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© Annalena Müller, Pfarrblatt Bern

Zwei Frauen verstärken die nationale Arbeit gegen den sexuellen Missbrauch

Die Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von SBK, RKZ und KOVOS wird per 1. Januar 2025 mit Annegret Schär und Mari Carmen Avila verstärkt.

Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext»

Von 2002 bis 2021 hat Joseph Maria Bonnemain die Aufgabe als Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im unbezahlten Nebenamt ausgeübt. Nach seiner Wahl zum Bischof von Chur schuf die SBK eine kleine Stelle im Umfang von 30 Prozent, wofür Stefan Loppacher und Karin Iten angestellt wurden. 2023 beschlossen SBK, RKZ und KOVOS verschiedene Massnahmen, mit denen sie auf die Erkenntnisse aus dem Bericht der Pilotstudie der Universität Zürich reagierten. Schon damals war klar, dass die Stelle verstärkt werden muss, um die Massnahmen zeitgerecht umsetzen zu können.

Ein im Mai 2024 zwischen den drei nationalen kirchlichen Dachorganisationen abgeschlossener Vertrag schuf die strukturellen Voraussetzungen: 

  • Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von SBK, RKZ und KOVOS, koordiniert und leitet neu die Aktivitäten der katholischen Kirche im Aufgabenfeld der Missbrauchsbekämpfung auf gesamtschweizerischer Ebene. Sie ist neu auch für die Dienststelle zuständig.
  • Aus dem früheren (kleinen) Sekretariat des Fachgremiums der SBK wird eine (etwas grössere) Dienststelle von SBK, RKZ und KOVOS. Diese ist neu bei der RKZ in Zürich angesiedelt.
  • Das bisherige Fachgremium arbeitet als Pool von Fachexpert:innen aus verschiedenen Disziplinen weiter. Es hilft bei der Entwicklung von Richtlinien und Konzepten sowie der Evaluation der Massnahmen mit.

Die Aufstockung der Dienststelle wurde im Juni 2024 öffentlich ausgeschrieben. Per 1. Januar 2025 beginnen nun Annegret Schär (50 Prozent) und Mari Carmen Avila (20 Prozent) ihre Arbeit.

Annegret Schär

Die Bernerin Annegret Schär (55) hat die Ausbildungen zur Primarlehrerin und zur Sozialarbeiterin HFS abgeschlossen. Sie arbeitete in verschiedenen Aufgabengebieten, so unter anderem als Beauftragte für die Prävention von sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen in der Gemeinde Köniz, in der Begleitung von angeschuldigten und verurteilten Personen, bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern und zuletzt als Schulsozialarbeiterin in Zollikofen. Über diese Aufgaben ist sie sowohl mit der Täter- als auch der Opferseite vertraut. Sie hat sich viel Knowhow erworben in den Bereichen Psychologie, Recht und Andragogik. 

Annegret Schär wird mit Stefan Loppacher zusammen an den Massnahmen arbeiten, welche sich die katholische Kirche vorgenommen hat. Nach dem Aufbau unabhängiger Beratungsstrukturen, die per Januar 2025 starten werden, wird in den nächsten Jahren der Schwerpunkt bei den kirchlichen Meldestellen und den psychologischen Assessments liegen. Annegret Schär ist hochmotiviert, hierzu einen Beitrag in der katholischen Kirche zu leisten. Sie wird von der RKZ mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent angestellt.

Interview mit Annegret Schär bei Pfarrblatt Bern

Mari Carmen Avila

Die in Mexiko geborene Mari Carmen Avila Diaz-Rubín (65) ist seit zwei Jahren Präventionsbeauftragte des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg. Am Institut catholique de Paris hat sie eine Ausbildung im Umgang mit sexuellem Missbrauch absolviert («Abus et bientraitance: Ecouter, accompagner, prévenir»). Sie ist Mitglied der Gemeinschaft der gottgeweihten Frauen des Regnum Christi in der Schweiz, der Laienorganisation der Legionäre Christi.

Mari Carmen Avila wird vor allem die Verbindung zwischen der nationalen Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext» und der französisch- und italienischsprachigen Schweiz sicherstellen. Die «Übersetzungsarbeit» ist dabei nicht bloss in sprachlicher, sondern vielmehr in kultureller und kirchenstruktureller Hinsicht nötig. Sie wird die nationalen Massnahmen gegenüber den Verantwortlichen in den Bistümern, kantonalkirchlichen Körperschaften und den Opferberatungsstellen vertreten und umgekehrt deren Anliegen in Zürich einbringen.

Die Fédération ecclésiastique catholique romaine du canton de Vaud (FEDEC-VD), die Mari Carmen Avila als Bischöfliche Präventionsbeauftragte angestellt hat, wird auch die ergänzende Anstellung im Umfang von 20 Stellenprozenten für die nationalen Aufgaben übernehmen. Die FEDEC-VD leistet mit der Übernahme des Personalaufwands ein Sponsoring für die nationalen Aufgaben, da die RKZ zurzeit nicht imstande ist, alle neuen Aufgaben im Bereich der Missbrauchsbekämpfung ausreichend zu finanzieren. Die FEDEC-VD und die RKZ haben über die Zurverfügungstellung soeben eine Vereinbarung abgeschlossen.

Interview mit Mari Carmen Avila bei Pfarrblatt Bern

Weitere Auskünfte erteilt Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
Tel. 044 266 12 01, E-Mail: urs.brosi(at)rkz.ch



Die RKZ erlässt das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 29./30. November 2024 in Delémont (JU)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung in Delémont das Reglement über die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren erlassen. Im Rahmen des Vorabendprogramms standen die Organisationen der Missbrauchs-betroffenen im Zentrum. Zur Finanzierung von Aufgaben auf nationaler Ebene beschloss die RKZ die Beiträge an die durch sie mitfinanzierten Institutionen für das Jahr 2025. 

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2024



© Sylvia Stam/Pfarrblatt Bern

Gemeinsam für eine starke Präsenz der Kirchen im Gesundheitswesen

Gemeinsame Medienmitteilung der EKS, RKZ und SBK vom 4. Dezember 2024

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) unterzeichnen heute in Engelberg den Kooperationsvertrag für die nationale ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen». Dieses wegweisende Projekt stärkt die ökumenische Zusammenarbeit der Kirchen und sichert ihre Präsenz im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene.

Eine gemeinsame Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen

Die nationale ökumenische Koordinationsstelle wird als gemeinsame Plattform von EKS, RKZ und SBK geschaffen, um die Interessen der Kirchen im Gesundheitswesen gezielt und wirksam zu vertreten. Gesundheitspolitische Entscheidungen werden zunehmend auf auch Bundesebene getroffen – eine Entwicklung, die die Kirchen zu einem koordinierten Vorgehen veranlasst. Ziel der Koordinationsstelle ist es, kirchliche Perspektiven frühzeitig in gesundheitspolitische Strategien einzubringen und die Zusammenarbeit zwischen Kirchen, Behörden und Institutionen zu fördern: „Unsere Seelsorge verdient auch eine starke nationale Vertretung. Mit der Koordinationsstelle schaffen wir eine gemeinsame Stimme, um die Anliegen der Kirchen im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene wirksam einzubringen und unsere Verantwortung für die Menschen in herausfordernden Lebenssituationen wahrzunehmen.“, betont Bischof Markus Büchel. Themen wie Demenz, Palliativversorgung, Spiritual Care und Datenschutz stehen dabei im Fokus.

Strukturelle Verankerung und Aufgaben der Koordinationsstelle

Die Koordinationsstelle wird als einfache Gesellschaft gegründet, in der die drei Trägerschaften gleichberechtigt vertreten sind. Ein Steuerungsausschuss übernimmt die strategische Leitung, während eine beauftragte Person oder ein Team die operative Arbeit übernimmt. Roland Loos, Präsident der RKZ, betont den Wert des ökumenischen Engagements: „Die Gründung der nationalen Koordinationsstelle ist ein starkes Zeichen für die Kraft der ökumenischen Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir die Präsenz der kirchlichen Seelsorge stärken.“

Das Projekt, das in einem partizipativen Prozess entwickelt wurde, hebt die Bedeutung der ökumenischen Zusammenarbeit hervor. Die Vielfalt kantonaler und konfessioneller Zuständigkeiten wird nicht nur respektiert, sondern als Ressource für innovative Lösungen genutzt: „Die Vielfalt kantonaler und konfessioneller Zuständigkeiten ist eine grosse Stärke, die es uns ermöglicht, innovative und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam können wir so auf die dynamischen Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren und die gesellschaftliche Relevanz der Seelsorge weiter stärken.“, erklärt Rita Famos, Präsidentin der EKS.

Start im Frühjahr 2025

Die Koordinationsstelle nimmt ihre Arbeit im Frühjahr 2025 auf. Sie soll sicherstellen, dass die Stimmen der Kirchen in gesundheitspolitischen Debatten Gehör finden und die kirchliche Seelsorge weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens wahrgenommen wird.



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