Die RKZ bekräftigt die langfristige Sicherstellung der Präventions- und Interventionsarbeit
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 27. und 28. März 2026 in Thun (BE) die Jahresrechnung 2025 genehmigt. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 272’828. Das positive Ergebnis ist insbesondere auf geringere Aufwendungen im Bereich der Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch zurückzuführen. Gleichzeitig unterstreicht die RKZ ihre klare Haltung, die Aufarbeitung sowie die Präventions- und Interventionsarbeit langfristig sicherzustellen.
Gäste aus Kirche und Politik
An der Versammlung nahmen Gäste aus Kirche und Politik teil. David Leutwyler, Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, überbrachte ein Grusswort und verwies auf die besondere Geschichte der katholischen Kirche im Kanton Bern.
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, betonte in seiner Einleitung zum thematischen Teil, dass der Missbrauch das Bild der katholischen Kirche stark geprägt habe. Gleichzeitig werde aber auch das Engagement der Kirche für die Aufarbeitung zunehmend wahrgenommen. Er dankte der RKZ für ihren Einsatz in diesem Bereich.
Genugtuungsleistungen der Kirche und Formen der Intervention
Der thematische Schwerpunkt der Plenarversammlung widmete sich den Genugtuungsleistungen der Kirche sowie der Intervention bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexuelle Übergriffe. Liliane Gross, Präsidentin der Kommission Genugtuung, informierte über die Arbeit der Kommission. Sie erläuterte das Verfahren bei der Meldung und Prüfung von Gesuchen, die Kriterien für die Festlegung der ausgerichteten Beträge sowie die erwartete Entwicklung der Fallzahlen.
Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von SBK/RKZ/KOVOS, ging in seinem Vortrag auf die Herausforderungen ein, mit denen kirchliche Arbeitgeber bei der Meldung von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen konfrontiert sind. Er stellte ein Stufenmodell vor, das zwischen Irritationen, Grenzüberschreitungen, berufsethischen Verstössen und Straftaten unterscheidet und jeder Stufe eigene Zuständigkeiten und Verfahren zuordnet. Im Weiteren stellte er die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz vor sexueller Belästigung dar.
Nationale Synodalitätskommission: Fortschritte und Herausforderungen
Am Samstagvormittag war Detlef Hecking in seiner Funktion als Präsident der Synodalitätskommission von SBK und RKZ zu Gast. Die Kommission wurde vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Detlef Hecking berichtete über ihre bisherigen Arbeiten, Zielsetzungen und erreichten Fortschritte. Für die Schweiz sei der Synodale Prozess das anspruchsvollste Projekt der katholischen Kirche seit der Synode 72. Herausfordernd innerhalb der Synodalitätskommission seien die unterschiedlichen Erwartungen und Verständnisse der Mitglieder hinsichtlich der Definition von Synodalität.
Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 der RKZ schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 272’828 ab. Das erfreuliche Ergebnis ist insbesondere auf deutlich geringere Aufwendungen im Bereich der Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch zurückzuführen. Das Beratungsangebot und der Genugtuungsfond wurden 2025 deutlich weniger beansprucht als erwartet. Einige der Massnahmen konnten nicht so rasch umgesetzt werden. Die Bistümer übernehmen die Kosten für die Assessments selber. Zusätzlich wurde die Rechnung durch ausserordentliche Zuwendungen von Kantonalkirchen sowie einer Kirchgemeinde entlastet.
Die Plenarversammlung beschloss, den Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zuzuweisen. Auf eine Zweckbindung des Betrags wurde bewusst verzichtet, um im Hinblick auf anstehende Weiterentwicklungen und Veränderungen im Bereich der Mitfinanzierung flexibel reagieren zu können.
Kontinuität bei der Missbrauchsaufarbeitung sichern
Die 2024 abgeschlossene Zusammenarbeitsvereinbarung von SBK/RKZ/KOVOS zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs läuft im Sommer 2027 aus. Die Plenarversammlung sprach sich klar für eine Erneuerung der Vereinbarung aus, um die Kontinuität der Aufarbeitung sowie der Präventions- und Interventionsarbeit langfristig sicherzustellen.
Dass die 2023 von SBK, RKZ und KOVOS beschlossenen Assessments für Seelsorgende im letzten Jahr bei den Berufseinsteigenden erfolgreich eingeführt werden konnten, wurde positiv aufgenommen. Für 2026/27 wird die Einführung der Assessments bei den Seelsorgenden, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen, erwartet. Nicht befriedigt zeigten sich die Delegierten hingegen über die Entscheidung der Bischöfe, dass die anstellenden Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen lediglich eine Bestätigung über das durchgeführte Assessment erhalten (sog. Abklärungsnachweis). Sie haben das Präsidium beauftragt, mit den Bischöfen Präzisierungen bezüglich dieser wichtigen Schnittstelle zu schaffen.
Verdiente Würdigung für langjähriges Engagement
Die RKZ verabschiedet mit Regula Furrer ein langjähriges und ausserordentlich engagiertes Mitglied der RKZ, das die Arbeit in verschiedenen Gremien über viele Jahre mit grosser Fachkompetenz, Klarheit und Beharrlichkeit geprägt hat. Die RKZ dankt Regula Furrer herzlich für ihr Wirken und wünscht ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Gesundheit und viele bereichernde Erfahrungen.
Weitere Auskünfte erteilen Urs Brosi (Generalsekretär RKZ) und Sabine Stalder (stv. Generalsekretärin RKZ)
Tel. 044 266 12 00, E-Mail: urs.brosi(at)rkz.ch / sabine.stalder(at)rkz.ch
Zürich, 2. April 2026
