Die RKZ genehmigt Budget 2026 und Finanzplan der Mitfinanzierung 2027-2030
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 27.-28. Juni 2025 das Budget 2026 verabschiedet sowie den Finanzplan für die Mitfinanzierung 2027 bis 2030 beraten. Damit schafft sie die finanzielle Grundlage für die kontinuierliche Unterstützung kirchlicher Aufgaben auf nationaler und sprachregionaler Ebene.
Das Budget 2026 sieht Gesamtausgaben in der Höhe von CHF 14'191'600 vor. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um CHF 200'000. Dieser Mehraufwand dient der 2024 beschlossenen Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren. Der Beitrag von CHF 420'000 für die Sonderfinanzierung der historischen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs wird bis Ende 2026 weitergeführt.
Der Finanzplan für die Mitfinanzierung legt die Beiträge fest, welche die RKZ im Rahmen des mit der Bischofskonferenz getragenen Systems an die sieben nationalen und sprachregionalen Aufgabenfelder für die kommenden Jahre auszugeben vorsieht. Für den Zeitraum 2027 bis 2030 wurde der Finanzrahmen zur Mitfinanzierung kirchlicher Institutionen auf CHF 8.6 Mio. (ab 2027) und CHF 8.5 Mio. (ab 2028) festgelegt. Durch die Reduktion der Mittel in der Mitfinanzierung SBK|RKZ sollen Mittel gezielt zur Unterstützung von Präventions- und Interventionsmassnahmen gegen sexuellen Missbrauch sowie die solidarische Unterstützung der Seelsorge in den Asylzentren des Bundes umgelagert werden. Die Verteilung der Mittel auf die rund 40 unterstützten Institutionen wird im Herbst 2025 durch die paritätischen Gremien von RKZ und SBK beraten und der Plenarversammlung im November zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund des gestiegenen Umfangs und der zunehmenden Komplexität der Aufgaben der RKZ hat die Plenarversammlung auf Empfehlung der bisherigen Revisionsstelle beschlossen, künftig eine externe Revisionsgesellschaft mit der Prüfung zu betrauen. Die Beauftragung soll eine weiterhin professionelle und unabhängige Finanzkontrolle sicherstellen.
Ebenfalls verabschiedet wurde ein neuer Leitfaden für die Schaffung, personelle Ausstattung und Evaluation von Einrichtungen der Migrationspastoral. Das von der Dienststelle Migratio entwickelte Dokument soll die Entscheidungsträgerinnen und -träger auf nationaler Ebene, auf Ebene der Bistümer, der kantonalkirchlichen Organisationen sowie deren landeskirchlichen Verbände dabei unterstützen, ihre anderssprachigen Seelsorgeangebote zu gestalten.
Am 14. Oktober 2025 veranstalten RKZ und SBK gemeinsam einen Abend zum Thema «Kirche und medialer Service Public» in Bern. Ein Impulsreferat von Susanne Wille, Generaldirektorin der SRG SSR, sowie weitere Referate und eine Podiumsdiskussion bieten Raum für den Austausch über mediale Präsenz und kirchliche Kommunikation. Eingeladen sind die Mitglieder kantonalkirchlicher Exekutiven, Vertretern der Bistumsleitungen, Leiterinnen und Leitern mitfinanzierter Institutionen, Informationsbeauftragte und weitere Wissens- und Verantwortungsträgern über die Kantons-, Bistums- und Sprachgrenzen hinweg.
Weitere Auskünfte erteilen Urs Brosi (Generalsekretär RKZ) und Sabine Stalder (stv. Generalsekretärin RKZ)
Tel. 044 266 12 00, E-Mail: urs.brosi(at)rkz.ch / sabine.stalder(at)rkz.ch