Menu
 Aktuell » Archiv 

Genugtuungsfonds als konkretes Zeichen der Solidarität

Gebets- und Bussfeier vom 5. Dezember 2016 für die Opfer sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Mit einem Bussgottesdienst und einer Pressekonferenz in Sitten setzte die Schweizer Bischofskonferenz am 5. Dezember 2016 ein deutliches Zeichen, wie ernst sie es mit dem Schuldbekenntnis, der Bereitschaft zur Aufarbeitung des Geschehenen und dem Willen zur Vermeidung neuer Fälle meint.

Schuldbekenntnis der Bischöfe

Der Gebets- und Bussfeier stand der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Charles Morerod, vor. Er bekannte im Gebet: «Grosse Schuld ist in unserer Zeit in der Kirche und auch in unseren Diözesen und Gemeinschaften offenbar geworden – eine Schuld Einzelner; eine Schuld, die auch durch bestimmte Strukturen sowie Verhaltens- und Denkmuster ermöglicht worden ist. Die Schuld ist mehrschichtig: der Übergriff, das gleichgültige Schweigen, die unterlassene Hilfe für das Opfer. Wir fühlen uns auf verschiedenen Ebenen verantwortlich und verdanken den Opfern, dass sie uns die Augen geöffnet haben.»

In der Pressekonferenz informierte Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums für sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld, über den Umgang der katholischen Kirche mit sexuellen Übergriffen. Neben der transparenten Information über die Zahl und Art der Fälle standen die vielen Präventionsmassnahmen im Zentrum seiner Darlegungen. Vorbeugung ist ein zentrales Anliegen.

Genugtuungsfonds als Ausdruck tatkräftiger Solidarität

Besonders bedrückend ist die Situation der Opfer früherer Übergriffe, die nach staatlichem und kirchlichem Recht verjährt sind, und die während langer Zeit von kirchlichen Instanzen weder Gehör noch Genugtuung erhalten haben. Für diese wurde ein Genugtuungsfonds eingerichtet. Er wurde von der Bischofskonferenz, den Orden und der RKZ geäufnet und wird von einer unabhängigen Kommission verwaltet.

Renata Asal-Steger, Vizepräsidentin der RKZ, nannte in ihrem Votum anlässlich der Pressekonferenz mehrere Gründe, weshalb sie sich stellvertretend für die kantonalkirchlichen Organisationen und Kirchgemeinden mit CHF 150‘000 am Fonds in der Höhe von einer halben Million Franken beteiligt: 

  • Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind gemäss staatlichem Recht die Arbeitgeber vieler kirchlichen Mitarbeiter. Sie tragen eine hohe Mitverantwortung im Zusammenhang mit der Problematik sexueller Übergriffe. Diese betrifft die Prävention, die Sorgfalt bei Anstellungen und den Umgang mit Vorkommnissen. Diese Verantwortung ist rechtlicher und auch moralischer Natur.
  • Das Miteinander von bischöflichen und staatskirchenrechtlichen Instanzen ist gerade im Zusammenhang mit dem sensiblen Thema der sexuellen Übergriffe im kirchlichen Umfeld zentral, damit die Verantwortung gemeinsam wahrgenommen werden kann.
  • Vor allem aber will die RKZ ein konkretes Zeichen der Solidarität mit den Opfern von verjährten Übergriffen setzen. Es soll konkret sichtbar werden, dass es sich bei dieser Solidarität nicht um ein blosses Lippenbekenntnis handelt, sondern um «tätige Reue», wohl wissend, dass Geld den zugefügten Schaden und die erlittenen Nöte nicht beseitigen kann.

Mit Blick auf die Zukunft hielt Renata Asal-Steger fest, auch die Körperschaften wollten dazu beitragen, dass Übergriffe im kirchlichen Umfeld möglichst vermieden werden.

Links zum Thema
Medienmitteilung SBK
Bericht auf kath.ch 
Statement von Renata Asal-Steger