen in der Struktur. Es geht darum, Macht zu kontrollieren und zu begrenzen. In gewissem Mass ritzen die Forderungen das bestehende kirchenrechtliche System. Aus Sicht der RKZ lässt sich die Krise nicht lösen, wenn alle systemkonform warten, bis «Rom» das Kirchenrecht geändert hat. Dennoch klammern die Forderungen die für die Weltkirche (leider) unverhandelbaren Punkte aus, um so auf der Ebene Schweiz weiterzukommen.

1. Externe Fachperson für die Voruntersuchungen von Bischof Joseph gegen einige Bischöfe

Bischof Joseph Maria Bonnemain ist vom römischen Dikasterium für die Bischöfe beauftragt, eine Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz zu führen und darüber einen Bericht nach Rom zu schicken. Bei drei Bischöfen ist zu untersuchen, ob sie die Pflicht zur Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen verletzt haben; diese sind seit 2001 an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom zu melden. Wäre die Meldepflicht verletzt, so wäre eine Vertuschung anzunehmen.

Dass ein Bischof gegen seine Mitbischöfe ermitteln muss, stellt unter den Gesichtspunkten der Befangenheit und der fehlenden Gewaltenteilung ein Glaubwürdigkeitsproblem dar.

Das Präsidium der RKZ schlägt vor, Bischof Joseph Maria Bonnemain eine unabhängige Fachperson für Ermittlungen in Strafverfahren zur Seite zu stellen. Diese soll zusammen mit ihm die Untersuchungen leiten.

Die externe Fachperson gibt öffentlich keine Auskunft über die Ermittlungsergebnisse, formuliert aber in einem Bericht an die RKZ, ob die Zusammenarbeit mit Bischof Joseph funktioniert hat und der Schlussbericht von Bischof Joseph die Ergebnisse der Ermittlungen angemessen wiedergibt. Die externe Fachperson hilft einerseits, die Ermittlungen fachkompetent durchzuführen, andererseits ist sie Gewährsperson für die Öffentlichkeit, dass die Voruntersuchung seriös stattgefunden hat.

Nach Kirchenrecht darf der von Rom beauftragte Untersuchungsführer qualifizierte Personen auswählen, die ihn in der Untersuchung unterstützen (Franziskus, MP Vos estis Lux mundi, vom 25. März 2023, Artikel 14). Speziell an der Forderung der RKZ ist, dass sie die Fachperson aussucht, dass diese dem Bischof nicht nur zudienen, sondern auch eine Mitverantwortung für die Verfahrensführung tragen und am Schluss über den Erfolg ihrer Mitarbeit berichten soll.

Was die Massnahme nicht sicherstellen kann, ist eine öffentliche Transparenz des Verfahrens. Es liegt am Dikasterium für die Bischöfe, nach ihrer Entscheidung in einer zumindest summarischen Form zu erklären, aus welchen Gründen es welche Mitglieder der SBK als schuldig oder unschuldig betrachtet.

2. Kontroll-Funktion der unabhängigen Meldestelle

SBK, RKZ und KOVOS wollen eine unabhängige Meldestelle für Missbrauchsfälle einrichten. Dies wird von den Betroffenenverbänden schon länger gefordert.

Das Präsidium der RKZ möchte, dass diese Meldestelle nicht bloss Meldungen entgegennimmt und weiterleitet, sondern auch eine Kontrollfunktion über das weitere Verfahren erhält.

Dies bedeutet, dass die Personalverantwortlichen der Ordinariate und der Kirchgemeinden ihr mitteilen müssen, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben und welchen Massnahmen sie getroffen haben. Falls die Meldestelle keine Informationen erhält oder erhebliche Zweifel daran hat, dass das Verfahren gut durchgeführt worden ist, hat sie ein Interventionsrecht bei den zuständigen Stellen und kann im Notfall an den Kooperationsrat SBK|RKZ gelangen.

Ein in der Studie geschilderter Fall aus dem Bistum St. Gallen (S. 96 – 100) zeigt die Schwierigkeit, wenn Fachgremien und Meldestellen bloss unverbindliche Empfehlungen abgeben können. Die Studie resümiert: «In diesem Fall wiegt besonders schwer, dass trotz mehrfachen Insistierens sowohl des diözesanen als auch des nationalen Fachgremiums über Jahre hinweg keinerlei Massnahmen ergriffen wurden, selbst als die Anschuldigungen wiederholt, konkreter und überprüfbarer wurden.» (S. 99). Das Präsidium möchte verhindern, dass solches möglich ist, wenn Meldungen über die zukünftige unabhängige Meldestelle eingehen.

3. Errichtung einer nationalen Strafgerichtshofs mit Beteiligung der RKZ

Der Staat ist zuständig, um Verbrechen und Vergehen zu bestrafen. Den kirchlichen Instanzen bleibt die Entscheidung überlassen, ob sie das Arbeitsverhältnis mit einer verurteilten Person im kirchlichen Dienst auflösen will und ob sie einen Priester, der eine Straftat begangen hat, in der Ausübung seiner priesterlichen Funktionen einschränkt (Suspendierung) oder aus dem Klerikerstand entlässt. Für die Suspendierung oder Entlassung aus dem Klerikerstand bedarf es eines kirchlichen Strafverfahrens (vergleichbar mit Disziplinarverfahren), für das die Kirche eigene Gerichte kennt.

Die Kirche kennt mangels Gewaltenteilung keine von der Exekutive unabhängige Justiz. Ob eine Missbrauchsmeldung zu einer kirchlichen Voruntersuchung führt und ob eine Voruntersuchung zu einer kirchlichen Anklage führt, liegt allgemeine in der Entscheidungskompetenz des Bischofs; in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger entscheidet dies das Dikasterium für die Glaubenslehre. Gemäss geltenden römischen Normen dürfen an Strafverfahren gegen Priester nur Priester als Ankläger und als Richter eingesetzt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen mit Erlaubnis aus Rom möglich.

Ein Lösungsansatz, der in Frankreich und Deutschland versucht wird, ist die Schaffung von interdiözesanen kirchlichen Strafgerichtshöfen (gemäss Canon 1423 CIC). So soll das Verfahren einerseits in Distanz zum zuständigen Bischof stattfinden, was eine gewisse Gewaltenteilung ermöglicht, anderseits kann an diesen spezialisierten Strafgerichtshöfen mehr Fachkompetenz im Bereich Ermittlung, Strafrecht und Strafprozessrecht aufgebaut werden.

Das Präsidium der RKZ fordert für die Schweizer Diözesen ein interdiözesanes Gericht, das für kirchliche Strafverfahren zuständig ist. Dieses soll in der gemeinsamen Trägerschaft von SBK und RKZ stehen, so dass die RKZ in die Wahl und Beauftragung von Richterinnen und Richtern eingebunden ist.

Die RKZ will verhindern, dass ausschliesslich Priester gegen Priester ermitteln und über Priester richten. Um der Opfer willen müssen in die Ermittlung und Rechtsfindung unbedingt auch Frauen, Familienleute und Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft eingebunden werden. Zudem ist die Möglichkeit vorzusehen, dass die Opfer als Privatkläger am Prozess mitwirken können (analog zu Art. 118 StPO) und so von stärkeren Verfahrensrechten profitieren.

4. Partnerschaftliches Leben ist Privatsache

In der Schweiz wurden homosexuelle Handlungen 1942 entkriminalisiert, die in einzelnen Kantonen vorhanden Konkubinatsverbote wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jh. aufgehoben. Seit 2022 sind gleichgeschlechtliche Eheschliessungen möglich. Die katholische Sexualmoral ist in der Folge seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr gesellschaftsbestimmend. Noch immer aber versucht die Kirchenleitung, bei den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst durchzusetzen, dass diese in einer sog. kanonisch anerkannten Form leben müssen, d. h. ledig, kirchlich verheiratet oder verwitwet. Dagegen erhalten Personen, die geschieden und wiederverheiratet sind, in unehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, offiziell keine bischöfliche Beauftragung. In einzelnen Fällen führt eine kirchlich unzulässige Lebensform zur Kündigung, in der Mehrzahl der Fälle aber zu einem partnerschaftlichen Leben im Verborgenen. Eine Änderung wäre wesentlich für die betroffenen Seelsorgerinnen und Seelsorger. Sie wäre darüber hinaus auch im Zusammenhang mit der Prävention wichtig, da die rigide und homophobe Sexualmoral eine der systemischen Ursachen für den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche darstellt.

Im November 2022 haben die deutschen Bischöfe einer Änderung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst zugestimmt. Neu lautet die Aussage: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker, Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige sowie Personen im Noviziat und Postulat bleiben hiervon unberührt.» (Art. 7 Abs. 2 Sätze 3-4 GO).

Das Präsidium der RKZ will, dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.

 

Das Präsidium der RKZ hat die erste Forderung aufgrund der Dringlichkeit beschlossen und für die Forderungen 2 bis 4 ein Konsultationsverfahren bei den Landeskirchen eingeleitet. Anfang Dezember 2023 soll die Plenarversammlung der RKZ entscheiden, ob sie die Forderungen in dieser oder in geänderter Form unterstützt, sowie die Frage, ob die RKZ für den Fall, dass die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, ihren Finanzhebel in Anschlag bringen und die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz überprüfen soll.

Renata Asal-Steger, Präsidentin

Urs Brosi, Generalsekretär                             



Hinschauen und hinhören. Systemische Defizite und Risiken erkennen und angehen, Missbräuche ahnden und Vertuschung verhindern.

Medienmitteilung der SBK, RKZ und KOVOS vom 12. September 2023

Das Pilotprojekt zu sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz hat in den kirchlichen Archiven und durch Gespräche mit Betroffenen Unterlagen und Aussagen ans Licht gebracht, die auf das Ausmass der Taten und das Leid der Betroffenen schliessen lassen. Zugleich zeigen die Ergebnisse menschliche Fehlleistungen und grobfahrlässiges bis verantwortungsloses Handeln sowie das Scheitern der kirchlichen Institutionen, deren Führungspersonen Missbräuche gedeckt und damit weitere Opfer in Kauf genommen haben. Lange haben die Verantwortlichen gezögert, sich dieser Schuld zu stellen und die grosse Mitverantwortung für die Verbrechen zu übernehmen, unter deren Folgen die Betroffenen oft ihr Leben lang leiden. Mit dem Pilotprojekt und dem bereits beschlossenen wissenschaftlichen Folgeprojekt 2024–2026 ist ein Anfang in der schweizweiten Aufarbeitung gemacht. Sie wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Zudem haben die Verantwortlichen in der Kirche neue Massnahmen beschlossen, um die Risiken für weitere Missbräuche zu minimieren und deren Vertuschung zu verhindern.

Medienmitteilung SBK, RKZ und KOVOS vom 12. September 2023

Statement der RKZ

Schlussbericht zum Pilotprojekt

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