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Kirche und Recht » Zusammenspiel 

Im dualen System sorgen zwei zusammengehörende Seiten ein und derselben Medaille gemeinsam dafür, dass die Menschen in der katholischen Kirche eine Heimat finden und dass die gelebte Gemeinschaft gedeihen und erstarken kann. Es gilt, dieses einzigartige Zusammenspiel als Quelle tragfähiger Entscheidungen zu nutzen, die den Menschen und der Kirche zugutekommen und sie weiterbringen.

Die durch ihre Mitglieder gegründeten und vom Staat anerkannten Kantonalkirchen und Kirchgemeinden haben eine grundsätzlich dienende Funktion gegenüber der Kirche. Sie sind demokratisch und rechtsstaatlich als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich daher autonom sein (Sonderregelungen in GE, NE, VD, VS und TI).

  • Für die Ziele und die Umsetzung des pastoralen Handelns sind die pastoral Verantwortlichen zuständig.
  • Über den Einsatz der Kirchensteuern entscheiden die Kantonalkirche und ihre Kirchgemeinden.
  • Eine übergeordnete Entscheidungsinstanz gibt es nicht.

Um gute Ergebnisse zu erreichen und gegen innen wie aussen überzeugend zu wirken, sind eine konstruktive Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Entscheidungen unerlässlich.

Empfehlungen

Die RKZ hat sieben Empfehlungen erarbeitet, die sich als praktische Hilfestellung für die gemeinsam abgestützte Entscheidungsfindung verstehen.

...zuhanden von pastoral Verantwortlichen und Behörden

  • Einvernehmlich

    Einvernehmlich

    Pastorale und staatskirchenrechtliche Instanzen fällen immer wieder Beschlüsse, die unterschiedliche Aspekte der gleichen Sache betreffen. Eine Kultur des Miteinanders begünstigt Entscheidungen, die aufeinander abgestimmt sind und von beiden Partnern mitgetragen werden.

    Stimmen Sie gerade bei wichtigen oder sensiblen Entscheiden das Vorgehen beider Seiten inhaltlich und zeitlich aufeinander ab.

  • Transparent und haushälterisch

    Transparent und haushälterisch

    Die finanziellen Mittel der Kirche stammen aus Kirchensteuern und Beiträgen der öffentlichen Hand. Es sind Gelder, die uns – staatskirchenrechtlichen Behörden und pastoral Verantwortlichen – für definierte Ziele und Aufgaben anvertraut sind.

    Sorgen Sie für einen haushälterischen Umgang mit den Geldern und zeigen Sie transparent auf, wie diese verwendet werden.

  • Frühzeitig und verbindlich

    Frühzeitig und verbindlich

    Je wichtiger, langfristiger oder brisanter Entscheidungen sind, an denen beide Partner mitwirken, desto umsichtiger sollten sich diese Partner gegenseitig einbeziehen.

    Geben Sie sich schon bei der Planung gegenseitig Zeit für die Meinungsbildung – je wichtiger die Sache, desto früher und verbindlicher der Einbezug. Und immer unter Berücksichtigung der formellen Abläufe und der Kompetenzen.

...zuhanden der staatskirchenrechtlichen Behörden

  • Getreu dem Auftrag

    Getreu dem Auftrag

    Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium in der Welt von heute glaubwürdig zur Sprache zu bringen und in die Tat umzusetzen. Den staatskirchenrechtlichen Behörden kommt die Aufgabe zu, möglichst gute Voraussetzungen für das kirchliche Leben zu schaffen und dabei sämtliche Bereiche des kirchlichen Handelns zu berücksichtigen: die Verkündigung, die Liturgie, die Diakonie und auch die Pflege der Gemeinschaft.

    Prüfen Sie als staatskirchenrechtliche Behörde – gerade bei finanziellen Entscheidungen von grosser Tragweite –, ob Ihr Mitteleinsatz dem Auftrag der Kirche entspricht.

  • An die richtige Stelle

    An die richtige Stelle

    Staatskirchenrechtliche Behörden sind verpflichtet, die kirchliche Zuständigkeitsordnung zu wahren und das hierarchische Prinzip zu respektieren. Für formelle Entscheidungen sind auf Bistumsebene der Bischof oder sein Stellvertreter (General- bzw. Bischofsvikar), auf lokaler Ebene der Pfarrer oder die Seelsorgerin / der Seelsorger mit Leitungsverantwortung zuständig.

    Wenden Sie sich als staatskirchenrechtliche Behörde an die jeweils zuständigen Träger oder Trägerinnen der pastoralen Leitungsverantwortung und respektieren Sie deren Zuständigkeit.

...zuhanden der pastoral Verantwortlichen

  • Gut begründen

    Gut begründen

    Pastorale Begehren an die staatskirchenrechtlichen Behörden sind aus der konkreten Situation heraus zu begründen, mit Bezug auf pastorale Konzepte und theologische Überlegungen.

    Ermöglichen Sie eine fundierte Entscheidungsfindung mit gut dokumentierten Anträgen.

  • In Anerkennung der Zuständigkeiten

    In Anerkennung der Zuständigkeiten

    Mitglieder staatskirchenrechtlicher Behörden sind gleichzeitig engagierte Laien, die sich aus Überzeugung für die Kirche einsetzen, und gewählte Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Wohnbevölkerung. Sie nehmen Aufgaben wahr, welche ihnen die kantonalkirchliche Gesetzgebung überträgt, und nehmen so ihre Mitverantwortung als Christen und Christinnen für das Leben der Kirche wahr.

    Anerkennen Sie die Eigenverantwortung der staatskirchenrechtlichen Behörden: in ihren gesetzlichen Pflichten wie auch als Getaufte und Gefirmte, die das Leben der Kirche in Gemeinschaft mit den Priestern und Seelsorgenden aktiv mitgestalten.

Das Kartenspiel

Von Solarzellen, digitaler Seelsorge, fröhlichen Freiwilligen und Billigmöbeln

Das duale System in der katholischen Kirche der Schweiz ist einzigartig und voller Chancen. Im Alltag wirft es manchmal Fragen auf oder führt zu Spannungen. Ein Kartenspiel lädt dazu ein, sich dem Zusammenspiel für einmal mit anderem Blick zu nähern.

Bestellen Sie das Kartenspiel und greifen Sie das Thema zum Beispiel an einer Sitzung auf.

Um Aufwand und Kosten für den Versand etwas zu reduzieren, sind wir froh um Sammelbestellungen. Für die Bestellung weniger Kartensets genügt eine Mail an info(at)rkz.ch mit der Angabe der Zustelladresse und der Kontaktperson. Bei grössere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter 044 266 12 00.

Bei grösseren Mengen sind wir dankbar für einen freiwilligen Unkostenbeitrag (Bankverbindung: Credit Suisse AG, 8070 Zürich, IBAN: CH65 0483 5048 5574 5100 0, Vermerk: Kartenspiel).