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Erfolgreicher Abschluss der Neuregelung der Zusammenarbeit von SBK und RKZ

Gemeinsame Medienmitteilung SBK-RKZ vom 7. Dezember 2016

Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 haben die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz intensive Verhandlungen zur Neuregelung ihrer Zusammenarbeit geführt. Dabei konnten folgende Dokumente unterzeichnet werden: Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag, ein Organisationsreglement und eine Beitragsvereinbarung SBK-RKZ.

Mit der Genehmigung der Beitragsvereinbarung SBK-RKZ, welche der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der SBK, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien dient und die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Partner regelt, wurden diese Verhandlungen jetzt erfolgreich abgeschlossen.

Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und mehr Transparenz in der Zusammenarbeit. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Klärung von inhaltlichen Fragen von beidseitigem Interesse und für eine die je unterschiedlichen Zuständigkeiten respektierende Kooperation bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Im Zuge dieser Neuregelung wurden auch die Finanzflüsse vereinfacht, um die Transparenz, aber auch die Steuerbarkeit des Mitteleinsatzes auf diesen Ebenen zu erhöhen.

Nicht zuletzt dank der kompetenten Moderation durch Prof. Dr. Jürg Krummenacher war es möglich, die komplexen Fragen in nur acht Sitzungen der Verhandlungsdelegationen zu klären und einvernehmliche Lösungen zu finden. SBK und RKZ danken ihm herzlich für seinen Einsatz.

Das Jahr 2017 wird vor allem der Vorbereitung und Einführung der neuen Strukturen und Abläufe dienen. Die neuen Regelungen im Bereich der Mitfinanzierung werden per 1. Januar 2018 wirksam.

Freiburg und Zürich, den 7. Dezember 2016

Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
 

Die neuen Regelungen zum Herunterladen:

Zusammenarbeitsvereinbarung SBK-RKZ
Organisationsreglement für die Zusammenarbeit von SBK-RKZ
Mitfinanzierungsvertrag SBK-RKZ
Richtlinien für die Mitfinanzierung SBK-RKZ
Beitragsvereinbarung SBK-RKZ


Schweizer Bischofskonferenz | Rue des Alpes 6 | 1701 Freiburg | Tel. 026 510 15 15 | sekretariat(at)bischoefe.ch
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz | Hirschengraben 66 | 8001 Zürich | Tel. 044 266 12 00 | info(at)rkz.ch 



© 2015 Sylvia Stam

«Vieles funktioniert heute, weil früher der Mut zu Baustellen da war»

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Zum Auftakt der Herbstversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) besuchten die Delegierten das Katholische Medienzentrum in Zürich. Die wichtigsten Sachgeschäfte betrafen die Unterstützung von über 40 pastoralen Einrichtungen und Projekten mit insgesamt 8.4 Millionen Franken, die Unternehmenssteuerreform III, die Neuregelung der Zusammenarbeit SBK-RKZ, die kirchlichen Stiftungen sowie die Zukunft der Pastoral in einer von Migration und Mobilität vieler Menschen geprägten Kirche und Gesellschaft.

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