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Benno Schnüriger

Weichenstellungen für die nächsten Jahre

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 1./2. Dezember 2017 in Zürich

An ihrer Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2017 hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ die Weichen für die Arbeit in den nächsten Jahren gestellt: Personell, finanziell und in der Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz (SBK). Auch – oder gerade – angesichts der angespannten Finanzsituation schafft die RKZ Raum für Schwerpunktvorhaben und Innovation. «Diese Mittel sollen Veränderung ermöglichen. Es geht darum, über blosse Absichtserklärungen hinaus den Tatbeweis zu erbringen, dass die Kirche innovationsfähig ist», so RKZ-Präsident Luc Humbel. Weitere Schwerpunkte sind in den kommenden Jahren die Migrantenpastoral und ein Monitoring der Kirchenfinanzierung.

Im Rahmen des Vorabendprogramms, war die Plenarversammlung zu Besuch in der Kirche Dreikönigen in Zürich-Enge. Dort wurden die RKZ-Delegierten mit einem exklusiven Konzert der seit vielen Jahren bestehenden «Combo Dreikönigen» empfangen. Benno Schnüriger (Bild), der Präsident des Zürcher Synodalrates und Mitglied des Präsidiums der RKZ, spielt in dieser Formation den Kontrabass.

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2017



Gilles Marchand & Beatrice Müller

Kirche(n) und Medien in digitalen Zeiten

Tagungsbericht zum RKZ Fokus vom 14. September 2017 in Bern

Glaube ist zur Option geworden und der Anteil der Distanzierten und Konfessionslosen an der Bevölkerung wächst. Gleichzeitig nimmt die Sehnsucht nach Sinn und nach einer tragfähigen Hoffnung zu. Zudem verändern Digitalisierung, Mobilität und ständige Erreichbarkeit die Kommunikationsgewohnheiten rasant.

Wie verhalten und positionieren wir uns – mit Blick auf die Fragen rund um Kirche, Medien und Kommunikation? Wie finden wir eine neue Sprache für die uralten Wahrheiten? Und wie erreichen wir die Menschen? Diesen und weiteren Fragen ging der RKZ Fokus 2017 in Bern mit Gästen aus Medien, Politik, Wissenschaft und Kirche nach.

Tagungsbericht



Gesellschaftspolitisch aktiver und sichtbarer werden

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 23./24. Juni 2017 in Sarnen (OW)

Die neue Trägerschaft für das Polit-Forum Käfigturm in der Landeshauptstadt Bern kann auf die Unterstützung der RKZ zählen, in der Migrantenpastoral soll ein Gesamtkonzept für ein besseres Miteinander zwischen «Einheimischen» und Zugewanderten sorgen und die Finanzflüsse werden stärker gebündelt – diese drei wichtigen Beschlüsse fällten die Delegierten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) an ihrer Juni-Plenumsversammlung in Sarnen. Zudem sorgte eine Ergänzungswahl dafür, dass die französischsprachige Schweiz wieder im Präsidium der RKZ vertreten ist.

Medienmitteilung vom 27. Juni 2017

Bildlegende (von links nach rechts):
Beat Hug, Geschäftsleiter des Trägervereins «600 Jahre Niklaus von Flüe»
Franz Enderli, Landammann Kanton Obwalden und Präsident des Trägervereins «600 Jahre Niklaus von Flüe»
Albert Gasser, Prof. em. Dr. und Mitglied wissenschaftlicher Beirat «Mehr Ranft»



© Sabine Rüthemann

Trotz engem finanziellem Spielraum Neues ermöglichen und Schwerpunkte setzen

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 24./25. März 2017 in St. Gallen

Im Zentrum der RKZ-Versammlung vom März 2017 stand die Frage, wie die Zentralkonferenz in Zusammenarbeit mit den Bischöfen auch ohne finanzielles Wachstum Prioritäten setzen und sich neuen Herausforderungen stellen kann. Die Begrüssung des Regierungsratspräsidenten und der herzliche Empfang von Bischof Markus Büchel im Festsaal waren Ausdruck der Wertschätzung für das Engagement der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Dienst von Kirche und Gesellschaft.

Medienmitteilung vom 29. März 2017

Bildlegende (von links nach rechts):
Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen
Markus Büchel, Bischof von St. Gallen
Claudius Luterbacher, Kanzler des Bistums St. Gallen
Luc Humbel, Präsident der RKZ
Andreas Kley, Professor Universität Zürich und Referent an der RKZ-Plenarversammlung 



Erfolgreicher Abschluss der Neuregelung der Zusammenarbeit von SBK und RKZ

Gemeinsame Medienmitteilung SBK-RKZ vom 7. Dezember 2016

Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 haben die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz intensive Verhandlungen zur Neuregelung ihrer Zusammenarbeit geführt. Dabei konnten folgende Dokumente unterzeichnet werden: Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag, ein Organisationsreglement und eine Beitragsvereinbarung SBK-RKZ.

Mit der Genehmigung der Beitragsvereinbarung SBK-RKZ, welche der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der SBK, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien dient und die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Partner regelt, wurden diese Verhandlungen jetzt erfolgreich abgeschlossen.

Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und mehr Transparenz in der Zusammenarbeit. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Klärung von inhaltlichen Fragen von beidseitigem Interesse und für eine die je unterschiedlichen Zuständigkeiten respektierende Kooperation bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Im Zuge dieser Neuregelung wurden auch die Finanzflüsse vereinfacht, um die Transparenz, aber auch die Steuerbarkeit des Mitteleinsatzes auf diesen Ebenen zu erhöhen.

Nicht zuletzt dank der kompetenten Moderation durch Prof. Dr. Jürg Krummenacher war es möglich, die komplexen Fragen in nur acht Sitzungen der Verhandlungsdelegationen zu klären und einvernehmliche Lösungen zu finden. SBK und RKZ danken ihm herzlich für seinen Einsatz.

Das Jahr 2017 wird vor allem der Vorbereitung und Einführung der neuen Strukturen und Abläufe dienen. Die neuen Regelungen im Bereich der Mitfinanzierung werden per 1. Januar 2018 wirksam.

Freiburg und Zürich, den 7. Dezember 2016

Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
 

Die neuen Regelungen zum Herunterladen:

Zusammenarbeitsvereinbarung SBK-RKZ
Organisationsreglement für die Zusammenarbeit von SBK-RKZ
Mitfinanzierungsvertrag SBK-RKZ
Richtlinien für die Mitfinanzierung SBK-RKZ
Beitragsvereinbarung SBK-RKZ


Schweizer Bischofskonferenz | Rue des Alpes 6 | 1701 Freiburg | Tel. 026 510 15 15 | sekretariat(at)bischoefe.ch
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz | Hirschengraben 66 | 8001 Zürich | Tel. 044 266 12 00 | info(at)rkz.ch 



© 2015 Sylvia Stam

«Vieles funktioniert heute, weil früher der Mut zu Baustellen da war»

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 25./26. November 2016 in Zürich

Zum Auftakt der Herbstversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) besuchten die Delegierten das Katholische Medienzentrum in Zürich. Die wichtigsten Sachgeschäfte betrafen die Unterstützung von über 40 pastoralen Einrichtungen und Projekten mit insgesamt 8.4 Millionen Franken, die Unternehmenssteuerreform III, die Neuregelung der Zusammenarbeit SBK-RKZ, die kirchlichen Stiftungen sowie die Zukunft der Pastoral in einer von Migration und Mobilität vieler Menschen geprägten Kirche und Gesellschaft.

Medienmitteilung vom 28. November 2016



Bischofskonferenz und RKZ an einem Tisch

Gemeinsame Medienmitteilung SBK-RKZ vom 20. September 2016

Mit der ersten Sitzung des neu geschaffenen Kooperationsrates haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) am 14. September 2016 ein neues Kapitel in ihrer Zusammenarbeit aufgeschlagen.

Erstmals verfügt die katholische Kirche in der Schweiz über ein nationales Gremium mit dem Auftrag, für die Zusammenarbeit auf strategischer Ebene besorgt zu sein. Es soll Voraussetzungen dafür schaffen, dass SBK und RKZ in Fragen, die beide Partner betreffen, eine gemeinsame Haltung entwickeln, gegenüber der Öffentlichkeit mit einer Stimme auftreten und frühzeitig auf Veränderungen reagieren.

Zudem sorgt der Kooperationsrat künftig dafür, dass die von der SBK bestimmten pastoralen Ziele und Prioritäten und die Finanzplanung der RKZ im Bereich der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus werden die Beschlüsse bezüglich der Finanzierung der Bischofskonferenz, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien vom Kooperationsrat vorberaten.

Anlässlich der ersten Sitzung ging es darum, sich gemeinsam auf diese neuen Aufgaben einzustellen. Im Zentrum standen die neu geschaffenen vertraglichen Grundlagen sowie die Ausführungsbestimmungen. Eingehend befasste sich das Gremium mit der Frage, wie es gelingen kann, innert kurzer Frist die pastoralen Prioritäten so zu formulieren, dass sie wirklich der Steuerung des Einsatzes der finanziellen Mittel dienen.

Zudem kamen aktuelle gemeinsame Herausforderungen wie die Zukunft von migratio und der Migrationspastoral oder das Engagement der katholischen Kirche im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum zur Sprache. Darüber hinaus wurden weitere Themen genannt, die diskutiert und bearbeitet werden sollen. Stichworte sind die Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechts oder die Debatte um die Zukunft des Service Public im Medienbereich, der für die Kirchen auch, aber nicht nur wegen der religiösen Sendungen von Radio und Fernsehen von erheblicher Bedeutung ist.

Dass am Ende der Sitzung trotz sehr voller Agenden bereits sämtliche Termine für die nächsten zwei Jahre festgelegt wurden, macht deutlich, dass die Vertreter der SBK und der RKZ dieser neuen Form der Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert einräumen.

Mitglieder des Kooperationsrates:
SBK: Bischof Charles Morerod, Präsident, Bischof Felix Gmür, Vizepräsident, Bischof Markus Büchel, Präsident der Paritä-tischen Planungs- und Finanzkommission, Erwin Tanner, Generalsekretär
RKZ: Luc Humbel, Präsident, Renata Asal-Steger, Vizepräsidentin, Thomas Franck, Mitglied der Paritätischen Planungs- und Finanzkommission, Daniel Kosch, Generalsekretär.


Mitfinanzierungsvertrag SBK - RKZ vom 11. Dezember 2015

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ

Hintergrund-Bericht zur Zusammenarbeit SBK-RKZ  



RKZ-Präsidium trifft Nuntius Thomas E. Gullickson

Medienmitteilung zur Begegnung des Nuntius mit RKZ-Präsidium vom 23. August 2016

Am 23. August nahm der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas E. Gullickson, an einem Teil der Sitzung des Präsidiums der RKZ teil. Ziele dieser ersten Begegnung waren das gegenseitige Kennenlernen, die Information des Nuntius über die RKZ, ihre Tätigkeit im Dienst der Kirche und ihr Umfeld, sowie ein Gedankenaustausch.

Offen und unkompliziert

Das Gespräch war sehr offen und unkompliziert. Gestreift wurden Fragen nach der Zusammenarbeit der RKZ mit der Schweizer Bischofskonferenz, und nach deren Auftrag im Verhältnis zur je eigenen Zuständigkeit des Bischofs für seine Diözese. Zur Sprache kamen auch das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche in der Schweiz im Vergleich mit den Erfahrungen des Nuntius in anderen Ländern, sowie unterschiedliche Zugänge zu staatskirchenrechtlichen Fragen und zur Bedeutung der Körperschaften je nach kirchenrechtlicher und theologisch-ekklesiologischer Grundauffassung. Nuntius Gullickson selbst favorisierte eine pragmatische Haltung: Aus dem, was staatlich geregelt ist, gilt es, das Beste zu machen.

Die RKZ - «besser als gedacht»

Am Ende des Gesprächs ermutigte der Nuntius die RKZ, auf ihrem Weg der Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz weiterzugehen, auch wenn er nicht einfach sei. Und der meinte, sein Bild von der RKZ sei durch diese Begegnung keineswegs schlechter geworden. «Es war besser als gedacht», meinte er abschliessend.



Vereinfachung der Finanzflüsse zur Erhöhung von Transparenz und Steuerbarkeit

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 24./25. Juni 2016 in Vevey (VD).

Kantonalkirchliche Gelder fliessen ab 2018 nur noch über einen Kanal auf die sprachregionale Ebene, nämlich über die Mitfinanzierung durch die RKZ. Nach der Schweizer Bischofskonferenz haben auch die Delegierten der Zentralkonferenz dieser Vereinfachung zugestimmt. An ihrer Plenarversammlung in Vevey befassten sie sich ferner mit der Zukunft des Milizsystems und beschlossen Beiträge zu Gunsten des Engagements der Kirche im Bereich Palliative Care sowie für Projekte im Zusammen-hang mit dem Reformationsjubiläum.

Medienmitteilung vom 30. Juni 2016



© Blick, Peter Gerber

RKZ diskutiert hohe Flüchtlingszahlen und Unternehmenssteuerreform

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 18./19. März 2016 in Gerzensee (BE).

Die Plenarversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) vom 18./19. März 2016 befasste sich in Gerzensee (BE) mit zwei politisch hoch aktuellen Themen, die auch die Kir-chen stark beschäftigen: Den hohen Flüchtlingszahlen und der Unternehmenssteuerreform III. Ein wei-teres wichtiges Geschäft war die Neuregelung der Finanzierung pastoraler Aufgaben und der Zusam-menarbeit mit der Bischofskonferenz in diesem Bereich.

Medienmitteilung vom 19. März 2016



Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen SBK und RKZ

Gemeinsame Medienmitteilung SBK-RKZ vom 11. Dezember 2015

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher zu regeln.

Konkret handelt es sich um den Abschluss von zwei Vereinbarungen: Die eine befasst sich mit den Grundsätzen dieser Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung), die andere mit der Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide im Zusammenhang mit den pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierungsvertrag). Beide Dokumente sind heute in Bern durch die Präsidenten von SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden.

Grund für die Neuregelung der Zusammenarbeit sind der gesellschaftliche Wandel und die Veränderungen der Religionslandschaft, welche die katholische Kirche in der Schweiz mit grossen Herausforderungen konfrontieren. Diese betreffen nicht zuletzt Fragen des Verhältnisses zum Staat und der zukunftstauglichen Organisation und Finanzierung des kirchlichen Lebens. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnt das verbindliche Miteinander von den pastoralen und den staatskirchenrechtlichen Instanzen an Bedeutung.

Die Zusammenarbeitsvereinbarung gründet auf der gegenseitigen Anerkennung von SBK und RKZ in ihren unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Rollen. Als Bereiche der Zusammenarbeit nennt das Dokument neben der Finanzierung pastoraler Aufgaben die Positionierung in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie der Stellung der Kirche in der Gesellschaft, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit bei jenen Themen, die für beide Partner von Bedeutung sind. Konkret ist dafür die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums vorgesehen, das die Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene gestalten soll.

Der neue Mitfinanzierungsvertrag wurde nötig, weil der bestehende Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst wird. Der Vertrag regelt insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Organen der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene.

Materiell handelt es sich bei der Mitfinanzierung um einen Betrag von derzeit rund 9.5 Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt.

Mitfinanzierungsvertrag SBK - RKZ vom 11. Dezember 2015

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ

Hintergrund-Bericht zur Zusammenarbeit SBK-RKZ



Die RKZ wählt einen neuen Präsidenten

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 27./28. November 2015 in Zürich

An ihrer letzten Plenarversammlung der Amtsperiode wählte die RKZ Luc Humbel (AG) zum Präsidenten für die nächsten zwei Jahre. Erstmals erhält die RKZ zudem zwei Vizepräsidentinnen. Wichtigstes Sachgeschäft waren die Beschlüsse über die Verteilung der Mitfinanzierungsbeiträge von 8.5 Millionen Franken für gesamtschweizerisch finanzierte pastorale Aufgaben.

Medienmitteilung vom 4. Dezember 2015



Meilenstein für RKZ und SBK

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 26./27. Juni 2015 in Muri (AG)

Wie schon die Schweizer Bischofskonferenz hat nun auch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz einem Vertrag zugestimmt, der die Zusammenarbeit bei der Strukturierung und Finanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler Aufgaben der Kirche regelt. Zudem wurde eine Erhöhung der Beiträge der kantonalkirchlichen Organisationen um 3% beschlossen. Ferner wird die RKZ das Gedenkjahr «600 Jahre Niklaus von Flüe» im Jahr 2017 mit einem namhaften Beitrag unterstützen und erklärte sich bereit, sich an ökumenischen Vorhaben zu 500 Jahre Reformation zu beteiligen.

Medienmitteilung vom 29. Juni 2015

«Kirchliche Aufgaben gesamtschweizerisch angehen»
Interview mit Daniel Kosch im Vorfeld der Plenarversammlung vom 26./27. Juni 2015 in Muri (AG)



«Der mit der Kirche tanzt»

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 20./21. März 2015 in Emmetten (NW)

Am 20./21. März 2015, ziemlich genau zwei Jahre nach dem Amtsantritt von Papst Franziskus, hielt die RKZ ihre Plenarversammlung in Emmetten (NW) ab. Im Zentrum des thematischen Teils der Versammlung stand denn auch das Wirken des Papstes. In der Geschäftssitzung bildeten Finanzthemen und die Zusammenarbeit mit der Schweizer Bischofskonferenz die thematischen Schwerpunkte.

Medienmitteilung vom 24. März 2015



«Weit mehr als nur eine Inkassostelle zur Finanzierung kirchlicher Werke»

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 28./29. November 2014

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz nutzte die letzte Plenarversammlung im Jahr 2014 zu einer engagierten Grundsatzdebatte über ihre Identität und ihre Kernaufgaben. Darüber hinaus genehmigte sie Beiträge an gesamtschweizerische und sprachregionale Einrichtungen der katholischen Kirche in der Höhe von rund 7 Millionen Franken. Und sie beauftragte das Präsidium, mit der Schweizer Bischofskonferenz nicht nur Finanzfragen zu regeln. Angestrebt wird eine verbindliche Regelung der Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene und bei Themen, welche die Stellung der Kirche in der Gesellschaft betreffen.

Medienmitteilung vom 3. Dezember 2014



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