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Kirchliche Solidargemeinschaft mit Tatkraft

1971 haben die kantonalkirchlichen Organisationen die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ins Leben gerufen. Ihr gehören heute 24 kantonalkirchliche Organisationen und 2 Bistümer an.

In den meisten Kantonen ist die römisch-katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt und als so genannte staatskirchenrechtliche Körperschaft organisiert. In den Kantonen Genf und Neuenburg organisiert sich die Kirche zivilrechtlich als Verein. Im Tessin und im Wallis sind es die Bistümer, die öffentlich-rechtlich anerkannt sind; sie vertreten die katholische Wohnbevölkerung auch in der RKZ.


Mitglieder

Die Kirche – «so eine Art Dorfgemeinschaft»

Animationsfilm der Landeskirchen im Kanton Luzern zum 50-jährigen Bestehen ihrer Anerkenung durch den Staat.

Was bedeutet Kirche den Menschen im Kanton Luzern? In diesem Kurzfilm, der zum Jubiläumsjahr der Luzerner Landeskirchen 2020 entstanden ist, erzählen Passantinnen und Passanten gleich selbst, was sie von der Kirche halten und wie sie bei ihnen ankommt.

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