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Neues Genfer Laizität-Gesetz verabschiedet

Das neue Laizitäts-Gesetz sieht weiterhin den staatlichen Einzug freiwilliger Beiträge der Mitglieder an religiöse Gemeinschaften vor.

Am 26. April 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Genf nach intensiven und kontroversen Debatten ein neues Gesetz über Laizität des Staates verabschiedet. Im Kanton Genf sind Kirche und Staat getrennt, weshalb keine Kirchensteuern erhoben und keinerlei Staatsbeiträge entrichtet werden. Der Kanton nimmt jedoch die freiwilligen Beiträge von Steuerzahlern an die anerkannten Kirchen auf und verteilt diese. Für diese Verwaltungsleistung wird er von den Kirchen entschädigt. Mit dem neuen Gesetz sollte diese Leistung des Kantons zunächst abgeschafft werden. Die Kirchen befürchteten, dass jene Steuerzahlenden, die diese Leistung als Sicherheit schätzten, künftig auf die Entrichtung des freiwilligen Beitrages verzichten würden. Aufgrund ihrer Intervention bei den Mitgliedern des Grossen Rates wurde der Antrag der vorberatenden Kommission abgelehnt, diese Bestimmung zu streichen.

Allerdings haben jene Kräfte, die eine noch stärkere Trennung zwischen Staat und Kirchen/Religionsgemeinschaften wünschten, im Parlament aber unterlegen sind, nun das Referendum ergriffen, so dass es voraussichtlich zu einer Volksabstimmung kommen wird. Würde das Gesetz abgelehnt, blieben die entsprechenden Bestimmungen in der neuen Genfer Kantonsverfassung vorerst ohne Ausführungsgesetz. Art. 3 derselben sieht vor, dass der Staat «laïque» und religiös neutral ist, kultische Aktivitäten weder entlöhnt noch subventioniert, die staatlichen Autoritäten aber Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften unterhalten.

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