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Anerkennung von Religionsgemeinschaften: Zukunfts- oder Auslaufmodell?

Thema der Jahrestagung des Instituts für Religionsrecht (IR) an der Universität Freiburg.

Der Wandel der Religionslandschaft und der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirchen und Religionsgemeinschaften fordert dazu heraus, auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Schweiz nachzudenken. Diesem Thema widmete sich die Jahrestagung des Instituts für Religionsrecht (IR) an der Universität Freiburg am 31. Oktober 2014.

Referate und Workshops sorgten einerseits für den Überblick, gaben anderseits aber auch vertiefte Einblicke in die Situation in einzelnen Kantonen und die Herausforderungen für die verschiedenen Religionsgemeinschaften. Als Problemanzeigen dienten schon die Titel für die nachmittäglichen Arbeitskreise:

  • Römisch-katholische Kirche: Chancen und Risiken des Dualismus
  • Evangelisch-reformierte Kirche: Erosion der Landeskirchen?
  • Jüdische Gemeinschaften: Kleine Religionsgemeinschaft, Vor- oder Nachteil?
  • Muslimische Gemeinschaften: Welche Wege führen zur Anerkennung?

Die abschliessende Podiumsdiskussion führte nochmals deutlich vor Augen, dass der Blick auf das staatliche Anerkennungsregime je nach Religionsgemeinschaft ein anderer ist: Für kleinere oder noch nicht so lange zahlreicher vertretene Religionsgemeinschaften ist die Anerkennung ein starker symbolischer Ausdruck des Akzeptiert-Seins und Wahrgenommen-Werdens durch Staat und Öffentlichkeit. Für die grossen und alten Landeskirchen spielen neben dem Zugang zu staatlichen Behörden und Institutionen (Schulen, Spitäler, öffentlich-rechtliche Medien) auch die Steuerhoheit und die staatliche Förderung eine wichtige Rolle. Philippe Gardaz, Präsident des Institutsrates des IR und einer der Hauptreferenten der Tagung plädierte dafür, das Rechtsinstitut der «kleinen Anerkennung» auch in weiteren Kantonen einzuführen. Es anerkennt die öffentliche Bedeutung von Religionsgemeinschaften, ohne ihnen den status einer öffentlichrechtlichen Körperschaft und das Steuerbezugsrecht zu verleihen. Dieses erst in vier Kantonen eingeführte Rechtsinstitut könnte helfen, die Blockade in der Anerkennungspolitik zu überwinden.

Die Tagungsbeiträge werden 2015 in der Reihe der «Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht» in Buchform veröffentlicht.