Bedauern über die Rückkehr von Abt Jean Scarcella ins Amt
©Abtei Saint-Maurice
In Anbetracht der öffentlich verfügbaren Informationen über den Abt und verschiedene Mitglieder der Abtei St. Maurice im Unterwallis bedauern wir, dass Abt Jean Scarcella sich entschieden hat, sein Amt wieder aufzunehmen. Denn einerseits sind viele Menschen, vor allem in der Westschweiz, unangenehm berührt durch das Wegwischen von Verantwortung. Andererseits beschädigt es die Glaubwürdigkeit der Massnahmen, welche die RKZ und die KOVOS zusammen mit der Schweizer Bischofskonferenz mit viel Engagement gegen den Missbrauch ergreifen, wenn Abt Scarcella wieder Mitglied dieser Bischofskonferenz wird.
Die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud, hat am 17. Oktober 2024 die Einstellung diverser Verfahren ausdrücklich infolge Verjährung verfügt und nicht weil die Vorwürfe unbegründet wären. In Interviews hat sie dies auch zum Ausdruck gebracht.
Wenn Abt Jean Scarcella die juristische Entscheidung zur Einstellung der Verfahren gegen ihn und seine Mitbrüder nun im Sinn einer moralischen Unbedenklichkeit interpretiert, so ist dies vor allem von einem Mann der Kirche nur schwer zu verstehen. Seit 2009 ist er in leitender Funktion in der altehrwürdigen Abtei tätig, seit 2015 ist er deren Abt. Da trägt er unweigerlich eine Verantwortung für das, was sich in diesen Jahren zugetragen haben soll.
Wir bekräftigen von unserer Seite, was heute auch die Schweizer Bischöfe festgehalten haben, dass wir nämlich unser Engagement für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und Intervention im Bereich des sexuellen Missbrauchs entschlossen weiterführen werden. Wir schätzen ausserordentlich, dass wir in den letzten Monaten sehr intensiv und konstruktiv mit der Bischofskonferenz und der KOVOS zusammenarbeiten konnten und dass wir heute gemeinsam auf diesem Weg sind.
Roland Loos, Präsident der RKZ
Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ