Religiöse Trauung ohne Zivilehe - Paarbeziehungen ohne staatlichen Schutz?
Immer wieder mal wird in der Schweiz die politische Forderung nach einer Aufhebung der obligatorischen Ziviltrauung erhoben. Religiöse Trauungen sollten auch ohne zwingende vorgängige staatliche Eheschliessung möglich sein. In einer Zeit der Pluralisierung der Lebensformen erscheint die obligatorische Ziviltrauung als ein überkommenes Relikt aus der Zeit des Kulturkampfes. Warum also nicht nur rein religiös heiraten? Dies passt zur Forderung mancher ZivilrechtlerInnen, dass der Staat sich auf die Regelung der Beziehungen (Paar- und Familienbeziehungen) und nicht auf die Institution Ehe fokussieren sollte. Für die Kirchen könnte eine solche Option attraktiv sein, da dies ihre Eheschliessungszeremonien aufwerten würde.
Sogleich stellen sich aber Fragen: Wie steht es dann bei nur religiös geschlossenen Ehen mit den vom Zivilgesetzbuch geregelten Eheschliessungsfolgen (Güterrecht, Kindesrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht)? Untergräbt man nicht die Rechtssicherheit, welche das Zivilrecht mit der Regelung der Ehe als Institution ja gerade gewährleisten will? Haben überhaupt alle Religionsgemeinschaften in der Schweiz ein eigenes, ausgebildetes Eheschliessungsrecht? Und fördert man mit einem solchen Vorgehen nicht auch patriarchale Lebensformen und geschlechterdiskriminierende Praktiken, die mit religiösen Rechten manchmal einhergehen? Schliesslich: Untergräbt man nicht die Bemühungen im Kampf gegen Zwangsheiraten?
Wann? | 3. Mai 2018, 17:30 - 20:30 |
Wo? | Raum Haus der Religionen, Europaplatz 1, 3008 Bern |
Podiumsteilnehmende | Dr. David Rüetschi, Bundesamt für Justiz Hansruedi Huber, Medienverantwortlicher Bistum Basel Anu Sivaganesan, MLaw, Fachstelle gegen Zwangsheiraten Claudio Zanetti, Nationalrat |
Moderation | Dr. Daniel Kosch, Generalsekretär RKZ |
Inputreferate | Prof. René Pahud de Mortanges Prof. Alexandra Jungo |