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Collectivité islamique nationale?

Interview du secrétaire général de la Conférence centrale à propos de la reconnaissance des communautés musulmanes (en allemand).

Au vu du vif intérêt des médias pour la question du statut juridique des communautés musulmanes, le Katholisches Medienzentrum kath.ch a réalisé une interview de Daniel Kosch sur le sujet. Lui-même serait favorable à une «reconnaissance restreinte» en tant que première étape. De manière générale, il plaide en faveur de démarches mûrement réfléchies afin de prévenir les polémiques et blessures que risqueraient de provoquer des scrutins populaires négatifs.

L'interview suivante avec Daniel Kosch est réalisée par Regula Pfeier de kath.ch.

Herr Kosch, wie stellen Sie sich zur Forderung, den Islam als Religionsgemeinschaft öffentlich-rechtlich zu anerkennen?
Entscheidend ist zunächst die Frage: Streben die Muslime die öffentlich-rechtliche Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft wirklich an? Ich habe Unterschiedliches dazu gelesen. Auch muss man die Hürden bedenken. In vielen Kantonen müsste deswegen die Verfassung, in anderen Gesetze geändert werden. Und wenn man bedenkt, was für eine hässliche Kampagne 2003 die Gegner des abgelehnten Anerkennungsgesetzes im Kanton Zürich lostraten, stellt sich die Frage, ob es klug ist, zum jetzigen Zeitpunkt einen so grossen Schritt zu fordern. Nach den Attentaten in Paris ist die Stimmung den Muslimen gegenüber stark angeheizt, und die Minarett- und Kopftuchdiskussionen zeigen, dass die sichtbare Präsenz der Muslime viele Ängste weckt. Deshalb ist das Risiko einer Ablehnung gross. Das würde die Muslime noch mehr verletzen als der Status Quo.

Was ist denn Ihr Vorschlag?
Ich bin für die kleine öffentliche Anerkennung als ersten Schritt, sofern die Muslime sie wünschen und das jeweilige kantonale Recht sie vorsieht. Die Anforderungen sind einfacher erfüllbar und die Frage nach dem Steuerbezugsrecht stellt sich nicht. Einige Kantone haben dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen, etwa die Waadt, Basel-Stadt, Zürich… Auch diesbezüglich stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt und dem Vorgehen, damit die Wirkung nicht kontraproduktiv ist.

Weshalb diese Zurückhaltung?
Die ist nicht islamfeindlich. Ich fürchte unerfreuliche Polemiken und Rückschläge für die Integration im Fall von Nein-Mehrheiten. Viele Muslime sind ja bestens integriert, ihre Gemeinschaften zu anerkennen, wäre logisch. Ob sie eine möglichst baldige «kleine» Anerkennung wünschen und die Risiken dabei abzuschätzen, liegt aber in der Verantwortung der einzelnen Gemeinschaften. Auch christliche Gemeinschaften, wie z.B. die Freikirchen oder die orthodoxen Kirchen sind nicht öffentlich anerkannt, die einen aus Überzeugung, die anderen weil sie erst dabei sind, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Sollten alle, auch extreme Religionsgemeinschaften wie der Islamische Zentralrat anerkannt werden?
Die Organisation muss Anforderungen erfüllen. In der Waadt ist schon bei einer kleinen Anerkennung unabdingbar, dass die Gemeinschaft eine soziale und kulturelle Bedeutung hat, sich für den sozialen und religiösen Frieden einsetzt, sich am ökumenischen oder interreligiösen Dialog beteiligt, nachweislich seit 30 Jahren im Kanton präsent und rechtlich verfasst ist, sowie eine bestimmte Grösse hat. Das sind strenge, aber unerlässliche Kriterien.

Wer hat denn die kleine Anerkennung?
In Basel beispielsweise die Aleviten, in Zürich zwei von fünf jüdischen Gemeinden.

Sie sagen: Die Hürden für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung sind hoch. Was für Hürden sind denn das?
Dazu gibt es nicht überall klare gesetzliche Vorgaben. Aber an den anerkannten Landeskirchen lässt sich ablesen: Die Religionsgemeinschaft muss sich für die Verwaltung der Kirchensteuern demokratische und rechtsstaatliche Strukturen geben, etwa ein Parlament, eine Exekutive, eine Judikative einführen. Sie hat Rechenschaftspflicht gegenüber dem Staat, muss ihre Finanzen transparent machen und vieles mehr. Diese Bedingungen, welche die katholischen und reformierten Landeskirchen erfüllen, kann eine Organisation faktisch nur ab einer bestimmten Grösse und mit einem entsprechenden Organisationsgrad erfüllen. Ausserdem müssen ihre Mitglieder beispielsweise bereit sein, regelmässig Steuern zu zahlen. Das ist ein grosser Schritt, wenn bisher nur freiwillige Beiträge und Spenden erwartet wurden.

In Zürich ist die katholische Kirche erst seit 1963 als Landeskirche anerkannt. Was waren die Hürden damals?
Dass neben der kirchlichen Struktur unter der Leitung des Bischofs beziehungweise des Pfarrers eine körperschaftliche Organisation entsteht, die fortan das Geld verwaltet, war nicht selbstverständlich. Da fragte sich beispielsweise, wem die Kirchgebäude gehören sollen. Sie blieben schliesslich in der Hand von kirchlichen Stiftungen, in denen der Bischof Mitspracherecht hat. Auch das Pfarrwahlrecht war ein schwieriges Thema. Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Bischof den Pfarrer einsetzt und keine Wiederwahl notwendig ist. – Man muss also Lösungen finden, die einerseits den staatlichen Vorgaben genügen, anderseits der Eigenart der jeweiligen Religionsgemeinschaft entsprechen.

Der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus schlug die Anerkennung als gemeinnütziger Verein vor.
Das finde ich keine besonders hilfreiche Idee. Jene Muslime, die die öffentliche Anerkennung anstreben, wollen, dass der Staat ihre Religionsgemeinschaft und deren Beitrag zum guten Zusammenleben in der Gesellschaft würdigt. Dazu reichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung nicht aus. Eine sinnvolle Lösung ist das jedoch für soziale oder karitative Organisationen von Muslimen, bei denen tatsächlich die Gemeinnützigkeit und nicht die Religion im Vordergrund steht.

Was halten Sie von der Diskussion über die Anerkennung des Islam als Religion?
Die aktuelle Diskussion steht unter dem Vorzeichen einer Gewalttat, dem Attentat auf "Charlie Hebdo". Meines Erachtens sollte eine solche Diskussion primär von der Überlegung ausgehen, wie ein gutes Zusammenleben verschiedener Religionsgemeinschaften in einer Gesellschaft möglich ist, zu der auch eine wachsende Anzahl Menschen gehört, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Hinzu kommt, dass die «öffentliche Anerkennung» im juristischen Sinn immer einer konkreten Gemeinschaft gilt, die diese Anerkennung wünscht – und nicht «dem Islam» als solchem. Es ist unsachgemäss und gefährlich, die Anerkennungsfrage als Stellungnahme «pro oder kontra Islam» zu diskutieren. Dafür ist sie zu komplex.