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 Aktuell 

Implementierung der psychologischen Assessments wird nach erfolgreicher Pilotphase weiter vorangetrieben

Zwischenbericht zu den psychologischen Eignungsabklärungen für angehende Seelsorgende

Im Verlauf von 2025 hat die römisch-katholische Kirche die Einführung wissenschaftlich abgestützter Assessments für angehende Seelsorgende gestartet. In einer Pilotphase wurden in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. Diese wurden von Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team konzipiert. Sämtliche Abklärungen und Gespräche werden von ausgewiesenen externen Fachpersonen durchgeführt. In Einzelfällen haben sich die diözesanen Verantwortlichen, entsprechend den Empfehlungen der Experten, gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden.

Medienmitteilung SBK-RKZ-kovos vom 3. Februar 2026

Webseite der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext



«Ein Tag wie in Taizé» – Pfingsten 2026 macht Hoffnung und Frieden lebendig

Veranstaltungshinweis zum Taizé-Treffen vom 24.-25. Mai 2026 in Baden

«Ein Tag wie in Taizé» will an Pfingsten 2026 in Baden Hoffnung und Frieden lebendig machen und in Zeiten grosser Unsicherheit aus der Gemeinschaft Stärke erwachsen lassen. Zusammen mit einer namhaften Vertretung der Communauté von Taizé soll ein Ort geschaffen werden, wo Menschen unterschiedlicher Herkunft im Dialog stehen, Hoffnung teilen und den Glauben neu entdecken können: betend, singend, in der Begegnung und im Gespräch. Es wird ein interreligiöses Treffen von Jugendlichen, jungen Erwachsene und Jungebliebenen jeden Alters aus der ganzen Schweiz und darüber hinaus. «Ein Tag wie in Taizé» ist Teil des 500-Jahre-Jubiläums der Badener Disputation.

Flyer
Anmeldung



150 Jahre «Musik und Liturgie»

Einladung zum Festakt in Einsiedeln am 14. März 2026

Am Samstag, 14. März 2026 in der Klosterkirche Einsiedeln ein Festakt der besonderen Art statt: Seit 15 Dekaden berichtet «Musik und Liturgie» ununterbrochen über die Katholische Kirchenmusik der Schweiz – zu Beginn in gedruckter Form und unter anderen Namen und seit einem Jahr als Onlineportal. Das 150-jährige Bestehen und der erfolgreiche Start des Portals ist dem Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverband (SKMV) eine Würdigung und Feier wert. 

Der Anlass startet um 12.15 Uhr mit einem Apéro Riche im Hofspeisesaal des Klosters Einsiedeln. Anschliessend findet der Festakt mit Wort und Musik in die Klosterkirche Einsiedeln statt. Neben musikalischen Beiträgen von verschiedenen Chören werden drei kirchenmusikalisch bedeutende Personen der Deutschschweiz mit einer Medaille geehrt. Es sind dies Martin Hobi und Pater Theo Flury (Verleihung der Orlando di Lasso Medaille) und Abt Urban Federer (Ambrosius Medaille).

Anmeldung

Medienmitteilung 150 Jahre Musik und Liturgie vom 16.01.2026



Gemeinsam für eine starke Präsenz der Seelsorge im Gesundheitswesen

Medienmitteilung Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen (KSiG) vom 22. Januar 2026

Die Kirchen stärken die Seelsorge im Gesundheitswesen neu und gemeinsam: Am 19. Januar 2026 fand in Bern die erste nationale Konferenz des neu gegründeten Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen (KSiG) statt. Rund 80 Fachpersonen aus Kirchen, Religionsgemeinschaften, Berufsverband, Weiterbildung und Praxis diskutierten, wie Seelsorge als professioneller Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung unter wachsendem Kostendruck und gesellschaftlicher Vielfalt langfristig gesichert werden kann.

Mit dem Start des KSiG am 1. September 2025 bündeln die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz ihre Kräfte auf nationaler Ebene. Die Co-Präsidentinnen des Steuerungsausschusses, Catherine Berger und Sabine Stalder, betonten den Meilensteincharakter dieses Schritts: Erstmals übernehmen die Kirchen gemeinsam Verantwortung für ein zentrales gesellschaftliches Handlungsfeld – dort, wo Menschen in Krankheit, Krise und am Lebensende Begleitung und Orientierung suchen, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit.

Das Kompetenzzentrum versteht sich als Plattform, Stimme und Ressource. Es setzt sich für gute Rahmenbedingungen der Seelsorge im Gesundheitswesen ein, erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Kirchen und fördert den Dialog mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Politik und Gesellschaft. Ziel ist nicht institutionelle Selbstsicherung, sondern die nachhaltige Verankerung des Werts der Seelsorge im Dienst am Menschen.

Im geschäftlichen Teil wurde das Budget 2026 in der Höhe von CHF 180’000 vorgestellt. Die Finanzierung erfolgt zu 40 Prozent durch die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und zu 60 Prozent durch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz. Schwerpunkte bilden Interessenvertretung, Vernetzung, Arbeitsgruppen sowie nationale Austauschformate.

Ein inhaltlicher Akzent der Konferenz war das Referat von Nationalrätin Ursula Zybach zu den aktuellen Herausforderungen des Schweizer Gesundheitswesens. Sie beschrieb ein leistungsfähiges, aber zunehmend überlastetes System und hob hervor, dass chronische Erkrankungen, psychische Belastungen und die Situation am Lebensende langfristige Begleitung erfordern. Seelsorge könne hier eine wichtige Rolle spielen – an Übergängen, in ambivalenten Entscheidungssituationen und auch in der Unterstützung von belastetem Gesundheitspersonal.

Praxisbeispiele aus allen Sprachregionen der Schweiz zeigten die grosse Vielfalt der Seelsorge im Gesundheitswesen: von ambulanter Begleitung über ökumenische und multireligiöse Teams bis hin zu kantonalen und interkantonalen Modellen. Deutlich wurde der Bedarf nach nationaler Koordination, klaren Qualitätsstandards und einer Stärkung ambulanter Angebote.

Die Konferenz markierte den Auftakt eines gemeinsamen Weges. Das KSiG wird die gewonnenen Erkenntnisse bündeln und weiterentwickeln – ökumenisch, mehrsprachig und vernetzt.

Die nächste nationale Konferenz des Kompetenzzentrums Seelsorge im Gesundheitswesen findet am Freitag, 30. Oktober 2026, in Luzern statt.



Eine nicht näher umschriebene Sexualmoral bleibt für das Privatleben relevant

Stellungnahme des Präsidiums der RKZ zur Standortbestimmung der Schweizer Bischöfe bezüglich der persönlichen Lebensführung von Seelsorger:innen.

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat vor zwei Jahren das Ziel gesetzt, dass das Privatleben der Seelsorgerinnen und Seelsorger keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr haben dürfe. Das Präsidium der RKZ bedauert, dass dieses Ziel mit der Standortbestimmung der SBK noch nicht erreicht worden ist. Die RKZ wird sich weiter dafür einsetzen.

Ziele der RKZ

Ende September 2023 hat die RKZ im Kontext der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie vier Forderungen an die SBK adressiert. Darunter die Forderung, «dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.» Die RKZ bezog sich dabei auf eine Änderung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst, der die deutschen Bischöfe im November 2022 zugestimmt hatten. Diese besagt: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker, Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige sowie Personen im Noviziat und Postulat bleiben hiervon unberührt.» (Art. 7 Abs. 2 Sätze 3-4 GO).

Verschiedene kirchliche Kreise haben sich der Zielvorgabe der RKZ angeschlossen. Sie möchten, dass kirchliche Mitarbeitende, die in einer gemäss der katholischen Sexualmoral «irregulären» Beziehung leben (uneheliche hetero- oder homosexuelle Partnerschaft, nur zivil, aber nicht kirchlich geschlossene Ehe, insbesondere nach einer zivilrechtlichen Scheidung), aus der Heimlichtuerei und vom Damoklesschwert der Kündigung befreit werden. Die rigide und homophobe Sexualmoral gilt ausserdem als systemisches Element, das sexuellen Missbrauch begünstigt.

Wichtige Fortschritte

Die RKZ erkennt heute das intensive Bemühen der Schweizer Bischöfe an, ihren Reflexionsstand in einer Standortbestimmung festzuhalten. Dabei sind aus Sicht der RKZ zwar wichtige Fortschritte zu verzeichnen, es bleiben jedoch auch erhebliche Desiderate bestehen.

Die Fortschritte betreffen zunächst den Sprachstil: Es herrscht eine spürbare Vorsicht im Umgang mit der Fragestellung sowie eine Zurückhaltung, irgendwelche roten Linien zu benennen – auch dort, wo das Leben von der kirchlichen Norm abweicht. Stets soll versucht werden, Wege zu finden. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Ausweitung der Glaubwürdigkeitsperspektive: Glaubwürdigkeit verschaffen die Gläubigen insgesamt, die kirchlichen Strukturen sowie der Lebensstil der Seelsorgenden – beispielsweise ihr Umgang mit materiellen Gütern – und ihr Engagement für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, ein menschenwürdiges Leben und die Bewahrung der Schöpfung.

Desiderata

Wenngleich die Perspektive auf die Glaubwürdigkeit ausgeweitet wurde, so bleibt das bisherige Kernthema erhalten: «Gestaltung von Beziehungen» und ein «verantworteter Umgang mit der Sexualität» sind weiterhin Kriterien für den kirchlichen Dienst – lediglich nicht mehr die einzigen. Die Bischöfe schreiben unmissverständlich: «Seelsorgerinnen und Seelsorger, deren persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweicht, wissen, dass dies Konsequenzen für ihren Sendungsauftrag haben kann» (S. 3).

Das Wörtchen «kann» verweist auf den Ermessensspielraum. Bemerkenswert ist, dass die Bischöfe diesen Ermessenspielraum bei der Beurteilung, ob eine von den kirchlichen Vorgaben abweichende Lebenssituation zum Entzug der kirchlichen Sendung führt, nicht eingrenzen. Sie haben sich entschlossen, «keinen Katalog von Regeln und Kriterien zu veröffentlichen» (S. 6), da sie nicht nur das äussere Verhalten, sondern auch die «Herzenshaltung» (S. 7) berücksichtigen wollen.

Eine Standortbestimmung?

Die RKZ bedauert, dass das Dokument Personen, die sich für eine kirchliche Tätigkeit interessieren, wenig Klarheit eröffnet, ob sie mit ihrer Lebensform geduldet werden oder nicht. Wie kann die lesbische Frau, die sich überlegt Religionspädagogin zu werden, wie kann der wiederverheiratete Mann, der sich mit dem Berufsbild Seelsorger befasst, sicher sein, dass sie nach absolvierter Ausbildung nicht aufgrund ihrer Lebensführung ohne kirchliche Beauftragung dastehen? 

Hauptbetroffen bleiben die Männer und Frauen, die bereits im kirchlichen Dienst tätig sind und sich in «komplexen Beziehungssituationen» (S. 4) befinden. Sie begegnen der Erwartung der Bischöfe, dass sie sich auf «einen steilen, anspruchsvollen Weg» begeben, um sich den Idealen des christlichen Glaubens anzunähern (S. 4). Nach der offiziellen Lehre der katholischen Kirche besteht dieses Ideal jedoch für alle, die nicht kirchlich verheiratet sind, in der «Keuschheit der Enthaltsamkeit» (Weltkatechismus, Ziffern 2350, 2359, 2390). Wie sehr die einzelnen Bischöfe die Seelsorgenden an diesem Ziel messen, bleibt offen.

Für die RKZ ist klar, dass sie das vor zwei Jahren aufgezeigte Ziel weiterhin verfolgt. Sie wird das im direkten Gespräch mit den Bischöfen tun, aber auch indem sie kantonalkirchliche Körperschaften unterstützt, welche rechtliche Möglichkeiten ausloten.

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