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 Aktuell 

150 Jahre «Musik und Liturgie»

Einladung zum Festakt in Einsiedeln am 14. März 2026

Am Samstag, 14. März 2026 in der Klosterkirche Einsiedeln ein Festakt der besonderen Art statt: Seit 15 Dekaden berichtet «Musik und Liturgie» ununterbrochen über die Katholische Kirchenmusik der Schweiz – zu Beginn in gedruckter Form und unter anderen Namen und seit einem Jahr als Onlineportal. Das 150-jährige Bestehen und der erfolgreiche Start des Portals ist dem Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverband (SKMV) eine Würdigung und Feier wert. 

Der Anlass startet um 12.15 Uhr mit einem Apéro Riche im Hofspeisesaal des Klosters Einsiedeln. Anschliessend findet der Festakt mit Wort und Musik in die Klosterkirche Einsiedeln statt. Neben musikalischen Beiträgen von verschiedenen Chören werden drei kirchenmusikalisch bedeutende Personen der Deutschschweiz mit einer Medaille geehrt. Es sind dies Martin Hobi und Pater Theo Flury (Verleihung der Orlando di Lasso Medaille) und Abt Urban Federer (Ambrosius Medaille).

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Medienmitteilung 150 Jahre Musik und Liturgie vom 16.01.2026



Gemeinsam für eine starke Präsenz der Seelsorge im Gesundheitswesen

Medienmitteilung Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen (KSiG) vom 22. Januar 2026

Die Kirchen stärken die Seelsorge im Gesundheitswesen neu und gemeinsam: Am 19. Januar 2026 fand in Bern die erste nationale Konferenz des neu gegründeten Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen (KSiG) statt. Rund 80 Fachpersonen aus Kirchen, Religionsgemeinschaften, Berufsverband, Weiterbildung und Praxis diskutierten, wie Seelsorge als professioneller Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung unter wachsendem Kostendruck und gesellschaftlicher Vielfalt langfristig gesichert werden kann.

Mit dem Start des KSiG am 1. September 2025 bündeln die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz ihre Kräfte auf nationaler Ebene. Die Co-Präsidentinnen des Steuerungsausschusses, Catherine Berger und Sabine Stalder, betonten den Meilensteincharakter dieses Schritts: Erstmals übernehmen die Kirchen gemeinsam Verantwortung für ein zentrales gesellschaftliches Handlungsfeld – dort, wo Menschen in Krankheit, Krise und am Lebensende Begleitung und Orientierung suchen, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit.

Das Kompetenzzentrum versteht sich als Plattform, Stimme und Ressource. Es setzt sich für gute Rahmenbedingungen der Seelsorge im Gesundheitswesen ein, erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Kirchen und fördert den Dialog mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Politik und Gesellschaft. Ziel ist nicht institutionelle Selbstsicherung, sondern die nachhaltige Verankerung des Werts der Seelsorge im Dienst am Menschen.

Im geschäftlichen Teil wurde das Budget 2026 in der Höhe von CHF 180’000 vorgestellt. Die Finanzierung erfolgt zu 40 Prozent durch die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und zu 60 Prozent durch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz. Schwerpunkte bilden Interessenvertretung, Vernetzung, Arbeitsgruppen sowie nationale Austauschformate.

Ein inhaltlicher Akzent der Konferenz war das Referat von Nationalrätin Ursula Zybach zu den aktuellen Herausforderungen des Schweizer Gesundheitswesens. Sie beschrieb ein leistungsfähiges, aber zunehmend überlastetes System und hob hervor, dass chronische Erkrankungen, psychische Belastungen und die Situation am Lebensende langfristige Begleitung erfordern. Seelsorge könne hier eine wichtige Rolle spielen – an Übergängen, in ambivalenten Entscheidungssituationen und auch in der Unterstützung von belastetem Gesundheitspersonal.

Praxisbeispiele aus allen Sprachregionen der Schweiz zeigten die grosse Vielfalt der Seelsorge im Gesundheitswesen: von ambulanter Begleitung über ökumenische und multireligiöse Teams bis hin zu kantonalen und interkantonalen Modellen. Deutlich wurde der Bedarf nach nationaler Koordination, klaren Qualitätsstandards und einer Stärkung ambulanter Angebote.

Die Konferenz markierte den Auftakt eines gemeinsamen Weges. Das KSiG wird die gewonnenen Erkenntnisse bündeln und weiterentwickeln – ökumenisch, mehrsprachig und vernetzt.

Die nächste nationale Konferenz des Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen findet am Freitag, 30. Oktober 2026, in Luzern statt.



Die RKZ genehmigt den Finanzplan für die Mitfinanzierung der Jahre 2027 - 2030 und wählt ihre Organe wieder

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 28./29.November 2025 in Zürich

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung in Zürich den Finanzplan für die Mitfinanzierung der Jahre 2027 bis 2030 verabschiedet. Zudem wurden die Beiträge an die durch die RKZ mitfinanzierten Institutionen für das Jahr 2026 festgelegt. Das Vorabendprogramm widmete sich der Frage, wie staatskirchenrechtliche Organisationen angesichts gesellschaftlicher und personeller Veränderungen zukunftsfähig aufgestellt werden können. Die verschiedenen Organe, Fachgruppen und Kommissionen wurden für die Amtsperiode 2026-2027 neu gewählt.

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2025



Seelsorge im Wandel: Gemeinsam unterwegs für Menschen in Krisen

Ein Blogbeitrag von Sabine Stalder, stellvertretende Generalsekretärin der RKZ

Wenn Menschen eine Weiterbildung in Seelsorge im Gesundheitswesen abschliessen, ist das weit mehr als ein persönlicher Meilenstein. Es ist ein starkes Zeichen: Jemand hat sich entschieden, Zeit, Energie und Herzblut in einen Dienst zu investieren, der mitten ins Leben zielt – dorthin, wo es weh tut, wo es brüchig wird, wo Fragen lauter sind als Antworten.

Vor Kurzem durfte ich den Absolventinnen und Absolventen verschiedener Weiterbildungslehrgänge an der Aus- und Weiterbildung in Seelsorge (AWS) gratulieren. Aus dieser Rede ist dieser Blogbeitrag entstanden – als Dank, als Einblick in die ökumenische Zusammenarbeit und als Blick nach vorn auf die Zukunft der Seelsorge im Gesundheitswesen.


Danke – und: Ihr habt euch wirklich etwas vorgenommen

Wer eine Weiterbildung in Seelsorge im Gesundheitswesen abschliesst, entscheidet sich für eines der wohl anspruchsvollsten Felder kirchlicher Arbeit: den Dienst an Menschen in Krisen, an Kranken, an Sterbenden und Verzweifelten.

Seelsorgende begegnen Menschen, deren Leben aus den Fugen geraten ist. Sie hören zu, halten Spannungen aus, tragen mit – oft in Situationen, in denen nichts „gelöst“ werden kann. Dass Menschen sich gehört, gehalten und aufgehoben fühlen, ist wesentlich auch ihr Verdienst.

Darum gilt der Dank nicht nur den Absolventinnen und Absolventen, sondern auch ihren Familien, Freundinnen und Freunden, die sie in dieser intensiven Zeit getragen haben, und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Weiterbildung ermöglichen. Und ein besonderer Dank gilt der AWS mit ihren Programm- und Studienleitungen und allen Dozierenden, die mit hoher Professionalität die Qualität dieser Weiterbildungen sichern.

Momente tiefer Zufriedenheit werden sich im seelsorgerlichen Alltag abwechseln mit Zeiten der Erschöpfung oder des Zweifelns. Das gehört dazu. Die Ausbildung vermittelt das nötige Rüstzeug, fachlich und methodisch. Aber Seelsorge lebt auch aus einer anderen Quelle: aus Vertrauen – in Gott, ins Leben, in den Sinn des eigenen Tuns. Mein Wunsch an alle, die seelsorgerlich unterwegs sind: dass Sie sich von Gottes Geist mittragen lassen.

Ökumenische Zusammenarbeit – anspruchsvoll und kostbar

Seelsorge im Gesundheitswesen ist längst ein ökumenisches Feld. Die Zusammenarbeit zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) ist dabei alles andere als selbstverständlich.

Sie ist ein anspruchsvoller Weg, der Respekt, Geduld und die Bereitschaft voraussetzt, Spannungen auszuhalten. Unterschiedliche Traditionen, Strukturen und Kulturen treffen aufeinander.

Besonders sichtbar wird diese Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Diakonie und Seelsorge im Gesundheitswesen – und nun in einem neuen gemeinsamen Projekt: der nationalen Koordinationsstelle für Seelsorge im Gesundheitswesen.

KSiG – ein neues Kompetenzzentrum für Seelsorge im Gesundheitswesen

Am 1. September 2025 hat die nationale Koordinationsstelle für Seelsorge im Gesundheitswesen offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Unter der Leitung von Dr. Claudia Kohli tritt sie künftig als KSiG – Kompetenzzentrum Seelsorge im Gesundheitswesen auf.

Mit dem KSiG übernehmen die drei nationalen kirchlichen Dachorganisationen – EKS, SBK und RKZ – gemeinsam Verantwortung für die Zukunft der Seelsorge in diesem Feld. 

Ein zentraler Partner ist die Aus- und Weiterbildung in Seelsorge (AWS). Als ökumenische Institution verantwortet sie die Weiterbildung von Seelsorgenden im Gesundheitswesen und wird künftig als ständiger Gast an den nationalen Konferenzen des KSiG mitwirken. Ebenso wichtig ist der Dialog mit dem Berufsverband, der die Perspektive und Anliegen der praktischen Arbeit einbringt. Ohne diese beiden Partner wäre ein lebendiges und kompetentes Netzwerk nicht denkbar.

An der ersten nationalen Konferenz am 19. Januar 2026 soll genau das sichtbar werden: die Vielfalt, die Kompetenz und das Engagement aller, die täglich seelsorgerlich im Gesundheitswesen wirken. Ziel ist es, die Vernetzung zwischen Kirchen, Politik, Behörden, Bildungsinstitutionen und dem Gesundheits- und Pflegewesen zu stärken – und damit auch die Bedeutung der Seelsorge im Gesundheitswesen öffentlich sichtbarer zu machen.

Knappere Ressourcen – und trotzdem höchste Ansprüche

Die Realität ist klar:

  • Die Kirchen leiden unter Mangel an Seelsorgenden.
  • Der Mitgliederschwund wird sich zunehmend finanziell bemerkbar machen.
  • Kirchliche Strukturen geraten unter Druck; Prioritäten werden neu verhandelt werden müssen.

Gerade deshalb ist es wichtig, Kräfte zu bündeln, gemeinsam voranzugehen und sich sichtbar zu machen – in der Öffentlichkeit, in der Politik, im Gesundheitswesen. Kirchliche Mittel sind kein Luxus: Sie sind eine Investition in Menschen – in Begleitung, Hoffnung, Resilienz, Würde.

Trotz sinkender Ressourcen bleibt für uns eines unverhandelbar: die Qualität der Seelsorge. Menschen in Krankheit, Krise oder Abschied sollen weiterhin professionell und menschenfreundlich begleitet werden – fachlich kompetent, ethisch reflektiert und spirituell verankert.

Interreligiöse Zusammenarbeit – mehr als eine nette Option

Der nächste strategische Schritt ist die Stärkung der interreligiösen Zusammenarbeit. Die religiöse Landschaft der Schweiz wird vielfältiger. Im Gesundheitswesen sind längst Menschen unterwegs, die aus unterschiedlichen spirituellen und religiösen Traditionen kommen.

Interreligiöse Zusammenarbeit ist darum:

  • nicht nur eine pastorale Möglichkeit,
  • sondern eine strategische Notwendigkeit.

Sie macht kirchliches Handeln politisch konsensfähig und zukunftsfähig – gerade in öffentlich finanzierten Bereichen wie Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Ja, sie bringt zusätzliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen mit sich. Aber sie ist eine Investition, die sich lohnt, weil sie einen lebendigen, gut vernetzten Dienst stärkt, der der Gesellschaft echten Mehrwert bietet.

Seelsorge im Gesundheitswesen: Ein Feld im Umbruch

Das Gesundheitswesen verändert sich rasant:

  • ambulant statt stationär,
  • hochspezialisierte Medizin,
  • zunehmender ökonomischer Druck,
  • komplexe ethische Spannungsfelder.

In diesem Umfeld braucht es eine Seelsorge, die:

  • kompetent ist – fachlich und theologisch,
  • reflektiert – im Umgang mit Leid, Schuld, Sinnfragen, Grenzerfahrungen,
  • vernetzt – mit Pflege, Medizin, Ethik, Sozialdiensten und Leitung.

Genau hier kommen die Absolventinnen und Absolventen der AWS ins Spiel: Sie sind Teil dieser Zukunft. Mit ihrem Wissen, ihrer Kompetenz und ihrer spirituellen Verwurzelung tragen sie dazu bei, dass Menschen in Krankheit, Krise oder Abschied nicht allein sind, sondern Zuspruch, Begleitung und Hoffnung erfahren.

Gemeinsam weitergehen

Vielleicht begegnen wir uns wieder – im Rahmen der neuen nationalen Konferenzen, im KSiG, in der Seelsorgepraxis oder bei weiteren Weiterbildungen. Entscheidend ist: Wir gestalten diese Zukunft gemeinsam – ökumenisch, zunehmend interreligiös, gut vernetzt.

Seelsorge im Gesundheitswesen baut Brücken, hört zu und stärkt – Patientinnen und Patienten, Angehörige, Mitarbeitende im Gesundheitswesen.

Mein Wunsch an alle, die sich in diesem Feld engagieren:

  • Bleiben Sie neugierig.
  • Bleiben Sie vernetzt.
  • Bleiben Sie nah bei den Menschen.

Und: Vertrauen wir darauf, dass Gott unseren Weg mitgeht – in den leisen Momenten am Krankenbett ebenso wie in grossen strukturellen Projekten.

Ich wünsche Ihnen und euch für das seelsorgerliche und kirchliche Wirken von Herzen alles Gute – und Gottes reichen Segen auf diesem Weg.



Eine nicht näher umschriebene Sexualmoral bleibt für das Privatleben relevant

Stellungnahme des Präsidiums der RKZ zur Standortbestimmung der Schweizer Bischöfe bezüglich der persönlichen Lebensführung von Seelsorger:innen.

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat vor zwei Jahren das Ziel gesetzt, dass das Privatleben der Seelsorgerinnen und Seelsorger keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr haben dürfe. Das Präsidium der RKZ bedauert, dass dieses Ziel mit der Standortbestimmung der SBK noch nicht erreicht worden ist. Die RKZ wird sich weiter dafür einsetzen.

Ziele der RKZ

Ende September 2023 hat die RKZ im Kontext der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie vier Forderungen an die SBK adressiert. Darunter die Forderung, «dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.» Die RKZ bezog sich dabei auf eine Änderung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst, der die deutschen Bischöfe im November 2022 zugestimmt hatten. Diese besagt: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker, Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige sowie Personen im Noviziat und Postulat bleiben hiervon unberührt.» (Art. 7 Abs. 2 Sätze 3-4 GO).

Verschiedene kirchliche Kreise haben sich der Zielvorgabe der RKZ angeschlossen. Sie möchten, dass kirchliche Mitarbeitende, die in einer gemäss der katholischen Sexualmoral «irregulären» Beziehung leben (uneheliche hetero- oder homosexuelle Partnerschaft, nur zivil, aber nicht kirchlich geschlossene Ehe, insbesondere nach einer zivilrechtlichen Scheidung), aus der Heimlichtuerei und vom Damoklesschwert der Kündigung befreit werden. Die rigide und homophobe Sexualmoral gilt ausserdem als systemisches Element, das sexuellen Missbrauch begünstigt.

Wichtige Fortschritte

Die RKZ erkennt heute das intensive Bemühen der Schweizer Bischöfe an, ihren Reflexionsstand in einer Standortbestimmung festzuhalten. Dabei sind aus Sicht der RKZ zwar wichtige Fortschritte zu verzeichnen, es bleiben jedoch auch erhebliche Desiderate bestehen.

Die Fortschritte betreffen zunächst den Sprachstil: Es herrscht eine spürbare Vorsicht im Umgang mit der Fragestellung sowie eine Zurückhaltung, irgendwelche roten Linien zu benennen – auch dort, wo das Leben von der kirchlichen Norm abweicht. Stets soll versucht werden, Wege zu finden. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Ausweitung der Glaubwürdigkeitsperspektive: Glaubwürdigkeit verschaffen die Gläubigen insgesamt, die kirchlichen Strukturen sowie der Lebensstil der Seelsorgenden – beispielsweise ihr Umgang mit materiellen Gütern – und ihr Engagement für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, ein menschenwürdiges Leben und die Bewahrung der Schöpfung.

Desiderata

Wenngleich die Perspektive auf die Glaubwürdigkeit ausgeweitet wurde, so bleibt das bisherige Kernthema erhalten: «Gestaltung von Beziehungen» und ein «verantworteter Umgang mit der Sexualität» sind weiterhin Kriterien für den kirchlichen Dienst – lediglich nicht mehr die einzigen. Die Bischöfe schreiben unmissverständlich: «Seelsorgerinnen und Seelsorger, deren persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweicht, wissen, dass dies Konsequenzen für ihren Sendungsauftrag haben kann» (S. 3).

Das Wörtchen «kann» verweist auf den Ermessensspielraum. Bemerkenswert ist, dass die Bischöfe diesen Ermessenspielraum bei der Beurteilung, ob eine von den kirchlichen Vorgaben abweichende Lebenssituation zum Entzug der kirchlichen Sendung führt, nicht eingrenzen. Sie haben sich entschlossen, «keinen Katalog von Regeln und Kriterien zu veröffentlichen» (S. 6), da sie nicht nur das äussere Verhalten, sondern auch die «Herzenshaltung» (S. 7) berücksichtigen wollen.

Eine Standortbestimmung?

Die RKZ bedauert, dass das Dokument Personen, die sich für eine kirchliche Tätigkeit interessieren, wenig Klarheit eröffnet, ob sie mit ihrer Lebensform geduldet werden oder nicht. Wie kann die lesbische Frau, die sich überlegt Religionspädagogin zu werden, wie kann der wiederverheiratete Mann, der sich mit dem Berufsbild Seelsorger befasst, sicher sein, dass sie nach absolvierter Ausbildung nicht aufgrund ihrer Lebensführung ohne kirchliche Beauftragung dastehen? 

Hauptbetroffen bleiben die Männer und Frauen, die bereits im kirchlichen Dienst tätig sind und sich in «komplexen Beziehungssituationen» (S. 4) befinden. Sie begegnen der Erwartung der Bischöfe, dass sie sich auf «einen steilen, anspruchsvollen Weg» begeben, um sich den Idealen des christlichen Glaubens anzunähern (S. 4). Nach der offiziellen Lehre der katholischen Kirche besteht dieses Ideal jedoch für alle, die nicht kirchlich verheiratet sind, in der «Keuschheit der Enthaltsamkeit» (Weltkatechismus, Ziffern 2350, 2359, 2390). Wie sehr die einzelnen Bischöfe die Seelsorgenden an diesem Ziel messen, bleibt offen.

Für die RKZ ist klar, dass sie das vor zwei Jahren aufgezeigte Ziel weiterhin verfolgt. Sie wird das im direkten Gespräch mit den Bischöfen tun, aber auch indem sie kantonalkirchliche Körperschaften unterstützt, welche rechtliche Möglichkeiten ausloten.

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