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Gut begründen

Pastorale Begehren an die staatskirchenrechtlichen Behörden sind aus der konkreten Situation heraus zu begründen, mit Bezug auf pastorale Konzepte und theologische Überlegungen.

Ermöglichen Sie eine fundierte Entscheidungsfindung mit gut dokumentierten Anträgen.

In Anerkennung der Zuständigkeiten

Mitglieder staatskirchenrechtlicher Behörden sind gleichzeitig engagierte Laien, die sich aus Überzeugung für die Kirche einsetzen, und gewählte Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Wohnbevölkerung. Sie nehmen Aufgaben wahr, welche ihnen die kantonalkirchliche Gesetzgebung überträgt, und nehmen so ihre Mitverantwortung als Christen und Christinnen für das Leben der Kirche wahr.

Anerkennen Sie die Eigenverantwortung der staatskirchenrechtlichen Behörden: in ihren gesetzlichen Pflichten wie auch als Getaufte und Gefirmte, die das Leben der Kirche in Gemeinschaft mit den Priestern und Seelsorgenden aktiv mitgestalten.