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Mitfinanzierung

In Absprache mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) finanziert die RKZ auf nationaler und sprachregionaler Ebene Institutionen und Projekte, die für das Leben der Kirche wichtig sind. Mit regelmässigen Betriebsbeiträgen werden Institutionen in den folgenden Bereichen unterstützt:

Gemeinsame Verantwortung

Für die Mitfinanzierung SBK–RKZ stehen rund 8.9 Mio. Franken (2022) zur Verfügung. Hinzu kommt der von Fastenopfer eigenständig verwaltete Beitrag in der Höhe von CHF 250‘000.

Die Entscheide werden gemeinsam durch die für die Seelsorge zuständige SBK und den Finanzgeber RKZ getragen. Strategisch und operativ wird die Mitfinanzierung SBK–RKZ durch folgende Gremien gesteuert:

  • Der Kooperationsrat SBK–RKZ ist auf strategischer Ebene dafür zuständig, dass die von der SBK bestimmten pastoralen Ziele und Prioritäten und die Finanzplanung der RKZ aufeinander abgestimmt sind.
  • Die Planungs- und Finanzierungskommission SBK–RKZ (PFK) ist für Vorgaben und Leitlinien zuständig.
  • Fachgruppen sind für die einzelnen Aufgabenfelder zuständig. Sie prüfen die Gesuche und sind Gesprächspartner für die mitfinanzierten Institutionen.
  • Das Generalsekretariat der RKZ übernimmt die Geschäftsführung und dient als Anlaufstelle für Fragen zur Mitfinanzierung oder zu einzelnen Gesuchen.