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© Christoph Wider

Neue Vorstandsmitglieder für ein breit aufgestelltes katholisches Medienzentrum

Medienmitteilung der SBK und der RKZ vom 31. Mai 2024

Nach der Wahl des neuen Direktors des Katholischen Medienzentrums der Deutschschweiz kath.ch im April 2024 wird an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2024 auch der Vorstand des Katholischen Medienzentrum gewählt. Die beiden mitfinanzierenden Organisationen, die Schweizer Bischofskonferenz SBK und die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ, konnten ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen, damit sich das Medienzentrum unter der neuen Führung weiter als gewichtige Stimme in der katholischen Kirche profilieren kann. Ziel ist unabhängiger und qualitätsvoller Journalismus, der kritisch und fair auch die Spannungsfelder der katholischen Kirche beleuchtet.

Medienmitteilung vom 31. Mai 2024



Neue Fachstelle «Ethik und Gesellschaft»

Medienmitteilung der SBK, RKZ und Fastenaktion vom 29. Mai 2024.

Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz und Fastenaktion gründen ab Herbst dieses Jahres eine gemeinsame Dienststelle «Ethik und Gesellschaft»". Ziel der neuen Fachstelle ist es, die sozial-, bio- und umweltethische Stimme der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu stärken.

Die Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» wird zu wichtigen ethischen Fragen Stellung nehmen und kirchliche Institutionen und Organisationen beraten. Sie wird Hintergrundinformationen, Entscheidungsgrundlagen, Stellungnahmen und Positionspapiere zu anstehenden Abstimmungen und Referenden erarbeiten. 

Das Team der neuen Dienststelle wird sich auf nationaler und internationaler Ebene vernetzen und Dialogangebote und -anlässe schaffen. Die Dienststelle wird strategisch durch einen Steuerungsausschuss von Vertretern und Vertreterinnen der drei Trägerorganisationen geleitet und von den Präsident/-innen der Kommissionen für «Bioethik» und «Justitia et Pax» ergänzt.

Der Steuerungsausschuss wird sich im zweiten Quartal 2024 formieren sowie die zukünftigen thematischen Prioritäten festlegen. 

Gemeinsam möchten die Träger mit der Dienststelle ihre sozialethische Stimme in der Öffentlichkeit durch Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote stärken. 

Sozialethik kann einen wichtigen Beitrag leisten für eine Welt, in der die Menschenwürde, die Freiheit und der Planet geachtet werden. Sie zeigt gesellschaftliche Zusammenhänge auf, beschreibt Herausforderungen und wirft Fragen auf. Sie gibt Orientierung bei Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Solidarität oder Subsidiarität.


Weitere Auskünfte erteilen:

Davide Pesenti, Generalsekretär der SBK
026 510 15 15, davide.pesenti(at)bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ
044 266 12 00, urs.brosi(at)rkz.ch

Helena Jeppesen, Leiterin Kooperationen Inland bei Fastenaktion
041 227 59 88, jeppesen(at)fastenaktion.ch



Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Erste Zwischenresultate: wichtige Partnerschaften und Klärungen für die im September 2023 beschlossenen Massnahmen liegen vor

Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben am 27. Mai 2024 in einem Zwischenbericht aufgezeigt, wo die Arbeiten stehen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Zum aktuellen Stand des Projekt: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz

Faktenblatt zum Stand der Umsetzung



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