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Kirchliche Stiftungen

Bevorstehende bundesrechtliche Änderungen

Martin Gerber, Pfarreiforum

Ab Januar 2016 treten neue Vorschriften für Stiftungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf die kirchlichen Stiftungen haben. Insbesondere werden alle Stiftungen verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen. Bestehende Stiftungen haben dafür 5 Jahre Zeit. Bei Nichteintragung drohen Sanktionen. Durch die Eintragung im Handelsregister werden wichtige Informationen zu den Stiftungen veröffentlicht, was der Transparenz dienen soll und den Hauptzweck der Änderungen bildet. So wird öffentlich, welche kirchlichen Stiftungen es überhaupt gibt und wer darin Verantwortung trägt. Die Schweizerische Kirchenzeitung hat dazu einen sehr hilfreichen Artikel veröffentlicht.

Artikel in der SKZ 44/2015: Kirchliche Stiftungen - Bevorstehende bundesrechtliche Änderungen