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Kirche als Service public

Zum Bericht der Konsumentenzeitschrift K-Tipp «Heirat und Erdbestattung bleiben möglich»

© 2014 Lupo / pixelio.de

In ihrer Ausgabe vom 6. April 2016 thematisierte die in der Deutschschweiz weit verbreitete Konsumentenzeitschrift K-Tipp das Thema Kirchenaustritt. Der Grundtenor des Artikels lautet: Ein Kirchenaustritt bleibt für den Empfang von Sakramenten und für die kirchliche Bestattung folgenlos. «Auch wenn Braut und Bräutigam aus der Kirchgemeinde ausgetreten sind, dürfen sie in der Kirche heiraten. Und eine Beerdigung durch einen Pfarrer ist ohne Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde möglich.» Für diese Auffassung beruft sich der K-Tipp insbesondere auf den Sprecher des Bistums Chur, Giuseppe Gracia, sowie auf den Basler Bistumssprecher Hansruedi Huber.

Stellungnahme der RKZ

Die RKZ nahm zu diesem Beitrag kritisch Stellung. Sie wies insbesondere darauf hin, dass die Kirchensteuern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kirche ihren Service public erbringen kann. Die Solidarität aus finanziellen Gründen zu kündigen und gleichwohl Dienstleistungen zu beziehen, komme dem «Schwarzfahren» gleich. Zudem wies die RKZ darauf hin, dass die Bischöfe die Seelsorgenden keineswegs auffordern, unkritisch jeden Wunsch zu erfüllen, sondern auf den konkreten Einzelfall einzugehen. Einen pauschalen Rechtsanspruch der Ausgetretenen auf Sakramente, wie ihn der K-Tipp nahelegt, sehen die Richtlinien der Bistümer nicht vor.

Informationen zu Handen der Mitglieder der RKZ

Ihre Mitglieder und deren Informationsbeauftragte machte die RKZ zusätzlich auf die Regelungen zu den Austrittswilligen des Bistums Basel, aufmerksam. Dort heisst es ausdrücklich: «Im Bistum Basel gehören Gliedschaft in der Kirche und Zugehörigkeit zur staatskirchenrechtlichen Institution zusammen. Nur in wenigen Ausnahmesituationen können sie als voneinander getrennt betrachtet werden. Ob eine solche Situation vorliegt, prüft das Bistum in einem festgelegten Verfahren.» Den Bistümern sind die Austritte nicht gleichgültig.

Berichterstattung und Weiterführung des Themas durch kath.ch

Während der K-Tipp an seiner Darstellung festhielt und sich nicht bereit erklärte, die Stellungnahme der RKZ abzudrucken, nahm kath.ch das Thema in mehreren Beiträgen auf. So berichtete kath.ch über die «harsche Kritik» der RKZ am K-Tipp, befragte den Kirchenrechtler Urs Brosi zu den rechtlichen Aspekten des Themas, und holte auch Stimmen zum konkreten Umgang von Seelsorgern mit Personen ein, die aus der Kirche ausgetreten sind, aber deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.