Bischofskonferenz und RKZ an einem Tisch
Mit der ersten Sitzung des neu geschaffenen Kooperationsrates haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) am 14. September 2016 ein neues Kapitel in ihrer Zusammenarbeit aufgeschlagen.
Erstmals verfügt die katholische Kirche in der Schweiz über ein nationales Gremium mit dem Auftrag, für die Zusammenarbeit auf strategischer Ebene besorgt zu sein. Es soll Voraussetzungen dafür schaffen, dass SBK und RKZ in Fragen, die beide Partner betreffen, eine gemeinsame Haltung entwickeln, gegenüber der Öffentlichkeit mit einer Stimme auftreten und frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
Zudem sorgt der Kooperationsrat künftig dafür, dass die von der SBK bestimmten pastoralen Ziele und Prioritäten und die Finanzplanung der RKZ im Bereich der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus werden die Beschlüsse bezüglich der Finanzierung der Bischofskonferenz, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien vom Kooperationsrat vorberaten.
Anlässlich der ersten Sitzung ging es darum, sich gemeinsam auf diese neuen Aufgaben einzustellen. Im Zentrum standen die neu geschaffenen vertraglichen Grundlagen sowie die Ausführungsbestimmungen. Eingehend befasste sich das Gremium mit der Frage, wie es gelingen kann, innert kurzer Frist die pastoralen Prioritäten so zu formulieren, dass sie wirklich der Steuerung des Einsatzes der finanziellen Mittel dienen.
Zudem kamen aktuelle gemeinsame Herausforderungen wie die Zukunft von migratio und der Migrationspastoral oder das Engagement der katholischen Kirche im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum zur Sprache. Darüber hinaus wurden weitere Themen genannt, die diskutiert und bearbeitet werden sollen. Stichworte sind die Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechts oder die Debatte um die Zukunft des Service Public im Medienbereich, der für die Kirchen auch, aber nicht nur wegen der religiösen Sendungen von Radio und Fernsehen von erheblicher Bedeutung ist.
Dass am Ende der Sitzung trotz sehr voller Agenden bereits sämtliche Termine für die nächsten zwei Jahre festgelegt wurden, macht deutlich, dass die Vertreter der SBK und der RKZ dieser neuen Form der Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert einräumen.
Mitglieder des Kooperationsrates:
SBK: Bischof Charles Morerod, Präsident, Bischof Felix Gmür, Vizepräsident, Bischof Markus Büchel, Präsident der Paritä-tischen Planungs- und Finanzkommission, Erwin Tanner, Generalsekretär
RKZ: Luc Humbel, Präsident, Renata Asal-Steger, Vizepräsidentin, Thomas Franck, Mitglied der Paritätischen Planungs- und Finanzkommission, Daniel Kosch, Generalsekretär.
Mitfinanzierungsvertrag SBK - RKZ vom 11. Dezember 2015
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ
Hintergrund-Bericht zur Zusammenarbeit SBK-RKZ