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Kirchliche Stiftungen

Neue rechtliche Regelungen für kirchliche Stiftungen - Informationen und Empfehlungen zuhanden der Mitglieder der RKZ

© Markus Bernet

Eine Gesetzesänderung im Rahmen der Prävention im Bereich der Finanzkriminalität und Terrorfinanzierung verpflichtet privatrechtliche kirchliche Stiftungen neu zu einer ordentlichen Buchführung und dazu, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Darüber hinaus wurde im Nationalrat eine Interpellation eingereicht, welche die Befreiung kirchlicher Stiftungen von staatlicher Aufsicht in Frage stellt und dazu auffordert zu prüfen, ob es nicht besser wäre, die Aufsicht einer staatlichen Stelle zu übertagen.

Die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ hat sich mit diesen Entwicklungen befasst und am 29. September 2016 einen Bericht verabschiedet, der einerseits der Information dient, anderseits den Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit aufzeigt.

Informationen und Empfehlungen zu den neuen rechtlichen Regelungen für kirchliche Stiftungen