Rechtliche Hinweise
1 Haftung
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten…
Rechtsgrundlage
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Mit der Beitragsvereinbarung SBK–RKZ werden die finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der Schweizer Bischofskonferenz…
Fünf Jahrzente - Fünf Akzente
Videoserie zur Geschichte der RKZ
1) Anfänge – in Rufweite des Konzils
2) 1971-1981: Partizpation – Synode 72
3) 1981-1991: Finanzen – Solidarische Kirche…
Dokumente
Auf das Zusammenspiel kommt es an - Empfehlungen der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ
Faltblatt zu den Empfehlungen
Im dualen System sorgen zwei…
Sonderregelungen in GE, NE, VD, VS und TI
In den Kantonen GE, NE, VD, VS und TI ist das Verhältnis von Staat und Kirche anders geregelt – dort sieht das duale System anders aus als in den übrigen…
Gut begründen
Pastorale Begehren an die staatskirchenrechtlichen Behörden sind aus der konkreten Situation heraus zu begründen, mit Bezug auf pastorale Konzepte und theologische Überlegungen.
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Getreu dem Auftrag
Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium in der Welt von heute glaubwürdig zur Sprache zu bringen und in die Tat umzusetzen. Den staatskirchenrechtlichen Behörden kommt die…