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«Jerusalema Dance Challenge»: Diese Rechte braucht es für die Musik im Video

Merkblatt für die Abklärung der Urheberrechte

Bild von StockSnap auf Pixabay

In den letzten Monaten wurden Tanzvideos zum Song «Jerusalema» der südafrikanischen Künstler DJ Master KG und Nomcebo Zikode zu einem viralen Phänomen auf dem Internet. Auch Pfarreien und kirchliche Institutionen haben bereits ein eigenes Video mit dem Song erstellt und über ihre digitalen Kanäle im Internet verbreitet.

Da bei diesen Videos zum einen eine fremde Audio-Aufnahme und zum anderen ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet werden, müssen die notwendigen Zustimmungen eingeholt und Lizenzen erworben werden. Zwar sind die üblichen Übertragungsrechte für das Abspielen des Songs «Jerusalema» in der bestehenden Vereinbarung zwischen RKZ und SUISA enthalten, jedoch müssen für die Herstellung eines Videos, welches mit dem Song unterlegt wird, zusätzliche Urheberrechte eingeholt und bezahlt werden.

Welche und wo diese Rechte eingeholt werden können findet man im folgenden Merkblatt.

Die RKZ übernimmt im Falle einer Urheberrechtsverletzung bzw. Abmahnung durch die beiden Lizenzgeber weder eine Haftung noch die Kosten.