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Kirchliche Solidargemeinschaft mit Tatkraft

1971 haben die kantonalkirchlichen Organisationen die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ins Leben gerufen. Ihr gehören heute 24 kantonalkirchliche Organisationen und 2 Bistümer an.

In den meisten Kantonen ist die römisch-katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt und als so genannte staatskirchenrechtliche Körperschaft organisiert. In den Kantonen Genf und Neuenburg organisiert sich die Kirche zivilrechtlich als Verein. Im Tessin und im Wallis sind es die Bistümer, die öffentlich-rechtlich anerkannt sind; sie vertreten die katholische Wohnbevölkerung auch in der RKZ.


Mitglieder

kirchensteuerwirkt.ch

Kirchensteuer wirkt zum Wohl der Menschen

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Vision «dual kongruent»

© Rainer Sturm / pixelio.de

Vision der Katholischen Landeskirche im Thurgau und der Bistumsregionalleitung für die kirchliche Entwicklung 2030

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